Jacoby, Johann: Vier Fragen, beantwortet von einem Ostpreußen. Mannheim, 1841.Und diese Hoffnung des preußischen Volkes auszu- Und dieſe Hoffnung des preußiſchen Volkes auszu- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0042" n="36"/> <p>Und dieſe Hoffnung des preußiſchen Volkes auszu-<lb/> ſprechen, — wer war mehr dazu geeignet als der Koͤ-<lb/> nigsberger-Huldigungslandtag?! Von ſeinem Koͤnige auf-<lb/> gefordert, nach altherkoͤmmlichem Brauche „die Beſtaͤti-<lb/> gung etwa noch beſtehender Privilegien in Antrag zu<lb/> bringen,“ beſchloß der Landtag mit 87 Stimmen gegen<lb/> 5, die Verfaſſungsrechte zu wahren und Sr. Maj. an<lb/> die bereits durch das Edict v. 22. Mai 1815 <hi rendition="#g">geſezlich</hi><lb/> gewaͤhrte, aber factiſch noch immer nicht ins Leben getre-<lb/> tene Volksrepraͤſentation zu erinnern. Oſtpreußen arm<lb/> und wenig beachtet, noch wund von jenen ungluͤcklichen<lb/> Kriegsjahren hat nicht ſeine Leiden geklagt, vielmehr ſeine<lb/> Noth anſtaͤndig verhuͤllend die Sache des <hi rendition="#g">geſammten</hi><lb/> Vaterlandes in freier, maͤnnlich-loyaler Rede gefuͤhrt.<lb/> Seit drei Jahrzehnten deuten Preußens Geſchichte und<lb/> Preußens-Geſetzgebung gleich unabweisbar auf die Noth-<lb/> wendigkeit einer Volksvertretung hin; nur durch ſie kann<lb/> der Beamten-Willkuͤr Einhalt geſchehn, nur durch ſie kann<lb/> des Volkes Stimme zum Throne gelangen und zwiſchen<lb/> Regierung und Regierten <hi rendition="#g">das</hi> Vertrauen wieder her-<lb/> geſtellt werden, welches allein bei kuͤnftigen politiſchen<lb/> Stuͤrmen (und ſchon ziehen die Wolken dicht zuſammen)<lb/> das Land vor dem Schickſale des Jahres 1807 zu ſchuͤ-<lb/> tzen vermag. Nicht bloß <hi rendition="#g">berechtigt</hi> war der Huldigungs-<lb/> landtag zu ſolcher Mahnung, er erfuͤllte dadurch eine<lb/><hi rendition="#g">Pflicht</hi> gegen das Vaterland und gegen den Koͤnig. —</p> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> </div> </body> </text> </TEI> [36/0042]
Und dieſe Hoffnung des preußiſchen Volkes auszu-
ſprechen, — wer war mehr dazu geeignet als der Koͤ-
nigsberger-Huldigungslandtag?! Von ſeinem Koͤnige auf-
gefordert, nach altherkoͤmmlichem Brauche „die Beſtaͤti-
gung etwa noch beſtehender Privilegien in Antrag zu
bringen,“ beſchloß der Landtag mit 87 Stimmen gegen
5, die Verfaſſungsrechte zu wahren und Sr. Maj. an
die bereits durch das Edict v. 22. Mai 1815 geſezlich
gewaͤhrte, aber factiſch noch immer nicht ins Leben getre-
tene Volksrepraͤſentation zu erinnern. Oſtpreußen arm
und wenig beachtet, noch wund von jenen ungluͤcklichen
Kriegsjahren hat nicht ſeine Leiden geklagt, vielmehr ſeine
Noth anſtaͤndig verhuͤllend die Sache des geſammten
Vaterlandes in freier, maͤnnlich-loyaler Rede gefuͤhrt.
Seit drei Jahrzehnten deuten Preußens Geſchichte und
Preußens-Geſetzgebung gleich unabweisbar auf die Noth-
wendigkeit einer Volksvertretung hin; nur durch ſie kann
der Beamten-Willkuͤr Einhalt geſchehn, nur durch ſie kann
des Volkes Stimme zum Throne gelangen und zwiſchen
Regierung und Regierten das Vertrauen wieder her-
geſtellt werden, welches allein bei kuͤnftigen politiſchen
Stuͤrmen (und ſchon ziehen die Wolken dicht zuſammen)
das Land vor dem Schickſale des Jahres 1807 zu ſchuͤ-
tzen vermag. Nicht bloß berechtigt war der Huldigungs-
landtag zu ſolcher Mahnung, er erfuͤllte dadurch eine
Pflicht gegen das Vaterland und gegen den Koͤnig. —
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