Jacobi, Johann Friedrich: Betrachtungen über die Weisen Absichten Gottes, bey denen Dingen, die wir in der menschlichen Gesellschaft und der Offenbahrung antreffen. Bd. 2. Göttingen, 1745.und die Nichtigkeit des Götzendienstes erkennte. Dieses kan man als die vierdte Regel feste setzen. Damit man aber die weise Regierung Es müssen diese widrigen Verhäng- Daß aber bey solchen harten Verhäng- Ein jeder, der Ueberlegung hat und die §. 23.
und die Nichtigkeit des Goͤtzendienſtes erkennte. Dieſes kan man als die vierdte Regel feſte ſetzen. Damit man aber die weiſe Regierung Es muͤſſen dieſe widrigen Verhaͤng- Daß aber bey ſolchen harten Verhaͤng- Ein jeder, der Ueberlegung hat und die §. 23.
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0156" n="138"/><milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/><hi rendition="#fr">und die Nichtigkeit des Goͤtzendienſtes<lb/> erkennte.</hi> Dieſes kan man als die vierdte<lb/> Regel feſte ſetzen.</p><lb/> <p>Damit man aber die weiſe Regierung<lb/> des einigen GOttes darinne deſto eher be-<lb/> merckte, und zu deſſen Verehrung zuruͤck<lb/> gezogen wurde, machte der HErr gleich-<lb/> ſam zur fuͤnfften Regel.</p><lb/> <p> <hi rendition="#fr">Es muͤſſen dieſe widrigen Verhaͤng-<lb/> niſſe, ſo wie ſie folgen ſollen, vorher ge-<lb/> drohet werden.</hi> </p><lb/> <p>Daß aber bey ſolchen harten Verhaͤng-<lb/> niſſen die treuen Verehrer GOttes nicht<lb/> auf allerhand zweiffelhaffte Gedancken ge-<lb/> rathen; ſo iſt die ſechſte Regel: <hi rendition="#fr">Es muͤſ-<lb/> ſen fuͤr die treuen Verehrer des HErrn<lb/> die theuerſten Verheiſſungen mit den<lb/> Drohungen wider die Abtruͤnnigen<lb/> verknuͤpfft werden.</hi></p><lb/> <p>Ein jeder, der Ueberlegung hat und die<lb/> gehoͤrigen Umſtaͤnde genau uͤberdencket,<lb/> wird in dieſen Regeln eine ſehr weiſe Ver-<lb/> bindung wahrnehmen, und zugleich in den<lb/> Weiſſagungen der Propheten einen weiſen<lb/> Zuſammenhang finden.</p> </div><lb/> <fw place="bottom" type="catch">§. 23.</fw><lb/> </div> </body> </text> </TEI> [138/0156]
und die Nichtigkeit des Goͤtzendienſtes
erkennte. Dieſes kan man als die vierdte
Regel feſte ſetzen.
Damit man aber die weiſe Regierung
des einigen GOttes darinne deſto eher be-
merckte, und zu deſſen Verehrung zuruͤck
gezogen wurde, machte der HErr gleich-
ſam zur fuͤnfften Regel.
Es muͤſſen dieſe widrigen Verhaͤng-
niſſe, ſo wie ſie folgen ſollen, vorher ge-
drohet werden.
Daß aber bey ſolchen harten Verhaͤng-
niſſen die treuen Verehrer GOttes nicht
auf allerhand zweiffelhaffte Gedancken ge-
rathen; ſo iſt die ſechſte Regel: Es muͤſ-
ſen fuͤr die treuen Verehrer des HErrn
die theuerſten Verheiſſungen mit den
Drohungen wider die Abtruͤnnigen
verknuͤpfft werden.
Ein jeder, der Ueberlegung hat und die
gehoͤrigen Umſtaͤnde genau uͤberdencket,
wird in dieſen Regeln eine ſehr weiſe Ver-
bindung wahrnehmen, und zugleich in den
Weiſſagungen der Propheten einen weiſen
Zuſammenhang finden.
§. 23.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |