mutter da, in 33 Fällen lebte nur noch der Vater, in 141 Fällen nur noch die Mutter. Nächst dem unglücklichen, bzw. mangelnden Eheverhältnis, das zu dreiviertel den Hauptgrund der Hilfs- bedürftigkeit des Kindes bildete, ist es vor allem die Trunksucht der Eltern, die den Kindern zum Unglück gereichte. Sie war in 86 Fällen so aus- geprägt, daß ein Eingreifen im Jnteresse der Kinder unumgänglich geboten erschien. Welche Tragödien der Alkoholismus verschuldet, wie er so vielfach an der elenden körperlichen Beschaffenheit, am Schwachsinn, der Epilepsie der Kinder schuld ist, wie furchtbar die Familien unter den Miß- handlungen des trunksüchtigen Vaters, mitunter sogar der trunksüchtigen Mutter, ja, unter ihren Bedrohungen und sogar Sittlichkeitsverbrechen zu leiden haben, dafür liefern die Berichte die sprechendsten Beweise. Jn 189 Fällen fanden Miß- handlung und Vernachlässigung der Minderjäh- rigen statt, weitere objektive Gründe der Gefähr- dung und Hilfsbedürftigkeit Minderjähriger waren in 67 Fällen sittliche Verkommenheit der Eltern, in 11 Fällen Sittlichkeitsverbrechen an den Minderjährigen durch den Vater, in 176 Fällen Armut, in 21 Fällen Geisteskrankheit und in 53 Fällen Mangel an Aufsicht. Die subjektiven Gründe lauten in 108 Fällen Herumtreiben, in 42 geistige Abnormität, in 89 Kränklichkeit, in 62
mutter da, in 33 Fällen lebte nur noch der Vater, in 141 Fällen nur noch die Mutter. Nächst dem unglücklichen, bzw. mangelnden Eheverhältnis, das zu dreiviertel den Hauptgrund der Hilfs- bedürftigkeit des Kindes bildete, ist es vor allem die Trunksucht der Eltern, die den Kindern zum Unglück gereichte. Sie war in 86 Fällen so aus- geprägt, daß ein Eingreifen im Jnteresse der Kinder unumgänglich geboten erschien. Welche Tragödien der Alkoholismus verschuldet, wie er so vielfach an der elenden körperlichen Beschaffenheit, am Schwachsinn, der Epilepsie der Kinder schuld ist, wie furchtbar die Familien unter den Miß- handlungen des trunksüchtigen Vaters, mitunter sogar der trunksüchtigen Mutter, ja, unter ihren Bedrohungen und sogar Sittlichkeitsverbrechen zu leiden haben, dafür liefern die Berichte die sprechendsten Beweise. Jn 189 Fällen fanden Miß- handlung und Vernachlässigung der Minderjäh- rigen statt, weitere objektive Gründe der Gefähr- dung und Hilfsbedürftigkeit Minderjähriger waren in 67 Fällen sittliche Verkommenheit der Eltern, in 11 Fällen Sittlichkeitsverbrechen an den Minderjährigen durch den Vater, in 176 Fällen Armut, in 21 Fällen Geisteskrankheit und in 53 Fällen Mangel an Aufsicht. Die subjektiven Gründe lauten in 108 Fällen Herumtreiben, in 42 geistige Abnormität, in 89 Kränklichkeit, in 62
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0221"n="217"/>
mutter da, in 33 Fällen lebte nur noch der Vater,<lb/>
in 141 Fällen nur noch die Mutter. Nächst dem<lb/>
unglücklichen, bzw. mangelnden Eheverhältnis,<lb/>
das zu dreiviertel den Hauptgrund der Hilfs-<lb/>
bedürftigkeit des Kindes bildete, ist es vor allem<lb/>
die Trunksucht der Eltern, die den Kindern zum<lb/>
Unglück gereichte. Sie war in 86 Fällen so aus-<lb/>
geprägt, daß ein Eingreifen im Jnteresse der<lb/>
Kinder unumgänglich geboten erschien. Welche<lb/>
Tragödien der Alkoholismus verschuldet, wie er so<lb/>
vielfach an der elenden körperlichen Beschaffenheit,<lb/>
am Schwachsinn, der Epilepsie der Kinder schuld<lb/>
ist, wie furchtbar die Familien unter den Miß-<lb/>
handlungen des trunksüchtigen Vaters, mitunter<lb/>
