Wohl Minderjähriger bedrohen, geworden. Durch ihr Bemühen, die gegenseitige Ergänzung zwischen der amtlichen und der charitativen Jugendfürsorge herbeizuführen, ist sie die allgemeine Sammel- und Verteilungsstelle für diejenigen geworden, die von den Behörden an die freiwillige Liebestätigkeit weitergegeben werden, und umgekehrt leitet sie die Fälle, welche von dieser nicht erledigt werden können, in die staatliche oder Kommunale Fürsorge über. Sie unterstützt die Behörden, insbesondere die Vormundschaftsgerichte, durch Darbietung ihrer Erfahrungen, Uebernahme von Ermittlungen usw., sie übernimmt von den ihr angeschlossenen Mitgliedsvereinen Fälle, welche über das Gebiet des einzelnen Vereins hinausgehen, und leitet sie an die zuständige Stelle. Einen großen Zuwachs ihres Gebietes bedeutet für sie die Übernahme der Jugendgerichtshilfe. Ferner die Abteilung für Adoptionen, die manch verlassenem Kinde zu zärt- lichen Pflegeeltern verhilft, andere davor schützt, in schlechte Hände zu fallen.
Außerordentlich interessantes Material bieten ihre Tätigkeitsberichte. Wir entnehmen dem 1911 er, daß von den 2062 im Jahre 1911 behan- delten Fällen nur in 320 Fällen der Zustand der Ehe der Eltern normal war, in 129 Fällen lebten die Eltern getrennt, in 138 Fällen geschieden, in 301 Fällen war ein Stiefvater oder eine Stief-
Wohl Minderjähriger bedrohen, geworden. Durch ihr Bemühen, die gegenseitige Ergänzung zwischen der amtlichen und der charitativen Jugendfürsorge herbeizuführen, ist sie die allgemeine Sammel- und Verteilungsstelle für diejenigen geworden, die von den Behörden an die freiwillige Liebestätigkeit weitergegeben werden, und umgekehrt leitet sie die Fälle, welche von dieser nicht erledigt werden können, in die staatliche oder Kommunale Fürsorge über. Sie unterstützt die Behörden, insbesondere die Vormundschaftsgerichte, durch Darbietung ihrer Erfahrungen, Uebernahme von Ermittlungen usw., sie übernimmt von den ihr angeschlossenen Mitgliedsvereinen Fälle, welche über das Gebiet des einzelnen Vereins hinausgehen, und leitet sie an die zuständige Stelle. Einen großen Zuwachs ihres Gebietes bedeutet für sie die Übernahme der Jugendgerichtshilfe. Ferner die Abteilung für Adoptionen, die manch verlassenem Kinde zu zärt- lichen Pflegeeltern verhilft, andere davor schützt, in schlechte Hände zu fallen.
Außerordentlich interessantes Material bieten ihre Tätigkeitsberichte. Wir entnehmen dem 1911 er, daß von den 2062 im Jahre 1911 behan- delten Fällen nur in 320 Fällen der Zustand der Ehe der Eltern normal war, in 129 Fällen lebten die Eltern getrennt, in 138 Fällen geschieden, in 301 Fällen war ein Stiefvater oder eine Stief-
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0220"n="216"/>
Wohl Minderjähriger bedrohen, geworden. Durch<lb/>
ihr Bemühen, die gegenseitige Ergänzung zwischen<lb/>
der amtlichen und der charitativen Jugendfürsorge<lb/>
herbeizuführen, ist sie die allgemeine Sammel- und<lb/>
Verteilungsstelle für diejenigen geworden, die von<lb/>
den Behörden an die freiwillige Liebestätigkeit<lb/>
weitergegeben werden, und umgekehrt leitet sie die<lb/>
Fälle, welche von dieser nicht erledigt werden<lb/>
können, in die staatliche oder Kommunale Fürsorge<lb/>
über. Sie unterstützt die Behörden, insbesondere<lb/>
die Vormundschaftsgerichte, durch Darbietung<lb/>
ihrer Erfahrungen, Uebernahme von Ermittlungen<lb/>
usw., sie übernimmt von den ihr angeschlossenen<lb/>
Mitgliedsvereinen Fälle, welche über das Gebiet<lb/>
