nicht untersuchen, ob er hieran recht thäte, sondern vor das erste nur zeigen, daß es nichts widersprechendes sey, wenn man be- hauptet, es könne jemand ernstlich wollen, daß ein strafbares Verbrechen nicht gesche- he, und daß man nicht nöthig hätte den andern zu strafen und unglücklich zu ma- chen, und doch einen solchen in dergleichen Umstände setzen, worinne er anläufet und gestrafet wird. Einem solchen Generale, als wir beschrieben, würde es am ange- nehmsten seyn, wenn niemand wegliefe, und sich des Galgens würdig machte. Er wird auch alles, was nur die Klugheit und Billigkeit anräth, thun, daß das Weg- laufen verwehret werde. Er wird dafür sorgen, daß die Soldaten ihren gehörigen Unterhalt haben, ihnen nicht zu hart be- gegnet werde, und wird sie durch die Feld- prediger auf das nachdrücklichste von einem Verbrechen abmahnen lassen, welches sie vor Gott und Menschen strafbar machet. Da er aber siehet, daß diese Mittel nicht hinreichen, das Weglaufen gänzlich zu hindern, so wird er sich, wiewol sehr un- gern, entschliessen, einige Ueberläufer an- dern zu einer nachdrücklichen Warnung tödten zu lassen. Und ob er diejenigen, nach der Einsicht, welche wir ihm haben andichten müssen, gleich zum voraus ken- net, welche andern zum Schrecken dienen werden, so wird er sie doch in dem Fall
an-
Jac. Betr. 4. Band. N
nicht unterſuchen, ob er hieran recht thaͤte, ſondern vor das erſte nur zeigen, daß es nichts widerſprechendes ſey, wenn man be- hauptet, es koͤnne jemand ernſtlich wollen, daß ein ſtrafbares Verbrechen nicht geſche- he, und daß man nicht noͤthig haͤtte den andern zu ſtrafen und ungluͤcklich zu ma- chen, und doch einen ſolchen in dergleichen Umſtaͤnde ſetzen, worinne er anlaͤufet und geſtrafet wird. Einem ſolchen Generale, als wir beſchrieben, wuͤrde es am ange- nehmſten ſeyn, wenn niemand wegliefe, und ſich des Galgens wuͤrdig machte. Er wird auch alles, was nur die Klugheit und Billigkeit anraͤth, thun, daß das Weg- laufen verwehret werde. Er wird dafuͤr ſorgen, daß die Soldaten ihren gehoͤrigen Unterhalt haben, ihnen nicht zu hart be- gegnet werde, und wird ſie durch die Feld- prediger auf das nachdruͤcklichſte von einem Verbrechen abmahnen laſſen, welches ſie vor Gott und Menſchen ſtrafbar machet. Da er aber ſiehet, daß dieſe Mittel nicht hinreichen, das Weglaufen gaͤnzlich zu hindern, ſo wird er ſich, wiewol ſehr un- gern, entſchlieſſen, einige Ueberlaͤufer an- dern zu einer nachdruͤcklichen Warnung toͤdten zu laſſen. Und ob er diejenigen, nach der Einſicht, welche wir ihm haben andichten muͤſſen, gleich zum voraus ken- net, welche andern zum Schrecken dienen werden, ſo wird er ſie doch in dem Fall
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Jac. Betr. 4. Band. N
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nicht unterſuchen, ob er hieran recht thaͤte,
ſondern vor das erſte nur zeigen, daß es
nichts widerſprechendes ſey, wenn man be-
hauptet, es koͤnne jemand ernſtlich wollen,
daß ein ſtrafbares Verbrechen nicht geſche-
he, und daß man nicht noͤthig haͤtte den
andern zu ſtrafen und ungluͤcklich zu ma-
chen, und doch einen ſolchen in dergleichen
Umſtaͤnde ſetzen, worinne er anlaͤufet und
geſtrafet wird. Einem ſolchen Generale,
als wir beſchrieben, wuͤrde es am ange-
nehmſten ſeyn, wenn niemand wegliefe,
und ſich des Galgens wuͤrdig machte. Er
wird auch alles, was nur die Klugheit und
Billigkeit anraͤth, thun, daß das Weg-
laufen verwehret werde. Er wird dafuͤr
ſorgen, daß die Soldaten ihren gehoͤrigen
Unterhalt haben, ihnen nicht zu hart be-
gegnet werde, und wird ſie durch die Feld-
prediger auf das nachdruͤcklichſte von einem
Verbrechen abmahnen laſſen, welches ſie
vor Gott und Menſchen ſtrafbar machet.
Da er aber ſiehet, daß dieſe Mittel nicht
hinreichen, das Weglaufen gaͤnzlich zu
hindern, ſo wird er ſich, wiewol ſehr un-
gern, entſchlieſſen, einige Ueberlaͤufer an-
dern zu einer nachdruͤcklichen Warnung
toͤdten zu laſſen. Und ob er diejenigen,
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Jacobi, Johann Friedrich: Betrachtungen über die Weisen Absichten Gottes, bey denen Dingen, die wir in der menschlichen Gesellschaft und der Offenbarung antreffen. Bd. 4. Hannover, 1766, S. 193. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jacobi_betrachtungen04_1766/213>, abgerufen am 28.11.2024.
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