Wichtig ist die Benutzung der Zeitungen in den Nordamerikanischen Freistaaten, und groß der Einfluß des Peckinger Hofblatts in China.
3. Allgemeines Bürgerrecht.
Nur Einer sei Herr -- der Staat; nur ihm, nur Einem sei der Staatseinwohner unter¬ than. Es gebe keine staatsbürgerlichen Pflichten ohne staatsbürgerliche Rechte. Es höre jede Knechtschaft auf, sie heiße Hörigkeit, Unterthä¬ nigkeit oder Leibeigenschaft; ja wenn sie auch mit schönklingendem Namen angerühmt wird, wie die Pommerschen Gutsbesitzer dem großen Frie¬ drich solche schamlose Lüge aufhefteten. Knecht¬ schaft macht gegen Herrschaftswechsel gleichgül¬ tig, Grundeigenthum macht streitkühn zur Ver¬ theidigung. (Plutarch im Numa.) Es ist des Hausbewohners Kampf gegen den Einbre¬ cher. Die Möglichkeit muß jeder vor sich sehn, Grundeigenthum zu erwerben, und noch im Leben, nicht erst im Tode, wo die Erde doch ein
Wichtig iſt die Benutzung der Zeitungen in den Nordamerikaniſchen Freiſtaaten, und groß der Einfluß des Peckinger Hofblatts in China.
3. Allgemeines Buͤrgerrecht.
Nur Einer ſei Herr — der Staat; nur ihm, nur Einem ſei der Staatseinwohner unter¬ than. Es gebe keine ſtaatsbürgerlichen Pflichten ohne ſtaatsbürgerliche Rechte. Es höre jede Knechtſchaft auf, ſie heiße Hörigkeit, Unterthä¬ nigkeit oder Leibeigenſchaft; ja wenn ſie auch mit ſchönklingendem Namen angerühmt wird, wie die Pommerſchen Gutsbeſitzer dem großen Frie¬ drich ſolche ſchamloſe Lüge aufhefteten. Knecht¬ ſchaft macht gegen Herrſchaftswechſel gleichgül¬ tig, Grundeigenthum macht ſtreitkühn zur Ver¬ theidigung. (Plutarch im Numa.) Es iſt des Hausbewohners Kampf gegen den Einbre¬ cher. Die Möglichkeit muß jeder vor ſich ſehn, Grundeigenthum zu erwerben, und noch im Leben, nicht erſt im Tode, wo die Erde doch ein
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Wichtig iſt die Benutzung der Zeitungen
in den Nordamerikaniſchen Freiſtaaten, und groß
der Einfluß des Peckinger Hofblatts in China.
3. Allgemeines Buͤrgerrecht.
Nur Einer ſei Herr — der Staat; nur
ihm, nur Einem ſei der Staatseinwohner unter¬
than. Es gebe keine ſtaatsbürgerlichen Pflichten
ohne ſtaatsbürgerliche Rechte. Es höre jede
Knechtſchaft auf, ſie heiße Hörigkeit, Unterthä¬
nigkeit oder Leibeigenſchaft; ja wenn ſie auch
mit ſchönklingendem Namen angerühmt wird,
wie die Pommerſchen Gutsbeſitzer dem großen Frie¬
drich ſolche ſchamloſe Lüge aufhefteten. Knecht¬
ſchaft macht gegen Herrſchaftswechſel gleichgül¬
tig, Grundeigenthum macht ſtreitkühn zur Ver¬
theidigung. (Plutarch im Numa.) Es iſt
des Hausbewohners Kampf gegen den Einbre¬
cher. Die Möglichkeit muß jeder vor ſich ſehn,
Grundeigenthum zu erwerben, und noch im
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Jahn, Friedrich Ludwig: Deutsches Volksthum. Lübeck, 1810, S. 95. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jahn_volksthum_1810/125>, abgerufen am 13.05.2024.
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