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Ichenhaeuser, Eliza: Frauenziele. Berlin, 1913.

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hältnis der Geschlechter zueinander in Frage
kommt, am schwierigsten ist, gerechte Gesetze zu
erzielen.

Vielleicht am merkwürdigsten sind die Gesetze,
die das Verhältnis der Eltern zu den Kindern
regeln. Während doch seit jeher sowohl die körper-
liche Pflege als auch die Erziehung der Kinder in
den Händen der Mutter lag und dies heute mehr
denn je der Fall ist, da der Vater anerkannter-
maßen von den Berufssorgen so in Anspruch ge-
nommen ist, daß er für Haus und Kind absolut
keine Zeit hat, geben die meisten Gesetze dem Vater
das Recht, über ihre Erziehung und ihre Person zu
bestimmen, die sogenannte elterliche Gewalt. Nur
in einer verhältnismäßig geringen Zahl durchaus
fortgeschrittener Länder ist es den Frauen neuer-
dings gelungen, die elterliche Gewalt den Müttern
zu gleichen Teilen mit den Vätern zu erwirken, so
in 13 Staaten Nordamerikas, seit 3 Jahren in
Norwegen und seit dem 1. Januar 1912 in der
Schweiz.

Der Vergleich der die Frauen betreffenden Ge-
setze der verschiedenen Länder bietet in dieser Hin-
sicht eine Fülle des Jnteressanten. Die vom Jnter-
nationalen Frauenbund kürzlich herausgegebene
Broschüre "Die Stellung der Frau im Recht der
Kulturstaaten1)" beweist es unwiderleglich, wie

1) Karlsruhe i. B, 1912.

hältnis der Geschlechter zueinander in Frage
kommt, am schwierigsten ist, gerechte Gesetze zu
erzielen.

Vielleicht am merkwürdigsten sind die Gesetze,
die das Verhältnis der Eltern zu den Kindern
regeln. Während doch seit jeher sowohl die körper-
liche Pflege als auch die Erziehung der Kinder in
den Händen der Mutter lag und dies heute mehr
denn je der Fall ist, da der Vater anerkannter-
maßen von den Berufssorgen so in Anspruch ge-
nommen ist, daß er für Haus und Kind absolut
keine Zeit hat, geben die meisten Gesetze dem Vater
das Recht, über ihre Erziehung und ihre Person zu
bestimmen, die sogenannte elterliche Gewalt. Nur
in einer verhältnismäßig geringen Zahl durchaus
fortgeschrittener Länder ist es den Frauen neuer-
dings gelungen, die elterliche Gewalt den Müttern
zu gleichen Teilen mit den Vätern zu erwirken, so
in 13 Staaten Nordamerikas, seit 3 Jahren in
Norwegen und seit dem 1. Januar 1912 in der
Schweiz.

Der Vergleich der die Frauen betreffenden Ge-
setze der verschiedenen Länder bietet in dieser Hin-
sicht eine Fülle des Jnteressanten. Die vom Jnter-
nationalen Frauenbund kürzlich herausgegebene
Broschüre „Die Stellung der Frau im Recht der
Kulturstaaten1)“ beweist es unwiderleglich, wie

1) Karlsruhe i. B, 1912.
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[284/0288] hältnis der Geschlechter zueinander in Frage kommt, am schwierigsten ist, gerechte Gesetze zu erzielen. Vielleicht am merkwürdigsten sind die Gesetze, die das Verhältnis der Eltern zu den Kindern regeln. Während doch seit jeher sowohl die körper- liche Pflege als auch die Erziehung der Kinder in den Händen der Mutter lag und dies heute mehr denn je der Fall ist, da der Vater anerkannter- maßen von den Berufssorgen so in Anspruch ge- nommen ist, daß er für Haus und Kind absolut keine Zeit hat, geben die meisten Gesetze dem Vater das Recht, über ihre Erziehung und ihre Person zu bestimmen, die sogenannte elterliche Gewalt. Nur in einer verhältnismäßig geringen Zahl durchaus fortgeschrittener Länder ist es den Frauen neuer- dings gelungen, die elterliche Gewalt den Müttern zu gleichen Teilen mit den Vätern zu erwirken, so in 13 Staaten Nordamerikas, seit 3 Jahren in Norwegen und seit dem 1. Januar 1912 in der Schweiz. Der Vergleich der die Frauen betreffenden Ge- setze der verschiedenen Länder bietet in dieser Hin- sicht eine Fülle des Jnteressanten. Die vom Jnter- nationalen Frauenbund kürzlich herausgegebene Broschüre „Die Stellung der Frau im Recht der Kulturstaaten 1)“ beweist es unwiderleglich, wie 1) Karlsruhe i. B, 1912.

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Zitationshilfe: Ichenhaeuser, Eliza: Frauenziele. Berlin, 1913, S. 284. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ichenhaeuser_frauenziele_1913/288>, abgerufen am 09.05.2024.