dessen ist es unbegreiflich, daß man den Frauen nicht schleunigst das Gemeindewahlrecht gibt, um ihnen eine noch viel ausgedehntere und wirk- samere Betätigung zu ermöglichen.
Statt dessen mußten wir es erst kürzlich im Preußischen Abgeordnetenhause, als mehrere Pe- titionen auf Gewährung des Gemeindewahlrechts an Frauen zur Debatte gestellt wurden, erleben, daß nicht allein die konservativen Abgeordneten sich energisch gegen diese Gewährung aussprachen, daß die Zentrumsvertreter die Verhältnisse noch nicht für reif hierzu erachteten und in bekannter Manier "zu gegebener Zeit aus der zunehmenden Beteiligung der Frauen am Erwerbsleben und an öffentlichen Ämtern die richtigen Konsequenzen ziehen wollten", sondern daß sogar der National- liberale Abgeordnete Hausmann den Zeitpunkt noch nicht für gekommen hielt. Nur der sozial- demokratische Abgeordnete Hirsch und die Volks- parteiler Dr. Schepp und Lippmann sind für die Erteilung des Gemeindewahlrechts an die Frau eingetreten, aber sie predigten tauben Ohren.
Wenn man bedenkt, wie hinderlich der Mangel des Wahlrechts den Frauen bei intensiver Arbeit in der Gemeinde ist, wie sie dadurch von manchem Amt, für das sie so nötig wären, wie beispielsweise in Preußen, Bayern, verschiedenen Thüringer Staaten u. a. vom Amte eines Waisenrats aus-
dessen ist es unbegreiflich, daß man den Frauen nicht schleunigst das Gemeindewahlrecht gibt, um ihnen eine noch viel ausgedehntere und wirk- samere Betätigung zu ermöglichen.
Statt dessen mußten wir es erst kürzlich im Preußischen Abgeordnetenhause, als mehrere Pe- titionen auf Gewährung des Gemeindewahlrechts an Frauen zur Debatte gestellt wurden, erleben, daß nicht allein die konservativen Abgeordneten sich energisch gegen diese Gewährung aussprachen, daß die Zentrumsvertreter die Verhältnisse noch nicht für reif hierzu erachteten und in bekannter Manier „zu gegebener Zeit aus der zunehmenden Beteiligung der Frauen am Erwerbsleben und an öffentlichen Ämtern die richtigen Konsequenzen ziehen wollten“, sondern daß sogar der National- liberale Abgeordnete Hausmann den Zeitpunkt noch nicht für gekommen hielt. Nur der sozial- demokratische Abgeordnete Hirsch und die Volks- parteiler Dr. Schepp und Lippmann sind für die Erteilung des Gemeindewahlrechts an die Frau eingetreten, aber sie predigten tauben Ohren.
Wenn man bedenkt, wie hinderlich der Mangel des Wahlrechts den Frauen bei intensiver Arbeit in der Gemeinde ist, wie sie dadurch von manchem Amt, für das sie so nötig wären, wie beispielsweise in Preußen, Bayern, verschiedenen Thüringer Staaten u. a. vom Amte eines Waisenrats aus-
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dessen ist es unbegreiflich, daß man den Frauen
nicht schleunigst das Gemeindewahlrecht gibt, um
ihnen eine noch viel ausgedehntere und wirk-
samere Betätigung zu ermöglichen.
Statt dessen mußten wir es erst kürzlich im
Preußischen Abgeordnetenhause, als mehrere Pe-
titionen auf Gewährung des Gemeindewahlrechts
an Frauen zur Debatte gestellt wurden, erleben,
daß nicht allein die konservativen Abgeordneten
sich energisch gegen diese Gewährung aussprachen,
daß die Zentrumsvertreter die Verhältnisse noch
nicht für reif hierzu erachteten und in bekannter
Manier „zu gegebener Zeit aus der zunehmenden
Beteiligung der Frauen am Erwerbsleben und an
öffentlichen Ämtern die richtigen Konsequenzen
ziehen wollten“, sondern daß sogar der National-
liberale Abgeordnete Hausmann den Zeitpunkt
noch nicht für gekommen hielt. Nur der sozial-
demokratische Abgeordnete Hirsch und die Volks-
parteiler Dr. Schepp und Lippmann sind für die
Erteilung des Gemeindewahlrechts an die Frau
eingetreten, aber sie predigten tauben Ohren.
Wenn man bedenkt, wie hinderlich der Mangel
des Wahlrechts den Frauen bei intensiver Arbeit
in der Gemeinde ist, wie sie dadurch von manchem
Amt, für das sie so nötig wären, wie beispielsweise
in Preußen, Bayern, verschiedenen Thüringer
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Ichenhaeuser, Eliza: Frauenziele. Berlin, 1913, S. 313. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ichenhaeuser_frauenziele_1913/317>, abgerufen am 16.07.2024.
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