geschlossen sind, so begreift man diese Kurzsichtig- keit nicht. Die Ausschließung der Frau vom tat- kräftigen Gemeindedienst bedeutet - wie der Bund Deutscher Frauenvereine in seinen Peti- tionen mit denen auf seinen Beschluß hin, die Frauen in allen deutschen Einzelstaaten an die Parlamente herantreten, zutreffend bemerkt, - auch für die Gemeinden selbst eine schwere Schädi- gung ihrer wirtschaftlichen Jnteressen.
Das Ausland hat den Frauen die Grenzen be- deutend weitergesteckt und ihnen vielfach ein modernes Wahlrecht verliehen; England, Schwe- den, Finland, Dänemark, Norwegen, eine große Anzahl nordamerikanischer Einzelstaaten und sämtliche australische Staaten haben erst das aktive, und nachdem dieses sich bewährt, auch das passive Gemeindewahlrecht den Frauen verliehen.
Fragt man nun, wie sich die Mitarbeit der Frau überall da gestaltet hat, wo man ihr in aller Form Rechtens Platz eingeräumt hat, so ist erfreu- licherweise zu konstatieren, daß die Berichte von überallher übereinstimmend günstig lauten. So- wohl auf dem Gebiete der Schule als auch inbezug auf sozialpolitische Maßnahmen haben die Frauen sich in den Ländern der Alten und Neuen Welt, in denen man sie zur Mitarbeit heranzog, besondere Verdienste erworben. Der aus dem Amte ge- schiedene britische Minister Lord Hamilton be-
geschlossen sind, so begreift man diese Kurzsichtig- keit nicht. Die Ausschließung der Frau vom tat- kräftigen Gemeindedienst bedeutet – wie der Bund Deutscher Frauenvereine in seinen Peti- tionen mit denen auf seinen Beschluß hin, die Frauen in allen deutschen Einzelstaaten an die Parlamente herantreten, zutreffend bemerkt, – auch für die Gemeinden selbst eine schwere Schädi- gung ihrer wirtschaftlichen Jnteressen.
Das Ausland hat den Frauen die Grenzen be- deutend weitergesteckt und ihnen vielfach ein modernes Wahlrecht verliehen; England, Schwe- den, Finland, Dänemark, Norwegen, eine große Anzahl nordamerikanischer Einzelstaaten und sämtliche australische Staaten haben erst das aktive, und nachdem dieses sich bewährt, auch das passive Gemeindewahlrecht den Frauen verliehen.
Fragt man nun, wie sich die Mitarbeit der Frau überall da gestaltet hat, wo man ihr in aller Form Rechtens Platz eingeräumt hat, so ist erfreu- licherweise zu konstatieren, daß die Berichte von überallher übereinstimmend günstig lauten. So- wohl auf dem Gebiete der Schule als auch inbezug auf sozialpolitische Maßnahmen haben die Frauen sich in den Ländern der Alten und Neuen Welt, in denen man sie zur Mitarbeit heranzog, besondere Verdienste erworben. Der aus dem Amte ge- schiedene britische Minister Lord Hamilton be-
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geschlossen sind, so begreift man diese Kurzsichtig-
keit nicht. Die Ausschließung der Frau vom tat-
kräftigen Gemeindedienst bedeutet – wie der
Bund Deutscher Frauenvereine in seinen Peti-
tionen mit denen auf seinen Beschluß hin, die
Frauen in allen deutschen Einzelstaaten an die
Parlamente herantreten, zutreffend bemerkt, –
auch für die Gemeinden selbst eine schwere Schädi-
gung ihrer wirtschaftlichen Jnteressen.
Das Ausland hat den Frauen die Grenzen be-
deutend weitergesteckt und ihnen vielfach ein
modernes Wahlrecht verliehen; England, Schwe-
den, Finland, Dänemark, Norwegen, eine große
Anzahl nordamerikanischer Einzelstaaten und
sämtliche australische Staaten haben erst das
aktive, und nachdem dieses sich bewährt, auch das
passive Gemeindewahlrecht den Frauen verliehen.
Fragt man nun, wie sich die Mitarbeit der
Frau überall da gestaltet hat, wo man ihr in aller
Form Rechtens Platz eingeräumt hat, so ist erfreu-
licherweise zu konstatieren, daß die Berichte von
überallher übereinstimmend günstig lauten. So-
wohl auf dem Gebiete der Schule als auch inbezug
auf sozialpolitische Maßnahmen haben die Frauen
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Ichenhaeuser, Eliza: Frauenziele. Berlin, 1913, S. 314. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ichenhaeuser_frauenziele_1913/318>, abgerufen am 16.07.2024.
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