Jacobi, Johann Friedrich: Betrachtungen über die Weisen Absichten Gottes, bey denen Dingen, die wir in der menschlichen Gesellschaft und der Offenbarung antreffen. Bd. 4. Hannover, 1766.Und durch den Propheten Jeremias eifert zucht nicht auf einmal zu dem höchsten Grade der
Unverschämtheit dahin gerissen worden. Es kann aus den Nachrichten, welche mir davon zu Gesichte gekommen, nicht bewiesen werden, daß zu den Zeiten des Moses dergleichen ab- scheuliche Götzendienste schon vorhanden gewe- sen. Die Nachrichten, welche man von den ältesten Völkern hat, beweisen, daß man die Keuschheit sehr hoch geschätzet, und daß die Huren in der größten Verachtung gelebet. Man lese hiervon 1 B. Mos. C. 34. C. 38. v. 24. Die alten Gesetze der Athenienser sahen sehr auf die Keuschheit. Den Huren war nicht er- laubet, Mägde zu haben, Gold zu tragen, in die Tempel zu gehen und dem Gottesdienste beyzuwohnen. Jhre Kinder konnten keine Bürger werden. Die Männer, die ihren Leib gemein machten, konnten kein obrigkeitliches Amt verwalten, und durften ebenfalls nicht in die Tempel kommen, und wer einen Jüngling oder eine Jungfrau geschändet, konnte mit Gelde oder auch am Leben gestrafet werden. Man lese dieses in Meursii Them. Attica Lib. I. Cap. VI., in Gronovii Thesauro Antiquit. Graec. Tom. V. p. 1954 Conf. Tom. IV. p. 612. Wie hoch die alten Römer die Keusch- heit geschätzet, berichtet unter andern Valerius Maximus Memorabil. L. VI. C. I. Jch ver- muthe dahero nicht, daß man zu Moses Zei- ten schon zu Ehren einer Gottheit Huren un- terhalten habe. Aus denen Erzählungen des Moses 4 B. Mos. C. 25. erhellet weiter nichts, als daß die damaligen heidnischen Völker bey ihren Und durch den Propheten Jeremias eifert zucht nicht auf einmal zu dem hoͤchſten Grade der
Unverſchaͤmtheit dahin geriſſen worden. Es kann aus den Nachrichten, welche mir davon zu Geſichte gekommen, nicht bewieſen werden, daß zu den Zeiten des Moſes dergleichen ab- ſcheuliche Goͤtzendienſte ſchon vorhanden gewe- ſen. Die Nachrichten, welche man von den aͤlteſten Voͤlkern hat, beweiſen, daß man die Keuſchheit ſehr hoch geſchaͤtzet, und daß die Huren in der groͤßten Verachtung gelebet. Man leſe hiervon 1 B. Moſ. C. 34. C. 38. v. 24. Die alten Geſetze der Athenienſer ſahen ſehr auf die Keuſchheit. Den Huren war nicht er- laubet, Maͤgde zu haben, Gold zu tragen, in die Tempel zu gehen und dem Gottesdienſte beyzuwohnen. Jhre Kinder konnten keine Buͤrger werden. Die Maͤnner, die ihren Leib gemein machten, konnten kein obrigkeitliches Amt verwalten, und durften ebenfalls nicht in die Tempel kommen, und wer einen Juͤngling oder eine Jungfrau geſchaͤndet, konnte mit Gelde oder auch am Leben geſtrafet werden. Man leſe dieſes in Meurſii Them. Attica Lib. I. Cap. VI., in Gronovii Theſauro Antiquit. Graec. Tom. V. p. 1954 Conf. Tom. IV. p. 612. Wie hoch die alten Roͤmer die Keuſch- heit geſchaͤtzet, berichtet unter andern Valerius Maximus Memorabil. L. VI. C. I. Jch ver- muthe dahero nicht, daß man zu Moſes Zei- ten ſchon zu Ehren einer Gottheit Huren un- terhalten habe. Aus denen Erzaͤhlungen des Moſes 4 B. Moſ. C. 25. erhellet weiter nichts, als daß die damaligen heidniſchen Voͤlker bey ihren <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0289" n="269"/> Und durch den Propheten Jeremias eifert<lb/> der Herr wider die Verbrecher der Un-<lb/> <fw place="bottom" type="catch">zucht</fw><lb/><note next="#a36" xml:id="a35" prev="#a34" place="foot" n="**)">nicht auf einmal zu dem hoͤchſten Grade der<lb/> Unverſchaͤmtheit dahin geriſſen worden. Es<lb/> kann aus den Nachrichten, welche mir davon<lb/> zu Geſichte gekommen, nicht bewieſen werden,<lb/> daß zu den Zeiten des Moſes dergleichen ab-<lb/> ſcheuliche Goͤtzendienſte ſchon vorhanden gewe-<lb/> ſen. Die Nachrichten, welche man von den<lb/> aͤlteſten Voͤlkern hat, beweiſen, daß man die<lb/> Keuſchheit ſehr hoch geſchaͤtzet, und daß die<lb/> Huren in der groͤßten Verachtung gelebet.