Ichenhaeuser, Eliza: Die politische Gleichberechtigung der Frau. Berlin, 1898.Eliza Ichenhaeuser. § 4. Wählbar zum Abgeordneten ist im ganzen Bundesgebiete jeder Norddeutsche, welcher das fünf- undzwanzigste Lebensjahr zurückgelegt und einem zum Bunde gehörigen Staate seit mindestens einem Jahre angehört hat, sofern er nicht durch die Bestimmungen in dem § 3 von der Berechtigung zum Wählen aus- geschlossen ist. Abstrahieren wir vorerst von der Frage der Incom-
Eliza Ichenhaeuser. § 4. Wählbar zum Abgeordneten ist im ganzen Bundesgebiete jeder Norddeutsche, welcher das fünf- undzwanzigste Lebensjahr zurückgelegt und einem zum Bunde gehörigen Staate seit mindestens einem Jahre angehört hat, sofern er nicht durch die Bestimmungen in dem § 3 von der Berechtigung zum Wählen aus- geschlossen ist. Abstrahieren wir vorerst von der Frage der Incom-
<TEI> <text> <body> <list> <pb facs="#f0017" n="4"/> <fw place="top" type="header">Eliza Ichenhaeuser.</fw><lb/> <item>§ 4. Wählbar zum Abgeordneten ist im ganzen<lb/> Bundesgebiete jeder Norddeutsche, welcher das fünf-<lb/> undzwanzigste Lebensjahr zurückgelegt und einem zum<lb/> Bunde gehörigen Staate seit mindestens einem Jahre<lb/> angehört hat, sofern er nicht durch die Bestimmungen<lb/> in dem § 3 von der Berechtigung zum Wählen aus-<lb/> geschlossen ist.</item> </list><lb/> <p>Abstrahieren wir vorerst von der Frage der Incom-<lb/> patibilität des ruhenden activen und des passiven Wahl-<lb/> rechts, von denen weiter unten die Rede sein wird, so<lb/> finden wir ein gleiches Ausmass von activem Wahlrecht<lb/> nur in Frankreich, Schweiz, Belgien, während die anderen<lb/> Länder in ihren Wahlrechten einen mehr oder minder be-<lb/> schränkenden Census eingeführt haben, wie nachstehende<lb/> Tabelle beweist:</p><lb/> <table> <row> <cell> <hi rendition="#g">Länder</hi> </cell> <cell> <hi rendition="#g">Alter</hi> </cell> <cell> <hi rendition="#g">Census</hi> </cell> </row><lb/> <row> <cell>Schweden</cell> <cell>Gross-<lb/> jährigkeit</cell> <cell>geschätztes Vermögen von<lb/> 800 Kronen</cell> </row><lb/> <row> <cell>Norwegen</cell> <cell>25</cell> <cell>Grundbesitz oder 500 bis<lb/> 800 Kronen Vermögen</cell> </row><lb/> <row> <cell>Dänemark</cell> <cell>30</cell> <cell>ausgeschlossen sind Per-<lb/> sonen in privatem Dienst-<lb/> verhältniss</cell> </row><lb/> <row> <cell>Italien</cell> <cell>21</cell> <cell>Schreiben und Lesen oder<lb/> kleines Vermögen</cell> </row><lb/> <row> <cell>Spanien</cell> <cell>25</cell> <cell>– – –</cell> </row><lb/> </table> </body> </text> </TEI> [4/0017]
Eliza Ichenhaeuser.
§ 4. Wählbar zum Abgeordneten ist im ganzen
Bundesgebiete jeder Norddeutsche, welcher das fünf-
undzwanzigste Lebensjahr zurückgelegt und einem zum
Bunde gehörigen Staate seit mindestens einem Jahre
angehört hat, sofern er nicht durch die Bestimmungen
in dem § 3 von der Berechtigung zum Wählen aus-
geschlossen ist.
Abstrahieren wir vorerst von der Frage der Incom-
patibilität des ruhenden activen und des passiven Wahl-
rechts, von denen weiter unten die Rede sein wird, so
finden wir ein gleiches Ausmass von activem Wahlrecht
nur in Frankreich, Schweiz, Belgien, während die anderen
Länder in ihren Wahlrechten einen mehr oder minder be-
schränkenden Census eingeführt haben, wie nachstehende
Tabelle beweist:
Länder Alter Census
Schweden Gross-
jährigkeit geschätztes Vermögen von
800 Kronen
Norwegen 25 Grundbesitz oder 500 bis
800 Kronen Vermögen
Dänemark 30 ausgeschlossen sind Per-
sonen in privatem Dienst-
verhältniss
Italien 21 Schreiben und Lesen oder
kleines Vermögen
Spanien 25 – – –
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription.
(2017-02-20T18:11:38Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2017-02-20T18:11:38Z)
Weitere Informationen:Bogensignaturen: gekennzeichnet; Druckfehler: dokumentiert; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: keine Angabe; I/J in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: gekennzeichnet; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: wie Vorlage; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: vollständig erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: ja;
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |