annehmen, wenn ohne dergleichen Exempel obiges Uebel durch keine gelinderen Mittel zu verhüten wäre.
§. 5.
Es sind Fälle, da man ohne Ungerech- tigkeit zu ei- ner Sünde die Veran- lassung gie- bet.
Sollte aber ein solches Verfahren nicht mit der Gerechtigkeit und Liebe streiten? Gäbe ein solcher Heerführer nicht Anlaß, daß die angeführten zwey Leute Ueber- läufer und gehenket würden? Wäre er nicht Ursach an ihrem Unglück? Muß man Böses thun, damit Gutes daraus kom- me? Jch will auf eine jede Frage beson- ders antworten. Obiger General macht die zweybezeichneten Leute nicht boshaft, er verführet sie nicht zum Ueberlaufen, son- dern er lässet sie dagegen warnen, und es würde ihm lieb seyn, wenn gar niemand unter seinem Heere so Gewissenlos wäre, und die Fahne verliesse, an welche er sich verpflichtet. Da dieses aber durch keine gelinderen Mittel zu erhalten, so nimmt er zwar Leute an, von welchen er weiß, daß sie leichtsinnig und boshaft sind, und an- dern zum Exempel werden gestrafet wer- den, aber er machet sie nicht böse, sondern veranlasset nur, daß sie ihre innere laster- hafte Gesinnung auf andere Ausbrüche richten, als sonst erfolget und die noch viel schädlicher gewesen seyn würden. Jst es aber wider die Gerechtigkeit und Liebe zu veranlassen, daß die lasterhafte und un-
verbes-
annehmen, wenn ohne dergleichen Exempel obiges Uebel durch keine gelinderen Mittel zu verhuͤten waͤre.
§. 5.
Es ſind Faͤlle, da man ohne Ungerech- tigkeit zu ei- ner Suͤnde die Veran- laſſung gie- bet.
Sollte aber ein ſolches Verfahren nicht mit der Gerechtigkeit und Liebe ſtreiten? Gaͤbe ein ſolcher Heerfuͤhrer nicht Anlaß, daß die angefuͤhrten zwey Leute Ueber- laͤufer und gehenket wuͤrden? Waͤre er nicht Urſach an ihrem Ungluͤck? Muß man Boͤſes thun, damit Gutes daraus kom- me? Jch will auf eine jede Frage beſon- ders antworten. Obiger General macht die zweybezeichneten Leute nicht boshaft, er verfuͤhret ſie nicht zum Ueberlaufen, ſon- dern er laͤſſet ſie dagegen warnen, und es wuͤrde ihm lieb ſeyn, wenn gar niemand unter ſeinem Heere ſo Gewiſſenlos waͤre, und die Fahne verlieſſe, an welche er ſich verpflichtet. Da dieſes aber durch keine gelinderen Mittel zu erhalten, ſo nimmt er zwar Leute an, von welchen er weiß, daß ſie leichtſinnig und boshaft ſind, und an- dern zum Exempel werden geſtrafet wer- den, aber er machet ſie nicht boͤſe, ſondern veranlaſſet nur, daß ſie ihre innere laſter- hafte Geſinnung auf andere Ausbruͤche richten, als ſonſt erfolget und die noch viel ſchaͤdlicher geweſen ſeyn wuͤrden. Jſt es aber wider die Gerechtigkeit und Liebe zu veranlaſſen, daß die laſterhafte und un-
verbeſ-
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0214"n="194"/>
annehmen, wenn ohne dergleichen Exempel<lb/>
obiges Uebel durch keine gelinderen Mittel<lb/>
zu verhuͤten waͤre.</p></div><lb/><divn="2"><head>§. 5.</head><lb/><noteplace="left">Es ſind<lb/>
Faͤlle, da<lb/>
man ohne<lb/>
Ungerech-<lb/>
tigkeit zu ei-<lb/>
ner Suͤnde<lb/>
die Veran-<lb/>
laſſung gie-<lb/>
