Jahn, Friedrich L.; Eiselen, Ernst W. B.: Die deutsche Turnkunst, zur Einrichtung der Turnplätze dargestellt. Berlin, 1816.dem er nicht in den Stütz hüpfen oder stemmen 30. Die Barrenstellen sollen rings herum frei bleiben. Vom Klettern. 31. Es sollen die Taue nicht geschwenkt werden, auch 32. Wenn einer bereits klettert, soll ein anderer ihn 33. Keiner darf die Leiter an einem Klettergerüst erstei- 34. Nur beim Einbaum ist es erlaubt, nach Ersteigung 35. Oben auf allen Klettergerüsten dürfen höchstens 2 36. Auf den Kreuzen der Klettermaste soll nur Einer 37. Es darf sich niemand an einem Tau üben, sobald 38.
dem er nicht in den Stütz hüpfen oder ſtemmen 30. Die Barrenſtellen ſollen rings herum frei bleiben. Vom Klettern. 31. Es ſollen die Taue nicht geſchwenkt werden, auch 32. Wenn einer bereits klettert, ſoll ein anderer ihn 33. Keiner darf die Leiter an einem Klettergerüſt erſtei- 34. Nur beim Einbaum iſt es erlaubt, nach Erſteigung 35. Oben auf allen Klettergerüſten dürfen höchſtens 2 36. Auf den Kreuzen der Klettermaſte ſoll nur Einer 37. Es darf ſich niemand an einem Tau üben, ſobald 38.
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dem er nicht in den Stütz hüpfen oder ſtemmen
kann; denn nicht zum Klettern ſind die Barren.
30. Die Barrenſtellen ſollen rings herum frei bleiben.
Vom Klettern.
31. Es ſollen die Taue nicht geſchwenkt werden, auch
ſoll keiner daran ſich ſchaukeln.
32. Wenn einer bereits klettert, ſoll ein anderer ihn
nicht hindern, ſei’s durch Nachklettern, ſei’s durch
Straffhalten des Taues; wenn er’s nicht ſelber
verlangt.
33. Keiner darf die Leiter an einem Klettergerüſt erſtei-
gen; es ſei dann, daß er das Tau deſſelben Ge-
rüſtes erklettern kann.
34. Nur beim Einbaum iſt es erlaubt, nach Erſteigung
des Taues die Leiter herabzukommen; beim Vier-
baum und Zweibaum hingegen muß ein jeder am
Tau ſelbſt oder an den Stangen und Maſten her-
abklettern.
35. Oben auf allen Klettergerüſten dürfen höchſtens 2
zugleich ſein; und einer muß ſogleich herab, ſobald
ein Dritter das Tau erklettert.
36. Auf den Kreuzen der Klettermaſte ſoll nur Einer
ſitzen und auch dieſer nur ſo lange, als Noth thut
und gehörig iſt.
37. Es darf ſich niemand an einem Tau üben, ſobald
er das nächſt niedrige nicht erklettern kann.
38.
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