Ichenhaeuser, Eliza: Die politische Gleichberechtigung der Frau. Berlin, 1898.Eliza Ichenhaeuser. Frauen um so mehr des Stimmrechts, als der bestenGewähr für eine gerechte und unparteiische Vertretung. Dies, dächte ich, müsste sogar denen einleuchten, welche sonst in keinem andern der von mir vertheidigten Punkte übereinstimmen. ... Was nun die Fähigkeit der Frauen anbetrifft, nicht allein das Wahlrecht auszuüben, sondern selbst Aemter zu verwalten, mit denen eine wichtige Verantwortung der Oeffentlichkeit gegenüber verbunden ist, so habe ich bereits bemerkt, dass diese Erwägung für die praktische Behandlung der vorliegenden Frage nicht wesentlich ist, da jede Frau, die in einem freien Gewerbe etwas leistet, dadurch den besten Beweis liefert, dass sie dafür geeignet ist. Hinsichtlich der öffentlichen Aemter aber sind zwei Fälle möglich: entweder die Ver- fassung des Landes schliesst unfähige Männer von ihnen aus, dann wird sie mit unfähigen Frauen dasselbe thun, oder sie lässt ohne Prüfung jeden Mann zu, dann wird der Umstand, dass die unbefähigte Person eine Frau statt eines Mannes ist, das Uebel nicht ärger machen." Der Apostel der Frauen-Emancipation begnügte sich Eliza Ichenhaeuser. Frauen um so mehr des Stimmrechts, als der bestenGewähr für eine gerechte und unparteiische Vertretung. Dies, dächte ich, müsste sogar denen einleuchten, welche sonst in keinem andern der von mir vertheidigten Punkte übereinstimmen. … Was nun die Fähigkeit der Frauen anbetrifft, nicht allein das Wahlrecht auszuüben, sondern selbst Aemter zu verwalten, mit denen eine wichtige Verantwortung der Oeffentlichkeit gegenüber verbunden ist, so habe ich bereits bemerkt, dass diese Erwägung für die praktische Behandlung der vorliegenden Frage nicht wesentlich ist, da jede Frau, die in einem freien Gewerbe etwas leistet, dadurch den besten Beweis liefert, dass sie dafür geeignet ist. Hinsichtlich der öffentlichen Aemter aber sind zwei Fälle möglich: entweder die Ver- fassung des Landes schliesst unfähige Männer von ihnen aus, dann wird sie mit unfähigen Frauen dasselbe thun, oder sie lässt ohne Prüfung jeden Mann zu, dann wird der Umstand, dass die unbefähigte Person eine Frau statt eines Mannes ist, das Uebel nicht ärger machen.« Der Apostel der Frauen-Emancipation begnügte sich <TEI> <text> <body> <p><pb facs="#f0053" n="40"/><fw place="top" type="header">Eliza Ichenhaeuser.</fw><lb/> Frauen um so mehr des Stimmrechts, als der besten<lb/> Gewähr für eine gerechte und unparteiische Vertretung.<lb/> Dies, dächte ich, müsste sogar denen einleuchten, welche<lb/> sonst in keinem andern der von mir vertheidigten Punkte<lb/> übereinstimmen. … Was nun die Fähigkeit der Frauen<lb/> anbetrifft, nicht allein das Wahlrecht auszuüben, sondern<lb/> selbst Aemter zu verwalten, mit denen eine wichtige<lb/> Verantwortung der Oeffentlichkeit gegenüber verbunden<lb/> ist, so habe ich bereits bemerkt, dass diese Erwägung<lb/> für die praktische Behandlung der vorliegenden Frage<lb/> nicht wesentlich ist, da jede Frau, die in einem freien<lb/> Gewerbe etwas leistet, dadurch den besten Beweis liefert,<lb/> dass sie dafür geeignet ist. Hinsichtlich der öffentlichen<lb/> Aemter aber sind zwei Fälle möglich: entweder die Ver-<lb/> fassung des Landes schliesst unfähige Männer von ihnen<lb/> aus, dann wird sie mit unfähigen Frauen dasselbe thun,<lb/> oder sie lässt ohne Prüfung jeden Mann zu, dann wird<lb/> der Umstand, dass die unbefähigte Person eine Frau statt<lb/> eines Mannes ist, das Uebel nicht ärger machen.«</p><lb/> <p>Der Apostel der Frauen-Emancipation begnügte sich<lb/> jedoch nicht mit der theoretischen Anerkennung der<lb/> Frauenrechte, er wollte sie auch praktisch durchführen.<lb/> Im Mai 1867 reichte er im Parlament sein berühmtes<lb/> Amendement ein, an Stelle des Wortes »man« das Wort<lb/> »person« überall im Gesetz zu setzen, nachdem er sich<lb/> bereits ein Jahr vorher zum Träger einer Petition ge-<lb/> macht hatte, die von 1499 Frauen unterzeichnet war.<lb/> »Es ist wahr,« sagte Mill, »dass die Frauen grosse Macht<lb/></p> </body> </text> </TEI> [40/0053]
Eliza Ichenhaeuser.
Frauen um so mehr des Stimmrechts, als der besten
Gewähr für eine gerechte und unparteiische Vertretung.
Dies, dächte ich, müsste sogar denen einleuchten, welche
sonst in keinem andern der von mir vertheidigten Punkte
übereinstimmen. … Was nun die Fähigkeit der Frauen
anbetrifft, nicht allein das Wahlrecht auszuüben, sondern
selbst Aemter zu verwalten, mit denen eine wichtige
Verantwortung der Oeffentlichkeit gegenüber verbunden
ist, so habe ich bereits bemerkt, dass diese Erwägung
für die praktische Behandlung der vorliegenden Frage
nicht wesentlich ist, da jede Frau, die in einem freien
Gewerbe etwas leistet, dadurch den besten Beweis liefert,
dass sie dafür geeignet ist. Hinsichtlich der öffentlichen
Aemter aber sind zwei Fälle möglich: entweder die Ver-
fassung des Landes schliesst unfähige Männer von ihnen
aus, dann wird sie mit unfähigen Frauen dasselbe thun,
oder sie lässt ohne Prüfung jeden Mann zu, dann wird
der Umstand, dass die unbefähigte Person eine Frau statt
eines Mannes ist, das Uebel nicht ärger machen.«
Der Apostel der Frauen-Emancipation begnügte sich
jedoch nicht mit der theoretischen Anerkennung der
Frauenrechte, er wollte sie auch praktisch durchführen.
Im Mai 1867 reichte er im Parlament sein berühmtes
Amendement ein, an Stelle des Wortes »man« das Wort
»person« überall im Gesetz zu setzen, nachdem er sich
bereits ein Jahr vorher zum Träger einer Petition ge-
macht hatte, die von 1499 Frauen unterzeichnet war.
»Es ist wahr,« sagte Mill, »dass die Frauen grosse Macht
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Zitationshilfe: | Ichenhaeuser, Eliza: Die politische Gleichberechtigung der Frau. Berlin, 1898, S. 40. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ichenhaeuser_gleichberechtigung_1898/53>, abgerufen am 16.02.2025. |