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Jacoby, Johann: Vier Fragen, beantwortet von einem Ostpreußen. Mannheim, 1841.

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und oftmals auch von ihr ernannter Landräthe befinden;
erwägt man die den städtischen Verhandlungen vollkom-
men entzogene Oeffentlichkeit, die daher rührende bei Wah-
len wie überall sich offenbarende Gleichgültigkeit der ge-
bildeten Classen, endlich die zweimal (im Jahre 1826 und
1833) von den liberalen rheinpreussischen Ständen erfolgte
Ablehnung einer derartigen Gemeindeverfassung: -- so wird
man wohl schwerlich geneigt sein die vielgerühmte preus-
sische Städte-Ordnung als Gegengewicht des selbstständi-
gen Volksbewußtseins gegen Ministerwillkühr, geschweige,
als ein Surrogat constitutioneller Vertretung gelten zu
lassen. --

Sehen wir, ob etwa
die Provinzial-Stände
das Vermißte darbieten. Im Sinn des Gesetzes vom 22.
Mai 1815 lag es allerdings, daß dies Institut durch all-
mählige Entwickelung zu einer wahrhaft volksthümlichen
Repräsentation heranreifen sollte. Fünf und zwanzig Frie-
densjahre sind seitdem verflossen; die Einrichtung der Land-
tage ist unverändert dieselbe geblieben, wie sie bei der er-
sten des Jahres 1824 war, und diese 16jährige Dauer
dürfte wohl als ein genügender Zeitraum erscheinen, um
nach den Früchten ihrer Arbeit zu fragen. Die Volks-
stimme hat bereits das Urtheil gesprochen; kaum wird
man ein Institut auffinden können, das eine geringere Po-
pularität zu beklagen hat, das von dem gesunden Volks-

und oftmals auch von ihr ernannter Landraͤthe befinden;
erwaͤgt man die den ſtaͤdtiſchen Verhandlungen vollkom-
men entzogene Oeffentlichkeit, die daher ruͤhrende bei Wah-
len wie uͤberall ſich offenbarende Gleichguͤltigkeit der ge-
bildeten Claſſen, endlich die zweimal (im Jahre 1826 und
1833) von den liberalen rheinpreuſſiſchen Staͤnden erfolgte
Ablehnung einer derartigen Gemeindeverfaſſung: — ſo wird
man wohl ſchwerlich geneigt ſein die vielgeruͤhmte preus-
ſiſche Staͤdte-Ordnung als Gegengewicht des ſelbſtſtaͤndi-
gen Volksbewußtſeins gegen Miniſterwillkuͤhr, geſchweige,
als ein Surrogat conſtitutioneller Vertretung gelten zu
laſſen. —

Sehen wir, ob etwa
die Provinzial-Staͤnde
das Vermißte darbieten. Im Sinn des Geſetzes vom 22.
Mai 1815 lag es allerdings, daß dies Inſtitut durch all-
maͤhlige Entwickelung zu einer wahrhaft volksthuͤmlichen
Repraͤſentation heranreifen ſollte. Fuͤnf und zwanzig Frie-
densjahre ſind ſeitdem verfloſſen; die Einrichtung der Land-
tage iſt unveraͤndert dieſelbe geblieben, wie ſie bei der er-
ſten des Jahres 1824 war, und dieſe 16jaͤhrige Dauer
duͤrfte wohl als ein genuͤgender Zeitraum erſcheinen, um
nach den Fruͤchten ihrer Arbeit zu fragen. Die Volks-
ſtimme hat bereits das Urtheil geſprochen; kaum wird
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[14/0020] und oftmals auch von ihr ernannter Landraͤthe befinden; erwaͤgt man die den ſtaͤdtiſchen Verhandlungen vollkom- men entzogene Oeffentlichkeit, die daher ruͤhrende bei Wah- len wie uͤberall ſich offenbarende Gleichguͤltigkeit der ge- bildeten Claſſen, endlich die zweimal (im Jahre 1826 und 1833) von den liberalen rheinpreuſſiſchen Staͤnden erfolgte Ablehnung einer derartigen Gemeindeverfaſſung: — ſo wird man wohl ſchwerlich geneigt ſein die vielgeruͤhmte preus- ſiſche Staͤdte-Ordnung als Gegengewicht des ſelbſtſtaͤndi- gen Volksbewußtſeins gegen Miniſterwillkuͤhr, geſchweige, als ein Surrogat conſtitutioneller Vertretung gelten zu laſſen. — Sehen wir, ob etwa die Provinzial-Staͤnde das Vermißte darbieten. Im Sinn des Geſetzes vom 22. Mai 1815 lag es allerdings, daß dies Inſtitut durch all- maͤhlige Entwickelung zu einer wahrhaft volksthuͤmlichen Repraͤſentation heranreifen ſollte. Fuͤnf und zwanzig Frie- densjahre ſind ſeitdem verfloſſen; die Einrichtung der Land- tage iſt unveraͤndert dieſelbe geblieben, wie ſie bei der er- ſten des Jahres 1824 war, und dieſe 16jaͤhrige Dauer duͤrfte wohl als ein genuͤgender Zeitraum erſcheinen, um nach den Fruͤchten ihrer Arbeit zu fragen. Die Volks- ſtimme hat bereits das Urtheil geſprochen; kaum wird man ein Inſtitut auffinden koͤnnen, das eine geringere Po- pularitaͤt zu beklagen hat, das von dem geſunden Volks-

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Zitationshilfe: Jacoby, Johann: Vier Fragen, beantwortet von einem Ostpreußen. Mannheim, 1841, S. 14. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jacoby_fragen_1841/20>, abgerufen am 21.11.2024.