des einzelnen Vereins hinausgehen, und leitet sie<lb/>
an die zuständige Stelle. Einen großen Zuwachs<lb/>
ihres Gebietes bedeutet für sie die Übernahme der<lb/>
Jugendgerichtshilfe. Ferner die Abteilung für<lb/>
Adoptionen, die manch verlassenem Kinde zu zärt-<lb/>
lichen Pflegeeltern verhilft, andere davor schützt, in<lb/>
schlechte Hände zu fallen.</p><lb/><p>Außerordentlich interessantes Material bieten<lb/>
ihre Tätigkeitsberichte. Wir entnehmen dem<lb/>
1911 er, daß von den 2062 im Jahre 1911 behan-<lb/>
delten Fällen nur in 320 Fällen der Zustand der<lb/>
Ehe der Eltern normal war, in 129 Fällen lebten<lb/>
die Eltern getrennt, in 138 Fällen geschieden, in<lb/>
301 Fällen war ein Stiefvater oder eine Stief-<lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[216/0220]
Wohl Minderjähriger bedrohen, geworden. Durch
ihr Bemühen, die gegenseitige Ergänzung zwischen
der amtlichen und der charitativen Jugendfürsorge
herbeizuführen, ist sie die allgemeine Sammel- und
Verteilungsstelle für diejenigen geworden, die von
den Behörden an die freiwillige Liebestätigkeit
weitergegeben werden, und umgekehrt leitet sie die
Fälle, welche von dieser nicht erledigt werden
können, in die staatliche oder Kommunale Fürsorge
über. Sie unterstützt die Behörden, insbesondere
die Vormundschaftsgerichte, durch Darbietung
ihrer Erfahrungen, Uebernahme von Ermittlungen
usw., sie übernimmt von den ihr angeschlossenen
Mitgliedsvereinen Fälle, welche über das Gebiet
des einzelnen Vereins hinausgehen, und leitet sie
an die zuständige Stelle. Einen großen Zuwachs
ihres Gebietes bedeutet für sie die Übernahme der
Jugendgerichtshilfe. Ferner die Abteilung für
Adoptionen, die manch verlassenem Kinde zu zärt-
lichen Pflegeeltern verhilft, andere davor schützt, in
schlechte Hände zu fallen.
Außerordentlich interessantes Material bieten
ihre Tätigkeitsberichte. Wir entnehmen dem
1911 er, daß von den 2062 im Jahre 1911 behan-
delten Fällen nur in 320 Fällen der Zustand der
Ehe der Eltern normal war, in 129 Fällen lebten
die Eltern getrennt, in 138 Fällen geschieden, in
301 Fällen war ein Stiefvater oder eine Stief-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Sie haben einen Fehler gefunden?
Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform
DTAQ melden.
Kommentar zur DTA-Ausgabe
Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert.
Weitere Informationen …
Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription.
(2020-12-07T10:34:09Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt, Juliane Nau: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2020-12-07T10:34:09Z)
Weitere Informationen:
Bogensignaturen: gekennzeichnet;
Druckfehler: gekennzeichnet;
fremdsprachliches Material: keine Angabe;
Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe;
Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage;
I/J in Fraktur: wie Vorlage;
i/j in Fraktur: keine Angabe;
Kolumnentitel: keine Angabe;
Kustoden: keine Angabe;
langes s (ſ): als s transkribiert;
Normalisierungen: keine Angabe;
rundes r (ꝛ): keine Angabe;
Seitenumbrüche markiert: ja;
Silbentrennung: wie Vorlage;
u/v bzw. U/V: keine Angabe;
Vokale mit übergest. e: keine Angabe;
Vollständigkeit: vollständig erfasst;
Zeichensetzung: wie Vorlage;
Zeilenumbrüche markiert: ja;
Ichenhaeuser, Eliza: Frauenziele. Berlin, 1913, S. 216. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ichenhaeuser_frauenziele_1913/220>, abgerufen am 23.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.