sogar der trunksüchtigen Mutter, ja, unter ihren<lb/>
Bedrohungen und sogar Sittlichkeitsverbrechen zu<lb/>
leiden haben, dafür liefern die Berichte die<lb/>
sprechendsten Beweise. Jn 189 Fällen fanden Miß-<lb/>
handlung und Vernachlässigung der Minderjäh-<lb/>
rigen statt, weitere objektive Gründe der Gefähr-<lb/>
dung und Hilfsbedürftigkeit Minderjähriger<lb/>
waren in 67 Fällen sittliche Verkommenheit der<lb/>
Eltern, in 11 Fällen Sittlichkeitsverbrechen an den<lb/>
Minderjährigen durch den Vater, in 176 Fällen<lb/>
Armut, in 21 Fällen Geisteskrankheit und in 53<lb/>
Fällen Mangel an Aufsicht. Die subjektiven<lb/>
Gründe lauten in 108 Fällen Herumtreiben, in 42<lb/>
geistige Abnormität, in 89 Kränklichkeit, in 62<lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[217/0221]
mutter da, in 33 Fällen lebte nur noch der Vater,
in 141 Fällen nur noch die Mutter. Nächst dem
unglücklichen, bzw. mangelnden Eheverhältnis,
das zu dreiviertel den Hauptgrund der Hilfs-
bedürftigkeit des Kindes bildete, ist es vor allem
die Trunksucht der Eltern, die den Kindern zum
Unglück gereichte. Sie war in 86 Fällen so aus-
geprägt, daß ein Eingreifen im Jnteresse der
Kinder unumgänglich geboten erschien. Welche
Tragödien der Alkoholismus verschuldet, wie er so
vielfach an der elenden körperlichen Beschaffenheit,
am Schwachsinn, der Epilepsie der Kinder schuld
ist, wie furchtbar die Familien unter den Miß-
handlungen des trunksüchtigen Vaters, mitunter
sogar der trunksüchtigen Mutter, ja, unter ihren
Bedrohungen und sogar Sittlichkeitsverbrechen zu
leiden haben, dafür liefern die Berichte die
sprechendsten Beweise. Jn 189 Fällen fanden Miß-
handlung und Vernachlässigung der Minderjäh-
rigen statt, weitere objektive Gründe der Gefähr-
dung und Hilfsbedürftigkeit Minderjähriger
waren in 67 Fällen sittliche Verkommenheit der
Eltern, in 11 Fällen Sittlichkeitsverbrechen an den
Minderjährigen durch den Vater, in 176 Fällen
Armut, in 21 Fällen Geisteskrankheit und in 53
Fällen Mangel an Aufsicht. Die subjektiven
Gründe lauten in 108 Fällen Herumtreiben, in 42
geistige Abnormität, in 89 Kränklichkeit, in 62
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Sie haben einen Fehler gefunden?
Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform
DTAQ melden.
Kommentar zur DTA-Ausgabe
Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert.
Weitere Informationen …
Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription.
(2020-12-07T10:34:09Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt, Juliane Nau: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2020-12-07T10:34:09Z)
Weitere Informationen:
Bogensignaturen: gekennzeichnet;
Druckfehler: gekennzeichnet;
fremdsprachliches Material: keine Angabe;
Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe;
Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage;
I/J in Fraktur: wie Vorlage;
i/j in Fraktur: keine Angabe;
Kolumnentitel: keine Angabe;
Kustoden: keine Angabe;
langes s (ſ): als s transkribiert;
Normalisierungen: keine Angabe;
rundes r (ꝛ): keine Angabe;
Seitenumbrüche markiert: ja;
Silbentrennung: wie Vorlage;
u/v bzw. U/V: keine Angabe;
Vokale mit übergest. e: keine Angabe;
Vollständigkeit: vollständig erfasst;
Zeichensetzung: wie Vorlage;
Zeilenumbrüche markiert: ja;
Ichenhaeuser, Eliza: Frauenziele. Berlin, 1913, S. 217. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ichenhaeuser_frauenziele_1913/221>, abgerufen am 24.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.