der Pausche kann, macht sie vom Kreuze aus, wobei die Hände dicht hinter die Pausche gesetzt werden.
10. Handeln (das) heißt in der Turnsprache immer, sich im Stütz oder in der Schwebe in aufrechter Stellung des Oberleibes auf den Händen weiter bewegen. Der Turner stellt sich hinter den Schwin- gel, setzt die Hände dicht neben einander auf das Kreuz (die Daumwurzeln neben einander, die an- dern 4 Finger jeder Hand nach auswärts), und hüpft in die Schwebe; und in derselben bewegt er sich nun mit kurzen Griffen über den ganzen Schwin- gel fort. Die größte Schwierigkeit findet man an den Pauschen. -- Das Handeln in der Schwebe (das Schwebehandeln) wird vor- und rück- wärts, das Handeln im Stütz (Stützhandeln) rechts und links geübt.
Schwingregeln.
1. Beim Schwingen, so wie bei allen Turnübungen, muß alles rechts und links geübt werden. -- Ein Sprung heißt rechts, wenn das rechte Bein die schwerste, erste oder Hauptbewegung macht, oder wenn dasselbe oder die ganze rechte Seite des Schwingers vorangeht. -- Die Seite des Schwin- gels oder Schwingpferdes entscheidet nicht.
2. Die senkrechte Haltung des Kopfes und Leibes muß
bei
der Pauſche kann, macht ſie vom Kreuze aus, wobei die Hände dicht hinter die Pauſche geſetzt werden.
10. Handeln (das) heißt in der Turnſprache immer, ſich im Stütz oder in der Schwebe in aufrechter Stellung des Oberleibes auf den Händen weiter bewegen. Der Turner ſtellt ſich hinter den Schwin- gel, ſetzt die Hände dicht neben einander auf das Kreuz (die Daumwurzeln neben einander, die an- dern 4 Finger jeder Hand nach auswärts), und hüpft in die Schwebe; und in derſelben bewegt er ſich nun mit kurzen Griffen über den ganzen Schwin- gel fort. Die größte Schwierigkeit findet man an den Pauſchen. — Das Handeln in der Schwebe (das Schwebehandeln) wird vor- und rück- wärts, das Handeln im Stütz (Stützhandeln) rechts und links geübt.
Schwingregeln.
1. Beim Schwingen, ſo wie bei allen Turnübungen, muß alles rechts und links geübt werden. — Ein Sprung heißt rechts, wenn das rechte Bein die ſchwerſte, erſte oder Hauptbewegung macht, oder wenn daſſelbe oder die ganze rechte Seite des Schwingers vorangeht. — Die Seite des Schwin- gels oder Schwingpferdes entſcheidet nicht.
2. Die ſenkrechte Haltung des Kopfes und Leibes muß
bei
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0115"n="45"/>
der Pauſche kann, macht ſie vom Kreuze aus,<lb/>
wobei die Hände dicht hinter die Pauſche geſetzt<lb/>
werden.</p><lb/><p>10. <hirendition="#g">Handeln</hi> (das) heißt in der Turnſprache immer,<lb/>ſich im Stütz oder in der Schwebe in aufrechter<lb/>
Stellung des Oberleibes auf den Händen weiter<lb/>
bewegen. Der Turner ſtellt ſich hinter den Schwin-<lb/>
gel, ſetzt die Hände dicht neben einander auf das<lb/>
Kreuz (die Daumwurzeln neben einander, die an-<lb/>
dern 4 Finger jeder Hand nach auswärts), und<lb/>
hüpft in die Schwebe; und in derſelben bewegt er<lb/>ſich nun mit kurzen Griffen über den ganzen Schwin-<lb/>
gel fort. Die größte Schwierigkeit findet man an<lb/>
den Pauſchen. — Das Handeln in der Schwebe<lb/>
(<hirendition="#g">das Schwebehandeln</hi>) wird vor- und rück-<lb/>
wärts, das Handeln im Stütz (<hirendition="#g">Stützhandeln</hi>)<lb/>
rechts und links geübt.</p><lb/><p><hirendition="#c"><hirendition="#g">Schwingregeln</hi>.</hi></p><lb/><p>1. Beim Schwingen, ſo wie bei allen Turnübungen,<lb/>
muß alles <hirendition="#g">rechts</hi> und <hirendition="#g">links</hi> geübt werden. —<lb/>
Ein Sprung heißt <hirendition="#g">rechts</hi>, wenn das rechte Bein<lb/>
die ſchwerſte, erſte oder Hauptbewegung macht,<lb/>
oder wenn daſſelbe oder die ganze rechte Seite des<lb/>
Schwingers vorangeht. — Die Seite des Schwin-<lb/>
gels oder Schwingpferdes entſcheidet nicht.</p><lb/><p>2. Die ſenkrechte Haltung des Kopfes und Leibes muß<lb/><fwplace="bottom"type="catch">bei</fw><lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[45/0115]
der Pauſche kann, macht ſie vom Kreuze aus,
wobei die Hände dicht hinter die Pauſche geſetzt
werden.
10. Handeln (das) heißt in der Turnſprache immer,
ſich im Stütz oder in der Schwebe in aufrechter
Stellung des Oberleibes auf den Händen weiter
bewegen. Der Turner ſtellt ſich hinter den Schwin-
gel, ſetzt die Hände dicht neben einander auf das
Kreuz (die Daumwurzeln neben einander, die an-
dern 4 Finger jeder Hand nach auswärts), und
hüpft in die Schwebe; und in derſelben bewegt er
ſich nun mit kurzen Griffen über den ganzen Schwin-
gel fort. Die größte Schwierigkeit findet man an
den Pauſchen. — Das Handeln in der Schwebe
(das Schwebehandeln) wird vor- und rück-
wärts, das Handeln im Stütz (Stützhandeln)
rechts und links geübt.
Schwingregeln.
1. Beim Schwingen, ſo wie bei allen Turnübungen,
muß alles rechts und links geübt werden. —
Ein Sprung heißt rechts, wenn das rechte Bein
die ſchwerſte, erſte oder Hauptbewegung macht,
oder wenn daſſelbe oder die ganze rechte Seite des
Schwingers vorangeht. — Die Seite des Schwin-
gels oder Schwingpferdes entſcheidet nicht.
2. Die ſenkrechte Haltung des Kopfes und Leibes muß
bei
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Jahn, Friedrich L.; Eiselen, Ernst W. B.: Die deutsche Turnkunst, zur Einrichtung der Turnplätze dargestellt. Berlin, 1816, S. 45. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jahn_turnkunst_1816/115>, abgerufen am 21.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.