vereine im Jahre 1903 dazu Stellung nahm, stellte in einer Resolution, die dem Reichstage übersandt wurde, die Forderung auf, sechs Wochen vor der Niederkunft und sechs Wochen nach der Nieder- kunft die Arbeiterinnen zu unterstützen, und zwar in Höhe des vollen Lohnausfalles, und beantragte ferner die Ausdehnung der Versicherungspflicht auf alle lohnarbeitenden Frauen, also auch auf die Heim-, Land-, Haus- und sonstigen Lohnarbeite- rinnen. Auf dem gleichen Boden steht die ein Jahr später an das Reichsamt des Jnnern gerichtete Petition des Verbandes fortschrittlicher Frauen- vereine, desgleichen die des Bundes für Mutter- schutz, auf dessen Generalversammlung Geheimrat Professor Dr. Mayet ein wertvolles Referat hielt, dessen Leitsätze in folgendem gipfelten: 1. Ruhezeit und Unterstützungsdauer von sechs Wochen vor und sechs Wochen nach der Entbindung. 2. Angliede- rung der Mutterschaftsversicherung an die Krankenversicherung unter Erhöhung der Beiträge bei vorläufiger Beibehaltung der Verteilungsart auch auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer und unter Verpflichtung aller Kassenmitglieder (männlicher und weiblicher) nach dem gleichen Prozentsatz. 3. Ausdehnung der Krankenversicherung und zu- gleich der Mutterschaftsversicherung auf die land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter, Dienstboten, Heimarbeiter und Hausindustriellen. 4. Die Ge-
vereine im Jahre 1903 dazu Stellung nahm, stellte in einer Resolution, die dem Reichstage übersandt wurde, die Forderung auf, sechs Wochen vor der Niederkunft und sechs Wochen nach der Nieder- kunft die Arbeiterinnen zu unterstützen, und zwar in Höhe des vollen Lohnausfalles, und beantragte ferner die Ausdehnung der Versicherungspflicht auf alle lohnarbeitenden Frauen, also auch auf die Heim-, Land-, Haus- und sonstigen Lohnarbeite- rinnen. Auf dem gleichen Boden steht die ein Jahr später an das Reichsamt des Jnnern gerichtete Petition des Verbandes fortschrittlicher Frauen- vereine, desgleichen die des Bundes für Mutter- schutz, auf dessen Generalversammlung Geheimrat Professor Dr. Mayet ein wertvolles Referat hielt, dessen Leitsätze in folgendem gipfelten: 1. Ruhezeit und Unterstützungsdauer von sechs Wochen vor und sechs Wochen nach der Entbindung. 2. Angliede- rung der Mutterschaftsversicherung an die Krankenversicherung unter Erhöhung der Beiträge bei vorläufiger Beibehaltung der Verteilungsart auch auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer und unter Verpflichtung aller Kassenmitglieder (männlicher und weiblicher) nach dem gleichen Prozentsatz. 3. Ausdehnung der Krankenversicherung und zu- gleich der Mutterschaftsversicherung auf die land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter, Dienstboten, Heimarbeiter und Hausindustriellen. 4. Die Ge-
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vereine im Jahre 1903 dazu Stellung nahm, stellte
in einer Resolution, die dem Reichstage übersandt
wurde, die Forderung auf, sechs Wochen vor der
Niederkunft und sechs Wochen nach der Nieder-
kunft die Arbeiterinnen zu unterstützen, und zwar
in Höhe des vollen Lohnausfalles, und beantragte
ferner die Ausdehnung der Versicherungspflicht
auf alle lohnarbeitenden Frauen, also auch auf die
Heim-, Land-, Haus- und sonstigen Lohnarbeite-
rinnen. Auf dem gleichen Boden steht die ein Jahr
später an das Reichsamt des Jnnern gerichtete
Petition des Verbandes fortschrittlicher Frauen-
vereine, desgleichen die des Bundes für Mutter-
schutz, auf dessen Generalversammlung Geheimrat
Professor Dr. Mayet ein wertvolles Referat hielt,
dessen Leitsätze in folgendem gipfelten: 1. Ruhezeit
und Unterstützungsdauer von sechs Wochen vor und
sechs Wochen nach der Entbindung. 2. Angliede-
rung der Mutterschaftsversicherung an die
Krankenversicherung unter Erhöhung der Beiträge
bei vorläufiger Beibehaltung der Verteilungsart
auch auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer und unter
Verpflichtung aller Kassenmitglieder (männlicher
und weiblicher) nach dem gleichen Prozentsatz.
3. Ausdehnung der Krankenversicherung und zu-
gleich der Mutterschaftsversicherung auf die land-
und forstwirtschaftlichen Arbeiter, Dienstboten,
Heimarbeiter und Hausindustriellen. 4. Die Ge-
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Ichenhaeuser, Eliza: Frauenziele. Berlin, 1913, S. 199. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ichenhaeuser_frauenziele_1913/203>, abgerufen am 22.11.2024.
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