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Jahn, Friedrich L.; Eiselen, Ernst W. B.: Die deutsche Turnkunst, zur Einrichtung der Turnplätze dargestellt. Berlin, 1816.

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c. den Freisprung bis zur Nabelhöhe;
d. das Barrenanmunden rechts und links;
2. Fertigkeit in allen Spring- und Schwingvor-
übungen.

Vom Schweben.

23. Der Schwebebaum soll nur am Stammende bestie-
gen werden.

24. Es sollen beim Schwebekampf nur drei Turner
darauf sein: 2 Schläger (in der Mitte) und einer
auf Anwartschaft (am Gestell).

25. Beim Schwebegang sollen auch nur drei Turner
darauf sein: 2 Schweber und ein Wartender. So-
bald der Erste an das Zopfende gelangt, steht der
Zweite still.

26. Jeder vom Zopfende Abgesprungene soll dasselbe
anhalten, und auf den Ruf: "Stopp!", so er
es vergessen, dessen sich mahnen und rathen lassen.

27. Schaukeln und Reiten, Kippen und Wippen auf
dem Schwebebaum soll nicht gestattet werden; auch
soll keiner unter dem Baum durchlaufen, durchge-
hen oder durchkriechen.

Vom Reck.

28. Es soll niemand an einem Reck turnen, das er
nicht erreichen kann, im Stand oder Hangsprung.

Vom Barren.

29. Es soll sich niemand an einem Barren üben, an

dem
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c. den Freiſprung bis zur Nabelhöhe;
d. das Barrenanmunden rechts und links;
2. Fertigkeit in allen Spring- und Schwingvor-
übungen.

Vom Schweben.

23. Der Schwebebaum ſoll nur am Stammende beſtie-
gen werden.

24. Es ſollen beim Schwebekampf nur drei Turner
darauf ſein: 2 Schläger (in der Mitte) und einer
auf Anwartſchaft (am Geſtell).

25. Beim Schwebegang ſollen auch nur drei Turner
darauf ſein: 2 Schweber und ein Wartender. So-
bald der Erſte an das Zopfende gelangt, ſteht der
Zweite ſtill.

26. Jeder vom Zopfende Abgeſprungene ſoll daſſelbe
anhalten, und auf den Ruf: „Stopp!“, ſo er
es vergeſſen, deſſen ſich mahnen und rathen laſſen.

27. Schaukeln und Reiten, Kippen und Wippen auf
dem Schwebebaum ſoll nicht geſtattet werden; auch
ſoll keiner unter dem Baum durchlaufen, durchge-
hen oder durchkriechen.

Vom Reck.

28. Es ſoll niemand an einem Reck turnen, das er
nicht erreichen kann, im Stand oder Hangſprung.

Vom Barren.

29. Es ſoll ſich niemand an einem Barren üben, an

dem
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[241/0311] c. den Freiſprung bis zur Nabelhöhe; d. das Barrenanmunden rechts und links; 2. Fertigkeit in allen Spring- und Schwingvor- übungen. Vom Schweben. 23. Der Schwebebaum ſoll nur am Stammende beſtie- gen werden. 24. Es ſollen beim Schwebekampf nur drei Turner darauf ſein: 2 Schläger (in der Mitte) und einer auf Anwartſchaft (am Geſtell). 25. Beim Schwebegang ſollen auch nur drei Turner darauf ſein: 2 Schweber und ein Wartender. So- bald der Erſte an das Zopfende gelangt, ſteht der Zweite ſtill. 26. Jeder vom Zopfende Abgeſprungene ſoll daſſelbe anhalten, und auf den Ruf: „Stopp!“, ſo er es vergeſſen, deſſen ſich mahnen und rathen laſſen. 27. Schaukeln und Reiten, Kippen und Wippen auf dem Schwebebaum ſoll nicht geſtattet werden; auch ſoll keiner unter dem Baum durchlaufen, durchge- hen oder durchkriechen. Vom Reck. 28. Es ſoll niemand an einem Reck turnen, das er nicht erreichen kann, im Stand oder Hangſprung. Vom Barren. 29. Es ſoll ſich niemand an einem Barren üben, an dem Q

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Zitationshilfe: Jahn, Friedrich L.; Eiselen, Ernst W. B.: Die deutsche Turnkunst, zur Einrichtung der Turnplätze dargestellt. Berlin, 1816, S. 241. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jahn_turnkunst_1816/311>, abgerufen am 23.11.2024.