Jahn, Friedrich Ludwig: Deutsches Volksthum. Lübeck, 1810.richt (Siehe Volkserziehung V. 5. d.); eine Größer noch und weit unanständiger ist der Wagnitz liturgisches Journal. I. Band, 1s St. S. 43. 45. Einige sehr achtungswerthe Behörden ha¬ Sächsische General-Artikel III. §. 9. p. 15. Hannöverisches Consistorial-Ausschreiben vom 16ten Januar 1800. Jn die Kirche gehören nur kirchliche Hand¬ richt (Siehe Volkserziehung V. 5. d.); eine Größer noch und weit unanſtändiger iſt der Wagnitz liturgiſches Journal. I. Band, 1s St. S. 43. 45. Einige ſehr achtungswerthe Behörden ha¬ Sächſiſche General-Artikel III. §. 9. p. 15. Hannöveriſches Conſiſtorial-Ausſchreiben vom 16ten Januar 1800. Jn die Kirche gehören nur kirchliche Hand¬ <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0165" n="135"/><fw type="pageNum" place="top">135<lb/></fw>richt (Siehe Volkserziehung <hi rendition="#aq">V</hi>. 5. <hi rendition="#aq">d</hi>.); eine<lb/> Vorbereitung in den letzten Lehrgeſprächen vor<lb/> der Schulentlaſſung; eine Staats- und Volks¬<lb/> zeitung (Siehe <hi rendition="#aq">III</hi>. 2. <hi rendition="#aq">b</hi> Seite 94.); endlich ein<lb/> Zuſammenkommen der Hausväter und Haus¬<lb/> mütter in den Gemeindehäuſern zum Anhören.</p><lb/> <p>Größer noch und weit unanſtändiger iſt der<lb/> Mißbrauch der Kirchen zu allerlei weltlichen<lb/> Bekanntmachungen. Da tritt der Prediger als<lb/> Ausrufer und Feilbieter auf, zählt Sachen der<lb/> Verſteigerung her, und giebt Nachrichten von<lb/> der Ankunft des Schweinſchneiders u. ſ. w.</p><lb/> <listBibl> <bibl>Wagnitz liturgiſches Journal. <hi rendition="#aq">I</hi>. Band, 1s St.<lb/> S. 43. 45.</bibl> </listBibl><lb/> <p>Einige ſehr achtungswerthe Behörden ha¬<lb/> ben ſich auch gegen dieſe offenbare Kirchenſchän¬<lb/> dung bereits nachdrücklich erklärt.</p><lb/> <listBibl> <bibl>Sächſiſche General-Artikel <hi rendition="#aq">III</hi>. §. 9. p. 15.</bibl><lb/> <bibl>Hannöveriſches Conſiſtorial-Ausſchreiben vom<lb/> 16ten Januar 1800.</bibl> </listBibl><lb/> <p>Jn die Kirche gehören nur kirchliche Hand¬<lb/> lungen, das Gotteshaus darf kein Schauſpiel<lb/> aufführen (wie der Paſſionsunfug), und die<lb/> Bühne muß nicht Gebräuche der Religion ent¬<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [135/0165]
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richt (Siehe Volkserziehung V. 5. d.); eine
Vorbereitung in den letzten Lehrgeſprächen vor
der Schulentlaſſung; eine Staats- und Volks¬
zeitung (Siehe III. 2. b Seite 94.); endlich ein
Zuſammenkommen der Hausväter und Haus¬
mütter in den Gemeindehäuſern zum Anhören.
Größer noch und weit unanſtändiger iſt der
Mißbrauch der Kirchen zu allerlei weltlichen
Bekanntmachungen. Da tritt der Prediger als
Ausrufer und Feilbieter auf, zählt Sachen der
Verſteigerung her, und giebt Nachrichten von
der Ankunft des Schweinſchneiders u. ſ. w.
Wagnitz liturgiſches Journal. I. Band, 1s St.
S. 43. 45.
Einige ſehr achtungswerthe Behörden ha¬
ben ſich auch gegen dieſe offenbare Kirchenſchän¬
dung bereits nachdrücklich erklärt.
Sächſiſche General-Artikel III. §. 9. p. 15.
Hannöveriſches Conſiſtorial-Ausſchreiben vom
16ten Januar 1800.
Jn die Kirche gehören nur kirchliche Hand¬
lungen, das Gotteshaus darf kein Schauſpiel
aufführen (wie der Paſſionsunfug), und die
Bühne muß nicht Gebräuche der Religion ent¬
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