haben, daß sich ein Ehegatte von dem an- dern wegen des Unglaubens scheiden soll, 1 Cor. Cap. 7. v. 12. 13. Da nun aber Paulus nichts lehret, was die Lehre Chri- sti aufheben könnte, so erhellet daraus, daß Christus dasjenige Wort, so im obi- gen Spruche durch Hurerey übersetzt ist, in engern Verstande genommen, und dar- unter bloß Unzucht verstanden haben.
§. 5.
Mehrere Ausnah- men.
Obige Ausnahmen von dem göttlichen Gesetz, daß sich ein Ehegatte von dem an- dern nicht scheiden soll, ist zu unterscheiden von denen Fällen, welche an und vor sich die Ehe aufheben, und den einen Ehegat- ten von dem andern völlig frey machen. Vorhin war die Frage: kann ein Ehegat- te dem andern die Ehe aufkündigen? Und da war die Antwort, nein, ausser in dem Falle, so ein Ehegatte dem andern durch Ehebruch untreu worden. Jetzo aber wol- len wir diese Frage untersuchen, ob keine Fälle möglich, welche die Ehe an und vor sich aufheben, und den andern Ehegatten von der ehelichen Verbindung losmachen, weil alle Absichten der Ehe unmöglich wor- den. Bey dem Ehebruche des einen Ehe- gatten, wird die Ehe-nicht solchergestalt aufgehoben, daß ihre fernere Fortdaurung unmöglich wäre, und daher beruhet es in des andern Ehegatten Willen, ob er einem
untreuen
haben, daß ſich ein Ehegatte von dem an- dern wegen des Unglaubens ſcheiden ſoll, 1 Cor. Cap. 7. v. 12. 13. Da nun aber Paulus nichts lehret, was die Lehre Chri- ſti aufheben koͤnnte, ſo erhellet daraus, daß Chriſtus dasjenige Wort, ſo im obi- gen Spruche durch Hurerey uͤberſetzt iſt, in engern Verſtande genommen, und dar- unter bloß Unzucht verſtanden haben.
§. 5.
Mehrere Ausnah- men.
Obige Ausnahmen von dem goͤttlichen Geſetz, daß ſich ein Ehegatte von dem an- dern nicht ſcheiden ſoll, iſt zu unterſcheiden von denen Faͤllen, welche an und vor ſich die Ehe aufheben, und den einen Ehegat- ten von dem andern voͤllig frey machen. Vorhin war die Frage: kann ein Ehegat- te dem andern die Ehe aufkuͤndigen? Und da war die Antwort, nein, auſſer in dem Falle, ſo ein Ehegatte dem andern durch Ehebruch untreu worden. Jetzo aber wol- len wir dieſe Frage unterſuchen, ob keine Faͤlle moͤglich, welche die Ehe an und vor ſich aufheben, und den andern Ehegatten von der ehelichen Verbindung losmachen, weil alle Abſichten der Ehe unmoͤglich wor- den. Bey dem Ehebruche des einen Ehe- gatten, wird die Ehe-nicht ſolchergeſtalt aufgehoben, daß ihre fernere Fortdaurung unmoͤglich waͤre, und daher beruhet es in des andern Ehegatten Willen, ob er einem
untreuen
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haben, daß ſich ein Ehegatte von dem an-
dern wegen des Unglaubens ſcheiden ſoll,
1 Cor. Cap. 7. v. 12. 13. Da nun aber
Paulus nichts lehret, was die Lehre Chri-
ſti aufheben koͤnnte, ſo erhellet daraus,
daß Chriſtus dasjenige Wort, ſo im obi-
gen Spruche durch Hurerey uͤberſetzt iſt,
in engern Verſtande genommen, und dar-
unter bloß Unzucht verſtanden haben.
§. 5.
Obige Ausnahmen von dem goͤttlichen
Geſetz, daß ſich ein Ehegatte von dem an-
dern nicht ſcheiden ſoll, iſt zu unterſcheiden
von denen Faͤllen, welche an und vor ſich
die Ehe aufheben, und den einen Ehegat-
ten von dem andern voͤllig frey machen.
Vorhin war die Frage: kann ein Ehegat-
te dem andern die Ehe aufkuͤndigen? Und
da war die Antwort, nein, auſſer in dem
Falle, ſo ein Ehegatte dem andern durch
Ehebruch untreu worden. Jetzo aber wol-
len wir dieſe Frage unterſuchen, ob keine
Faͤlle moͤglich, welche die Ehe an und vor
ſich aufheben, und den andern Ehegatten
von der ehelichen Verbindung losmachen,
weil alle Abſichten der Ehe unmoͤglich wor-
den. Bey dem Ehebruche des einen Ehe-
gatten, wird die Ehe-nicht ſolchergeſtalt
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unmoͤglich waͤre, und daher beruhet es in
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Jacobi, Johann Friedrich: Betrachtungen über die Weisen Absichten Gottes, bey denen Dingen, die wir in der menschlichen Gesellschaft und der Offenbarung antreffen. Bd. 4. Hannover, 1766, S. 256. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jacobi_betrachtungen04_1766/276>, abgerufen am 22.11.2024.
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