Es ist wohl kaum einem Zufalle zuzuschreiben, dass es vier Nachbarstaaten sind, die den Frauen die von ihnen begehrten politischen Rechte gewährt haben, sondern es spricht dafür, dass gerade das nahe und gute Beispiel mit dazu beigetragen hat, alle Vorurtheile zu entkräften und ad absurdum zu führen.
In den älteren Staaten ward der Kampf ein härterer, hier stellte sich ähnlich wie in Europa die historische Tradition hindernd in den Weg und nur stückweise liessen und lassen sie sich ein Recht nach dem anderen von den Frauen abringen. Aber die Kämpferinnen für Gleichheit und Gerechtigkeit liessen sich davon nicht ab- schrecken, sie agitirten, petitionirten, protestirten und bombardirten sämmtliche Senate und Repräsentanten- häuser der Unionsstaaten und wenn ihnen die Bedingungen für eine Verfassungsänderung noch nicht reif genug schienen, so begannen sie mit der Forderung geringerer Rechte, die die Stellung der Frau verbesserten und gleichzeitig den Weg bahnten zur Gewährung der Hauptforderung. So verlangten und erhielten sie in einigen zwanzig Staaten das Schulwahlrecht, das Recht, als Schulräthinnen und Schulcuratorinnen ernannt zu werden, gleiche Eigenthumsrechte für Mann und Frau, das Vormundschaftsrecht, gleiche elterliche Gewalt für Vater und Mutter, das Recht als Fabrikinspectorinnen, Hospital-Irrenärztinnen, gerichtliche Verwalterinnen und Polizeimatronen ernannt zu werden, die Hinaufsetzung des Schutzalters für Mädchen u. a. m.
Die politische Gleichberechtigung der Frau.
Es ist wohl kaum einem Zufalle zuzuschreiben, dass es vier Nachbarstaaten sind, die den Frauen die von ihnen begehrten politischen Rechte gewährt haben, sondern es spricht dafür, dass gerade das nahe und gute Beispiel mit dazu beigetragen hat, alle Vorurtheile zu entkräften und ad absurdum zu führen.
In den älteren Staaten ward der Kampf ein härterer, hier stellte sich ähnlich wie in Europa die historische Tradition hindernd in den Weg und nur stückweise liessen und lassen sie sich ein Recht nach dem anderen von den Frauen abringen. Aber die Kämpferinnen für Gleichheit und Gerechtigkeit liessen sich davon nicht ab- schrecken, sie agitirten, petitionirten, protestirten und bombardirten sämmtliche Senate und Repräsentanten- häuser der Unionsstaaten und wenn ihnen die Bedingungen für eine Verfassungsänderung noch nicht reif genug schienen, so begannen sie mit der Forderung geringerer Rechte, die die Stellung der Frau verbesserten und gleichzeitig den Weg bahnten zur Gewährung der Hauptforderung. So verlangten und erhielten sie in einigen zwanzig Staaten das Schulwahlrecht, das Recht, als Schulräthinnen und Schulcuratorinnen ernannt zu werden, gleiche Eigenthumsrechte für Mann und Frau, das Vormundschaftsrecht, gleiche elterliche Gewalt für Vater und Mutter, das Recht als Fabrikinspectorinnen, Hospital-Irrenärztinnen, gerichtliche Verwalterinnen und Polizeimatronen ernannt zu werden, die Hinaufsetzung des Schutzalters für Mädchen u. a. m.
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Die politische Gleichberechtigung der Frau.
Es ist wohl kaum einem Zufalle zuzuschreiben, dass
es vier Nachbarstaaten sind, die den Frauen die von ihnen
begehrten politischen Rechte gewährt haben, sondern es
spricht dafür, dass gerade das nahe und gute Beispiel
mit dazu beigetragen hat, alle Vorurtheile zu entkräften
und ad absurdum zu führen.
In den älteren Staaten ward der Kampf ein härterer,
hier stellte sich ähnlich wie in Europa die historische
Tradition hindernd in den Weg und nur stückweise
liessen und lassen sie sich ein Recht nach dem anderen
von den Frauen abringen. Aber die Kämpferinnen für
Gleichheit und Gerechtigkeit liessen sich davon nicht ab-
schrecken, sie agitirten, petitionirten, protestirten und
bombardirten sämmtliche Senate und Repräsentanten-
häuser der Unionsstaaten und wenn ihnen die Bedingungen
für eine Verfassungsänderung noch nicht reif genug
schienen, so begannen sie mit der Forderung geringerer
Rechte, die die Stellung der Frau verbesserten und
gleichzeitig den Weg bahnten zur Gewährung der
Hauptforderung. So verlangten und erhielten sie in
einigen zwanzig Staaten das Schulwahlrecht, das Recht,
als Schulräthinnen und Schulcuratorinnen ernannt zu
werden, gleiche Eigenthumsrechte für Mann und Frau,
das Vormundschaftsrecht, gleiche elterliche Gewalt für
Vater und Mutter, das Recht als Fabrikinspectorinnen,
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Ichenhaeuser, Eliza: Die politische Gleichberechtigung der Frau. Berlin, 1898, S. 69. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ichenhaeuser_gleichberechtigung_1898/82>, abgerufen am 16.07.2024.
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