bet.</note><p>Sollte aber ein ſolches Verfahren nicht<lb/>
mit der Gerechtigkeit und Liebe ſtreiten?<lb/>
Gaͤbe ein ſolcher Heerfuͤhrer nicht Anlaß,<lb/>
daß die angefuͤhrten zwey Leute Ueber-<lb/>
laͤufer und gehenket wuͤrden? Waͤre er<lb/>
nicht Urſach an ihrem Ungluͤck? Muß man<lb/>
Boͤſes thun, damit Gutes daraus kom-<lb/>
me? Jch will auf eine jede Frage beſon-<lb/>
ders antworten. Obiger General macht<lb/>
die zweybezeichneten Leute nicht boshaft, er<lb/>
verfuͤhret ſie nicht zum Ueberlaufen, ſon-<lb/>
dern er laͤſſet ſie dagegen warnen, und es<lb/>
wuͤrde ihm lieb ſeyn, wenn gar niemand<lb/>
unter ſeinem Heere ſo Gewiſſenlos waͤre,<lb/>
und die Fahne verlieſſe, an welche er ſich<lb/>
verpflichtet. Da dieſes aber durch keine<lb/>
gelinderen Mittel zu erhalten, ſo nimmt er<lb/>
zwar Leute an, von welchen er weiß, daß<lb/>ſie leichtſinnig und boshaft ſind, und an-<lb/>
dern zum Exempel werden geſtrafet wer-<lb/>
den, aber er machet ſie nicht boͤſe, ſondern<lb/>
veranlaſſet nur, daß ſie ihre innere laſter-<lb/>
hafte Geſinnung auf andere Ausbruͤche<lb/>
richten, als ſonſt erfolget und die noch viel<lb/>ſchaͤdlicher geweſen ſeyn wuͤrden. Jſt es<lb/>
aber wider die Gerechtigkeit und Liebe zu<lb/>
veranlaſſen, daß die laſterhafte und un-<lb/><fwplace="bottom"type="catch">verbeſ-</fw><lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[194/0214]
annehmen, wenn ohne dergleichen Exempel
obiges Uebel durch keine gelinderen Mittel
zu verhuͤten waͤre.
§. 5.
Sollte aber ein ſolches Verfahren nicht
mit der Gerechtigkeit und Liebe ſtreiten?
Gaͤbe ein ſolcher Heerfuͤhrer nicht Anlaß,
daß die angefuͤhrten zwey Leute Ueber-
laͤufer und gehenket wuͤrden? Waͤre er
nicht Urſach an ihrem Ungluͤck? Muß man
Boͤſes thun, damit Gutes daraus kom-
me? Jch will auf eine jede Frage beſon-
ders antworten. Obiger General macht
die zweybezeichneten Leute nicht boshaft, er
verfuͤhret ſie nicht zum Ueberlaufen, ſon-
dern er laͤſſet ſie dagegen warnen, und es
wuͤrde ihm lieb ſeyn, wenn gar niemand
unter ſeinem Heere ſo Gewiſſenlos waͤre,
und die Fahne verlieſſe, an welche er ſich
verpflichtet. Da dieſes aber durch keine
gelinderen Mittel zu erhalten, ſo nimmt er
zwar Leute an, von welchen er weiß, daß
ſie leichtſinnig und boshaft ſind, und an-
dern zum Exempel werden geſtrafet wer-
den, aber er machet ſie nicht boͤſe, ſondern
veranlaſſet nur, daß ſie ihre innere laſter-
hafte Geſinnung auf andere Ausbruͤche
richten, als ſonſt erfolget und die noch viel
ſchaͤdlicher geweſen ſeyn wuͤrden. Jſt es
aber wider die Gerechtigkeit und Liebe zu
veranlaſſen, daß die laſterhafte und un-
verbeſ-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Jacobi, Johann Friedrich: Betrachtungen über die Weisen Absichten Gottes, bey denen Dingen, die wir in der menschlichen Gesellschaft und der Offenbarung antreffen. Bd. 4. Hannover, 1766, S. 194. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jacobi_betrachtungen04_1766/214>, abgerufen am 28.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.