Jahn, Friedrich L.; Eiselen, Ernst W. B.: Die deutsche Turnkunst, zur Einrichtung der Turnplätze dargestellt. Berlin, 1816.Anlaufs bedürfen, oder ob die Niedersprungsstelle Das Schwingen darf immer nur unter Aufsicht Anlaufs bedürfen, oder ob die Niederſprungsſtelle Das Schwingen darf immer nur unter Aufſicht <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <p><pb facs="#f0141" n="71"/> Anlaufs bedürfen, oder ob die Niederſprungsſtelle<lb/> zugleich die Aufſprungsſtelle ſein ſoll. — Bockſprin-<lb/> gen muß aber immer nur von Gleichgroßen, Gleich-<lb/> alten, und Gleichſtarken getrieben werden. —</p><lb/> <p>Das <hi rendition="#g">Schwingen</hi> darf immer nur unter Aufſicht<lb/> und mit ſteter Unterweiſung eines Sachverſtändigen ge-<lb/> trieben werden, der immer bei der Hand iſt, nöthigen<lb/> Falles die erforderlichen Hülfen zu geben. Dieſe ſind<lb/> nur dann richtig, wann ſie den Schwung des Schwin-<lb/> gers vermehren, ohne ihn in der Bewegung zu ſtören;<lb/> und ihn vor dem Fallen bewahren.</p> </div> </div> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> </div> </body> </text> </TEI> [71/0141]
Anlaufs bedürfen, oder ob die Niederſprungsſtelle
zugleich die Aufſprungsſtelle ſein ſoll. — Bockſprin-
gen muß aber immer nur von Gleichgroßen, Gleich-
alten, und Gleichſtarken getrieben werden. —
Das Schwingen darf immer nur unter Aufſicht
und mit ſteter Unterweiſung eines Sachverſtändigen ge-
trieben werden, der immer bei der Hand iſt, nöthigen
Falles die erforderlichen Hülfen zu geben. Dieſe ſind
nur dann richtig, wann ſie den Schwung des Schwin-
gers vermehren, ohne ihn in der Bewegung zu ſtören;
und ihn vor dem Fallen bewahren.
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