muß, wenn man sich eine Welt ohne ei- nen Gott vorstellen will, und sich daher gedrungen finden, die Welt als ein Werk Gottes anzunehmen, werden auch bey ei- nem weitern Nachdenken genöthiget wer- den einzugestehen, daß die Reihe der Men- schen und der Dinge überhaupt einen An- fang müsse gehabt haben. Wir wollen blos bey den Menschen stehen bleiben. Was aber von der Reihe derselben bewie- sen wird, gilt von allen denen Folgen der Dinge, wo eines aus dem andern entste- het, und folglich von der ganzen Welt. Da die Menschen ihren Ursprung von ei- nem Schöpfer haben, so müssen einmal Menschen gewesen seyn, welche nicht von andern erzeuget worden, sondern unmittel- bahr von Gott entstanden sind und folglich in ihrer Reihe die ersten gewesen, wovon die übrigen durch eine natürliche Zeugung ihr Leben erhalten haben. Diese ersten oder unmittelbahr von Gott entstandenen Menschen haben daher einen Anfang ge- nommen, und man muß folglich der gan- zen Reihe derselben einen Anfang beylegen. Da ich aus dem Umgange mit andern wahrgenommen, daß dieser Schluß nicht einem jeden sogleich einleuchtet, sondern erst deutlich und überzeugend wird, wenn man ihn verschiedentlich einkleidet, so will ihn noch auf eine andere Arth vortragen. Wenn eine Reihe Menschen, die sich nach
und
muß, wenn man ſich eine Welt ohne ei- nen Gott vorſtellen will, und ſich daher gedrungen finden, die Welt als ein Werk Gottes anzunehmen, werden auch bey ei- nem weitern Nachdenken genoͤthiget wer- den einzugeſtehen, daß die Reihe der Men- ſchen und der Dinge uͤberhaupt einen An- fang muͤſſe gehabt haben. Wir wollen blos bey den Menſchen ſtehen bleiben. Was aber von der Reihe derſelben bewie- ſen wird, gilt von allen denen Folgen der Dinge, wo eines aus dem andern entſte- het, und folglich von der ganzen Welt. Da die Menſchen ihren Urſprung von ei- nem Schoͤpfer haben, ſo muͤſſen einmal Menſchen geweſen ſeyn, welche nicht von andern erzeuget worden, ſondern unmittel- bahr von Gott entſtanden ſind und folglich in ihrer Reihe die erſten geweſen, wovon die uͤbrigen durch eine natuͤrliche Zeugung ihr Leben erhalten haben. Dieſe erſten oder unmittelbahr von Gott entſtandenen Menſchen haben daher einen Anfang ge- nommen, und man muß folglich der gan- zen Reihe derſelben einen Anfang beylegen. Da ich aus dem Umgange mit andern wahrgenommen, daß dieſer Schluß nicht einem jeden ſogleich einleuchtet, ſondern erſt deutlich und uͤberzeugend wird, wenn man ihn verſchiedentlich einkleidet, ſo will ihn noch auf eine andere Arth vortragen. Wenn eine Reihe Menſchen, die ſich nach
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muß, wenn man ſich eine Welt ohne ei-
nen Gott vorſtellen will, und ſich daher
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Gottes anzunehmen, werden auch bey ei-
nem weitern Nachdenken genoͤthiget wer-
den einzugeſtehen, daß die Reihe der Men-
ſchen und der Dinge uͤberhaupt einen An-
fang muͤſſe gehabt haben. Wir wollen
blos bey den Menſchen ſtehen bleiben.
Was aber von der Reihe derſelben bewie-
ſen wird, gilt von allen denen Folgen der
Dinge, wo eines aus dem andern entſte-
het, und folglich von der ganzen Welt.
Da die Menſchen ihren Urſprung von ei-
nem Schoͤpfer haben, ſo muͤſſen einmal
Menſchen geweſen ſeyn, welche nicht von
andern erzeuget worden, ſondern unmittel-
bahr von Gott entſtanden ſind und folglich
in ihrer Reihe die erſten geweſen, wovon
die uͤbrigen durch eine natuͤrliche Zeugung
ihr Leben erhalten haben. Dieſe erſten
oder unmittelbahr von Gott entſtandenen
Menſchen haben daher einen Anfang ge-
nommen, und man muß folglich der gan-
zen Reihe derſelben einen Anfang beylegen.
Da ich aus dem Umgange mit andern
wahrgenommen, daß dieſer Schluß nicht
einem jeden ſogleich einleuchtet, ſondern
erſt deutlich und uͤberzeugend wird, wenn
man ihn verſchiedentlich einkleidet, ſo will
ihn noch auf eine andere Arth vortragen.
Wenn eine Reihe Menſchen, die ſich nach
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Jacobi, Johann Friedrich: Betrachtungen über die Weisen Absichten Gottes, bey denen Dingen, die wir in der menschlichen Gesellschaft und der Offenbarung antreffen. Bd. 4. Hannover, 1766, S. 6. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jacobi_betrachtungen04_1766/26>, abgerufen am 21.11.2024.
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