Ichenhaeuser, Eliza: Die politische Gleichberechtigung der Frau. Berlin, 1898.Eliza Ichenhaeuser. dass der Standard der Conventionen, politischen Ver-sammlungen und Wahlen ein höherer geworden ist. ... Wir können nicht bemerken, dass unsere Frauen irgend etwas eingebüsst haben an jenen characteristischen Eigen- schaften, die die Menschheit am meisten bewundert und es ist im Gegentheil über alle Zweifel erwiesen, dass die Frau ihre guten Eigenschaften behalten und gleichzeitig Bürgerpflichten ausüben kann. ... Im Ganzen kann ich getrost und ohne einen Widerspruch von denjenigen, die Gelegenheit hatten, die Ausübung des Frauenwahl- rechts in unserem Staate zu beobachten, befürchten zu müssen, versichern, dass es ein zweifelloser Erfolg war und dass es einen noch zunehmenden wohlthuenden Ein- fluss ausüben wird, je vertrauter die Frauen mit den ihnen auferlegten neuen Pflichten werden." Der vierte Staat der Union, der die Gleich- Eliza Ichenhaeuser. dass der Standard der Conventionen, politischen Ver-sammlungen und Wahlen ein höherer geworden ist. … Wir können nicht bemerken, dass unsere Frauen irgend etwas eingebüsst haben an jenen characteristischen Eigen- schaften, die die Menschheit am meisten bewundert und es ist im Gegentheil über alle Zweifel erwiesen, dass die Frau ihre guten Eigenschaften behalten und gleichzeitig Bürgerpflichten ausüben kann. … Im Ganzen kann ich getrost und ohne einen Widerspruch von denjenigen, die Gelegenheit hatten, die Ausübung des Frauenwahl- rechts in unserem Staate zu beobachten, befürchten zu müssen, versichern, dass es ein zweifelloser Erfolg war und dass es einen noch zunehmenden wohlthuenden Ein- fluss ausüben wird, je vertrauter die Frauen mit den ihnen auferlegten neuen Pflichten werden.« Der vierte Staat der Union, der die Gleich- <TEI> <text> <body> <p><pb facs="#f0081" n="68"/><fw place="top" type="header">Eliza Ichenhaeuser.</fw><lb/> dass der Standard der Conventionen, politischen Ver-<lb/> sammlungen und Wahlen ein höherer geworden ist. …<lb/> Wir können nicht bemerken, dass unsere Frauen irgend<lb/> etwas eingebüsst haben an jenen characteristischen Eigen-<lb/> schaften, die die Menschheit am meisten bewundert und<lb/> es ist im Gegentheil über alle Zweifel erwiesen, dass die<lb/> Frau ihre guten Eigenschaften behalten und gleichzeitig<lb/> Bürgerpflichten ausüben kann. … Im Ganzen kann<lb/> ich getrost und ohne einen Widerspruch von denjenigen,<lb/> die Gelegenheit hatten, die Ausübung des Frauenwahl-<lb/> rechts in unserem Staate zu beobachten, befürchten zu<lb/> müssen, versichern, dass es ein zweifelloser Erfolg war<lb/> und dass es einen noch zunehmenden wohlthuenden Ein-<lb/> fluss ausüben wird, je vertrauter die Frauen mit den ihnen<lb/> auferlegten neuen Pflichten werden.«</p><lb/> <p>Der vierte Staat der Union, der die Gleich-<lb/> berechtigung der Frau proclamirte, war Idaho. Am<lb/> 11. Januar 1895 nahm der Senat, am 17. das Reprä-<lb/> sentantenhaus und am 21. der Gouverneur folgendes<lb/> Verfassungs-Amendement an: Abtheilung I. Die Ab-<lb/> theilung II der Constitution von Idaho sei wie folgt ab-<lb/> geändert: Jeder männliche und weibliche Bürger der<lb/> Vereinigten Staaten im Alter von 21 Jahren, der sich<lb/> im Staat oder Territorium sechs Monate und im Wahl-<lb/> district dreissig Tage vor Beginn der Wahl aufgehalten<lb/> hat und gesetzmässig in den Wahllisten figurirt, sei zum<lb/> activen Wahlrecht berechtigt.« Dieses Amendement ist<lb/> vom Volk von Idaho angenommen worden.</p><lb/> </body> </text> </TEI> [68/0081]
Eliza Ichenhaeuser.
dass der Standard der Conventionen, politischen Ver-
sammlungen und Wahlen ein höherer geworden ist. …
Wir können nicht bemerken, dass unsere Frauen irgend
etwas eingebüsst haben an jenen characteristischen Eigen-
schaften, die die Menschheit am meisten bewundert und
es ist im Gegentheil über alle Zweifel erwiesen, dass die
Frau ihre guten Eigenschaften behalten und gleichzeitig
Bürgerpflichten ausüben kann. … Im Ganzen kann
ich getrost und ohne einen Widerspruch von denjenigen,
die Gelegenheit hatten, die Ausübung des Frauenwahl-
rechts in unserem Staate zu beobachten, befürchten zu
müssen, versichern, dass es ein zweifelloser Erfolg war
und dass es einen noch zunehmenden wohlthuenden Ein-
fluss ausüben wird, je vertrauter die Frauen mit den ihnen
auferlegten neuen Pflichten werden.«
Der vierte Staat der Union, der die Gleich-
berechtigung der Frau proclamirte, war Idaho. Am
11. Januar 1895 nahm der Senat, am 17. das Reprä-
sentantenhaus und am 21. der Gouverneur folgendes
Verfassungs-Amendement an: Abtheilung I. Die Ab-
theilung II der Constitution von Idaho sei wie folgt ab-
geändert: Jeder männliche und weibliche Bürger der
Vereinigten Staaten im Alter von 21 Jahren, der sich
im Staat oder Territorium sechs Monate und im Wahl-
district dreissig Tage vor Beginn der Wahl aufgehalten
hat und gesetzmässig in den Wahllisten figurirt, sei zum
activen Wahlrecht berechtigt.« Dieses Amendement ist
vom Volk von Idaho angenommen worden.
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Zitationshilfe: | Ichenhaeuser, Eliza: Die politische Gleichberechtigung der Frau. Berlin, 1898, S. 68. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ichenhaeuser_gleichberechtigung_1898/81>, abgerufen am 16.07.2024. |