Wir wollen hiebey noch einige FragenWarum im N. T. kein aus- drückli- ches und scharfes Verboth der Viel- weiberey zu finden. abhandeln, welche mit dem vorigen einige Verbindung haben. Die erste soll diese seyn, warum man im neuen Testament kein ausdrücklich und scharfes und allge- meines Verboth wider die Vielweiberey findet, und darinne nirgend stehet, daß das- jenige, was GOtt dieserwegen im alten Bunde nachgesehen, und verordnet, nun- mehr völlig aufgehoben seyn soll. Es ist oben angeführt, wie das neue Testament setze, es soll ein jeder Mann seine eigene Frau, und eine jede Frau ihren eigenen Mann haben, und daß hieraus durch eine richtige Folge fliesse, daß die Vielweiberey aufgehoben seyn solle. Warum man aber kein ausdrückliches und scharfes und all- gemeines Verboth dawider finde, das er- klären wir aus folgenden Umständen der damahligen Zeiten. Es ist oben §. 16. erwiesen, daß damahls bey weiten nicht mehr so viel Manns-Personen in den Krie- gen umkommen, als in den ältern Zeiten. Folglich hat auch die Anzahl der Frauens- Personen die Männer gar nicht, oder doch nicht mercklich übertroffen. Hier-
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§. 18.
Wir wollen hiebey noch einige FragenWarum im N. T. kein aus- druͤckli- ches und ſcharfes Verboth der Viel- weiberey zu finden. abhandeln, welche mit dem vorigen einige Verbindung haben. Die erſte ſoll dieſe ſeyn, warum man im neuen Teſtament kein ausdruͤcklich und ſcharfes und allge- meines Verboth wider die Vielweiberey findet, und darinne nirgend ſtehet, daß das- jenige, was GOtt dieſerwegen im alten Bunde nachgeſehen, und verordnet, nun- mehr voͤllig aufgehoben ſeyn ſoll. Es iſt oben angefuͤhrt, wie das neue Teſtament ſetze, es ſoll ein jeder Mann ſeine eigene Frau, und eine jede Frau ihren eigenen Mann haben, und daß hieraus durch eine richtige Folge flieſſe, daß die Vielweiberey aufgehoben ſeyn ſolle. Warum man aber kein ausdruͤckliches und ſcharfes und all- gemeines Verboth dawider finde, das er- klaͤren wir aus folgenden Umſtaͤnden der damahligen Zeiten. Es iſt oben §. 16. erwieſen, daß damahls bey weiten nicht mehr ſo viel Manns-Perſonen in den Krie- gen umkommen, als in den aͤltern Zeiten. Folglich hat auch die Anzahl der Frauens- Perſonen die Maͤnner gar nicht, oder doch nicht mercklich uͤbertroffen. Hier-
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§. 18.
Wir wollen hiebey noch einige Fragen
abhandeln, welche mit dem vorigen einige
Verbindung haben. Die erſte ſoll dieſe
ſeyn, warum man im neuen Teſtament
kein ausdruͤcklich und ſcharfes und allge-
meines Verboth wider die Vielweiberey
findet, und darinne nirgend ſtehet, daß das-
jenige, was GOtt dieſerwegen im alten
Bunde nachgeſehen, und verordnet, nun-
mehr voͤllig aufgehoben ſeyn ſoll. Es iſt
oben angefuͤhrt, wie das neue Teſtament
ſetze, es ſoll ein jeder Mann ſeine eigene
Frau, und eine jede Frau ihren eigenen
Mann haben, und daß hieraus durch eine
richtige Folge flieſſe, daß die Vielweiberey
aufgehoben ſeyn ſolle. Warum man aber
kein ausdruͤckliches und ſcharfes und all-
gemeines Verboth dawider finde, das er-
klaͤren wir aus folgenden Umſtaͤnden der
damahligen Zeiten. Es iſt oben §. 16.
erwieſen, daß damahls bey weiten nicht
mehr ſo viel Manns-Perſonen in den Krie-
gen umkommen, als in den aͤltern Zeiten.
Folglich hat auch die Anzahl der Frauens-
Perſonen die Maͤnner gar nicht, oder
doch nicht mercklich uͤbertroffen. Hier-
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Warum
im N. T.
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ches und
ſcharfes
Verboth
der Viel-
weiberey
zu finden.
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Jacobi, Johann Friedrich: Betrachtungen über die Weisen Absichten Gottes, bey denen Dingen, die wir in der menschlichen Gesellschaft und der Offenbahrung antreffen. Bd. 2. Göttingen, 1745, S. 217. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jacobi_betrachtungen02_1745/235>, abgerufen am 09.11.2024.
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