treibt Übungen, die ihm am meisten behagen, oder in welchen er sich schwach fühlt, oder auch in denen er sich vorzüglich ausbilden will. Lehrer und Vorturner müs- sen aber immer in Thätigkeit sein, um die Ordnung zu erhalten, bald diesen bald jenen, auch manchmal eine ganze Riege zu unterweisen. Während dieser frei- willigen Beschäftigung (Turnkühr) hat der Lehrer die beste Gelegenheit, sich von dem Selbsttriebe und der Selbstthätigkeit eines jeden, und von den Neigungen, Anlagen, Bestrebungen, Entwickelungen, Fortschritten und Fertigkeiten anschaulich zu überzeugen.
Am Ende dieser Zeit werden die Turner durch ein überall auf dem Turnplatze hörbares Zeichen z. B Klap- per, Glocke o. dgl. auf dem Tie versammelt. Dies ist die beste Zeit, wo die Turner nach gehörigem Ausruhen und Abkühlen mit Brot und Wasser ihren Hunger und Durst stillen können. Das Brot bringt sich jeder von Hause mit. Es würde die ganze Turnordnung stören und ein unbändiges Hin- und Hergelaufe geben, dürfte es während der Turnrast etwa in der Nähe des Platzes erkauft werden. Überhaupt ist das Verlassen des Turnplatzes während der Turnzeit nur in dringen- den Fällen zu gestatten, aber niemals um Lebensmittel zu holen. Das Wasser wird auf den Turnplatz ge- schafft, aber außer der Turnrast darf keiner trinken.
Sobald alle getrunken haben, wird wieder ein Zei-
chen
treibt Übungen, die ihm am meiſten behagen, oder in welchen er ſich ſchwach fühlt, oder auch in denen er ſich vorzüglich ausbilden will. Lehrer und Vorturner müſ- ſen aber immer in Thätigkeit ſein, um die Ordnung zu erhalten, bald dieſen bald jenen, auch manchmal eine ganze Riege zu unterweiſen. Während dieſer frei- willigen Beſchäftigung (Turnkühr) hat der Lehrer die beſte Gelegenheit, ſich von dem Selbſttriebe und der Selbſtthätigkeit eines jeden, und von den Neigungen, Anlagen, Beſtrebungen, Entwickelungen, Fortſchritten und Fertigkeiten anſchaulich zu überzeugen.
Am Ende dieſer Zeit werden die Turner durch ein überall auf dem Turnplatze hörbares Zeichen z. B Klap- per, Glocke o. dgl. auf dem Tie verſammelt. Dies iſt die beſte Zeit, wo die Turner nach gehörigem Ausruhen und Abkühlen mit Brot und Waſſer ihren Hunger und Durſt ſtillen können. Das Brot bringt ſich jeder von Hauſe mit. Es würde die ganze Turnordnung ſtören und ein unbändiges Hin- und Hergelaufe geben, dürfte es während der Turnraſt etwa in der Nähe des Platzes erkauft werden. Überhaupt iſt das Verlaſſen des Turnplatzes während der Turnzeit nur in dringen- den Fällen zu geſtatten, aber niemals um Lebensmittel zu holen. Das Waſſer wird auf den Turnplatz ge- ſchafft, aber außer der Turnraſt darf keiner trinken.
Sobald alle getrunken haben, wird wieder ein Zei-
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treibt Übungen, die ihm am meiſten behagen, oder in
welchen er ſich ſchwach fühlt, oder auch in denen er ſich
vorzüglich ausbilden will. Lehrer und Vorturner müſ-
ſen aber immer in Thätigkeit ſein, um die Ordnung zu
erhalten, bald dieſen bald jenen, auch manchmal eine
ganze Riege zu unterweiſen. Während dieſer frei-
willigen Beſchäftigung (Turnkühr) hat der Lehrer
die beſte Gelegenheit, ſich von dem Selbſttriebe
und der Selbſtthätigkeit eines jeden, und von den
Neigungen, Anlagen, Beſtrebungen, Entwickelungen,
Fortſchritten und Fertigkeiten anſchaulich zu überzeugen.
Am Ende dieſer Zeit werden die Turner durch ein
überall auf dem Turnplatze hörbares Zeichen z. B Klap-
per, Glocke o. dgl. auf dem Tie verſammelt. Dies iſt
die beſte Zeit, wo die Turner nach gehörigem Ausruhen
und Abkühlen mit Brot und Waſſer ihren Hunger und
Durſt ſtillen können. Das Brot bringt ſich jeder von
Hauſe mit. Es würde die ganze Turnordnung ſtören
und ein unbändiges Hin- und Hergelaufe geben, dürfte
es während der Turnraſt etwa in der Nähe des
Platzes erkauft werden. Überhaupt iſt das Verlaſſen
des Turnplatzes während der Turnzeit nur in dringen-
den Fällen zu geſtatten, aber niemals um Lebensmittel
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Jahn, Friedrich L.; Eiselen, Ernst W. B.: Die deutsche Turnkunst, zur Einrichtung der Turnplätze dargestellt. Berlin, 1816, S. 223. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jahn_turnkunst_1816/293>, abgerufen am 22.11.2024.
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