Jahn, Friedrich Ludwig: Deutsches Volksthum. Lübeck, 1810.6. Allgemeines bürgerliches und peinliches Recht. Aufhören müssen dann die unendlichen man¬ 7. Allgemeine Ausbildung der Muttersprache. Ohne eine allgemeine Umgangs- Schrift¬ G 2
6. Allgemeines buͤrgerliches und peinliches Recht. Aufhören müſſen dann die unendlichen man¬ 7. Allgemeine Ausbildung der Mutterſprache. Ohne eine allgemeine Umgangs- Schrift¬ G 2
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6. Allgemeines buͤrgerliches und
peinliches Recht.
Aufhören müſſen dann die unendlichen man¬
cherlei Satzungen, die das Recht ungewiß, und
die Rechtspflege weitläuftig machen. (Vergl.
Seite 38.) „ Deutſchland hat (nach Seume) we¬
gen Gerechtigkeiten, keine Gerechtigkeit; und we¬
gen Rechte, kein Recht.“
7. Allgemeine Ausbildung der Mutterſprache.
Ohne eine allgemeine Umgangs- Schrift¬
und Bücherſprache herrſcht im Volke eine Ver¬
wirrung. Das Hochdeutſch iſt eine Geſammt¬
ſprache, und hat eine unendliche Bildſamkeit in
ſich; jeder Deutſche ſollte es als ein nothwendi¬
ges Bürgererforderniß lernen. Ein Deutſcher
Bote hielt einſt Hochdeutſch für Franzöſiſch.
(Siehe Sprachwiſſenſchaft eine große Verhin¬
derung des Religionsunterrichts bei den Land¬
leuten von Magiſter Gruel. Berlin 1776.)
Burgemeiſter und Rath in einer Sächſiſchen
Stadt ſchickten einem Preußiſchen Feldherrn, der
G 2
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