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Ichenhaeuser, Eliza: Die politische Gleichberechtigung der Frau. Berlin, 1898.

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Eliza Ichenhaeuser.
§ 4. Wählbar zum Abgeordneten ist im ganzen
Bundesgebiete jeder Norddeutsche, welcher das fünf-
undzwanzigste Lebensjahr zurückgelegt und einem zum
Bunde gehörigen Staate seit mindestens einem Jahre
angehört hat, sofern er nicht durch die Bestimmungen
in dem § 3 von der Berechtigung zum Wählen aus-
geschlossen ist.

Abstrahieren wir vorerst von der Frage der Incom-
patibilität des ruhenden activen und des passiven Wahl-
rechts, von denen weiter unten die Rede sein wird, so
finden wir ein gleiches Ausmass von activem Wahlrecht
nur in Frankreich, Schweiz, Belgien, während die anderen
Länder in ihren Wahlrechten einen mehr oder minder be-
schränkenden Census eingeführt haben, wie nachstehende
Tabelle beweist:

LänderAlterCensus
SchwedenGross-
jährigkeit
geschätztes Vermögen von
800 Kronen
Norwegen25Grundbesitz oder 500 bis
800 Kronen Vermögen
Dänemark30ausgeschlossen sind Per-
sonen in privatem Dienst-
verhältniss
Italien21Schreiben und Lesen oder
kleines Vermögen
Spanien25- - -
Eliza Ichenhaeuser.
§ 4. Wählbar zum Abgeordneten ist im ganzen
Bundesgebiete jeder Norddeutsche, welcher das fünf-
undzwanzigste Lebensjahr zurückgelegt und einem zum
Bunde gehörigen Staate seit mindestens einem Jahre
angehört hat, sofern er nicht durch die Bestimmungen
in dem § 3 von der Berechtigung zum Wählen aus-
geschlossen ist.

Abstrahieren wir vorerst von der Frage der Incom-
patibilität des ruhenden activen und des passiven Wahl-
rechts, von denen weiter unten die Rede sein wird, so
finden wir ein gleiches Ausmass von activem Wahlrecht
nur in Frankreich, Schweiz, Belgien, während die anderen
Länder in ihren Wahlrechten einen mehr oder minder be-
schränkenden Census eingeführt haben, wie nachstehende
Tabelle beweist:

LänderAlterCensus
SchwedenGross-
jährigkeit
geschätztes Vermögen von
800 Kronen
Norwegen25Grundbesitz oder 500 bis
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[4/0017] Eliza Ichenhaeuser. § 4. Wählbar zum Abgeordneten ist im ganzen Bundesgebiete jeder Norddeutsche, welcher das fünf- undzwanzigste Lebensjahr zurückgelegt und einem zum Bunde gehörigen Staate seit mindestens einem Jahre angehört hat, sofern er nicht durch die Bestimmungen in dem § 3 von der Berechtigung zum Wählen aus- geschlossen ist. Abstrahieren wir vorerst von der Frage der Incom- patibilität des ruhenden activen und des passiven Wahl- rechts, von denen weiter unten die Rede sein wird, so finden wir ein gleiches Ausmass von activem Wahlrecht nur in Frankreich, Schweiz, Belgien, während die anderen Länder in ihren Wahlrechten einen mehr oder minder be- schränkenden Census eingeführt haben, wie nachstehende Tabelle beweist: Länder Alter Census Schweden Gross- jährigkeit geschätztes Vermögen von 800 Kronen Norwegen 25 Grundbesitz oder 500 bis 800 Kronen Vermögen Dänemark 30 ausgeschlossen sind Per- sonen in privatem Dienst- verhältniss Italien 21 Schreiben und Lesen oder kleines Vermögen Spanien 25 – – –

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Zitationshilfe: Ichenhaeuser, Eliza: Die politische Gleichberechtigung der Frau. Berlin, 1898, S. 4. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ichenhaeuser_gleichberechtigung_1898/17>, abgerufen am 29.04.2024.