<lb/> Man leſe hiervon 1 B. Moſ. C. 34. C. 38.<lb/> v. 24.<lb/> Die alten Geſetze der Athenienſer ſahen ſehr<lb/> auf die Keuſchheit. Den Huren war nicht er-<lb/> laubet, Maͤgde zu haben, Gold zu tragen,<lb/> in die Tempel zu gehen und dem Gottesdienſte<lb/> beyzuwohnen. Jhre Kinder konnten keine<lb/> Buͤrger werden. Die Maͤnner, die ihren Leib<lb/> gemein machten, konnten kein obrigkeitliches<lb/> Amt verwalten, und durften ebenfalls nicht in<lb/> die Tempel kommen, und wer einen Juͤngling<lb/> oder eine Jungfrau geſchaͤndet, konnte mit<lb/> Gelde oder auch am Leben geſtrafet werden.<lb/> Man leſe dieſes in <hi rendition="#aq">Meurſii Them. Attica Lib.<lb/> I. Cap. VI., in <hi rendition="#i">Gronovii</hi> Theſauro Antiquit.<lb/> Graec. Tom. V. p. 1954 Conf. Tom. IV. p.</hi><lb/> 612. Wie hoch die alten Roͤmer die Keuſch-<lb/> heit geſchaͤtzet, berichtet unter andern <hi rendition="#aq"><hi rendition="#i">Valerius<lb/> Maximus</hi> Memorabil. L. VI. C. I.</hi> Jch ver-<lb/> muthe dahero nicht, daß man zu Moſes Zei-<lb/> ten ſchon zu Ehren einer Gottheit Huren un-<lb/> terhalten habe. Aus denen Erzaͤhlungen des<lb/> Moſes 4 B. Moſ. C. 25. erhellet weiter nichts,<lb/> als daß die damaligen heidniſchen Voͤlker bey<lb/> <fw place="bottom" type="catch">ihren</fw></note><lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [269/0289]
Und durch den Propheten Jeremias eifert
der Herr wider die Verbrecher der Un-
zucht
**)
**) nicht auf einmal zu dem hoͤchſten Grade der
Unverſchaͤmtheit dahin geriſſen worden. Es
kann aus den Nachrichten, welche mir davon
zu Geſichte gekommen, nicht bewieſen werden,
daß zu den Zeiten des Moſes dergleichen ab-
ſcheuliche Goͤtzendienſte ſchon vorhanden gewe-
ſen. Die Nachrichten, welche man von den
aͤlteſten Voͤlkern hat, beweiſen, daß man die
Keuſchheit ſehr hoch geſchaͤtzet, und daß die
Huren in der groͤßten Verachtung gelebet.
Man leſe hiervon 1 B. Moſ. C. 34. C. 38.
v. 24.
Die alten Geſetze der Athenienſer ſahen ſehr
auf die Keuſchheit. Den Huren war nicht er-
laubet, Maͤgde zu haben, Gold zu tragen,
in die Tempel zu gehen und dem Gottesdienſte
beyzuwohnen. Jhre Kinder konnten keine
Buͤrger werden. Die Maͤnner, die ihren Leib
gemein machten, konnten kein obrigkeitliches
Amt verwalten, und durften ebenfalls nicht in
die Tempel kommen, und wer einen Juͤngling
oder eine Jungfrau geſchaͤndet, konnte mit
Gelde oder auch am Leben geſtrafet werden.
Man leſe dieſes in Meurſii Them. Attica Lib.
I. Cap. VI., in Gronovii Theſauro Antiquit.
Graec. Tom. V. p. 1954 Conf. Tom. IV. p.
612. Wie hoch die alten Roͤmer die Keuſch-
heit geſchaͤtzet, berichtet unter andern Valerius
Maximus Memorabil. L. VI. C. I. Jch ver-
muthe dahero nicht, daß man zu Moſes Zei-
ten ſchon zu Ehren einer Gottheit Huren un-
terhalten habe. Aus denen Erzaͤhlungen des
Moſes 4 B. Moſ. C. 25. erhellet weiter nichts,
als daß die damaligen heidniſchen Voͤlker bey
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