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Jahn, Friedrich Ludwig: Deutsches Volksthum. Lübeck, 1810.

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sche Volk ein Raummacher, Wecker, Lebenser¬
neuerer, Geistesbeschwinger, Ausrüster mit der
edelsten Geisteswehr, Herold eines künftigen Bü¬
cherwesens, und der Erzvater eines dereinstigen
Deutschen Großvolks, durch das aufgefundene
Vermächtniß einer Gemeinsprache. Jn ihr, in
dem wahren Hochdeutschen, hat er (ferne von
aller Schmottherei, Gottschederei und Adelunge¬
rei) seinem Volke, einen einenden, bindenden,
bündenden Geist hinterlassen; der späterhin alle
die großen Vorkämpfer angehaucht hat, die mu¬
stergültiges Deutsch
in ihren Werken ver¬
ewigten, und diese durch jenes. Es ist nichtige
Schutzrednerei, wenn Voigt in den Europäi¬
schen Staatsrelationen Bd. 9. Heft 3. Seite
241. sagt, und froschstimmige Tage- und Mo¬
naths-Blätter, Eintäglinge und Zeitschriftler nach¬
beten: "Die Teutsche Nation hat die Meinung
"einiger ihrer Theologen theuer bezahlen müs¬
"sen. Für die Rechthaberei dieser Schuldespo¬
"ten hat sie fremde Mächte als Gesetzgeber er¬
"halten [was der Pabst etwa nicht wagte?],
"und für den Gewinst einiger unbedeutenden
"Theses hat das Reich ganze Provinzen abtre¬

ſche Volk ein Raummacher, Wecker, Lebenser¬
neuerer, Geiſtesbeſchwinger, Ausrüſter mit der
edelſten Geiſteswehr, Herold eines künftigen Bü¬
cherweſens, und der Erzvater eines dereinſtigen
Deutſchen Großvolks, durch das aufgefundene
Vermächtniß einer Gemeinſprache. Jn ihr, in
dem wahren Hochdeutſchen, hat er (ferne von
aller Schmottherei, Gottſchederei und Adelunge¬
rei) ſeinem Volke, einen einenden, bindenden,
bündenden Geiſt hinterlaſſen; der ſpäterhin alle
die großen Vorkämpfer angehaucht hat, die mu¬
ſtergültiges Deutſch
in ihren Werken ver¬
ewigten, und dieſe durch jenes. Es iſt nichtige
Schutzrednerei, wenn Voigt in den Europäi¬
ſchen Staatsrelationen Bd. 9. Heft 3. Seite
241. ſagt, und froſchſtimmige Tage- und Mo¬
naths-Blätter, Eintäglinge und Zeitſchriftler nach¬
beten: „Die Teutſche Nation hat die Meinung
„einiger ihrer Theologen theuer bezahlen müſ¬
„ſen. Für die Rechthaberei dieſer Schuldeſpo¬
„ten hat ſie fremde Mächte als Geſetzgeber er¬
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[164/0194] 164 ſche Volk ein Raummacher, Wecker, Lebenser¬ neuerer, Geiſtesbeſchwinger, Ausrüſter mit der edelſten Geiſteswehr, Herold eines künftigen Bü¬ cherweſens, und der Erzvater eines dereinſtigen Deutſchen Großvolks, durch das aufgefundene Vermächtniß einer Gemeinſprache. Jn ihr, in dem wahren Hochdeutſchen, hat er (ferne von aller Schmottherei, Gottſchederei und Adelunge¬ rei) ſeinem Volke, einen einenden, bindenden, bündenden Geiſt hinterlaſſen; der ſpäterhin alle die großen Vorkämpfer angehaucht hat, die mu¬ ſtergültiges Deutſch in ihren Werken ver¬ ewigten, und dieſe durch jenes. Es iſt nichtige Schutzrednerei, wenn Voigt in den Europäi¬ ſchen Staatsrelationen Bd. 9. Heft 3. Seite 241. ſagt, und froſchſtimmige Tage- und Mo¬ naths-Blätter, Eintäglinge und Zeitſchriftler nach¬ beten: „Die Teutſche Nation hat die Meinung „einiger ihrer Theologen theuer bezahlen müſ¬ „ſen. Für die Rechthaberei dieſer Schuldeſpo¬ „ten hat ſie fremde Mächte als Geſetzgeber er¬ „halten [was der Pabſt etwa nicht wagte?], „und für den Gewinſt einiger unbedeutenden „Theſes hat das Reich ganze Provinzen abtre¬

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Zitationshilfe: Jahn, Friedrich Ludwig: Deutsches Volksthum. Lübeck, 1810, S. 164. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jahn_volksthum_1810/194>, abgerufen am 21.11.2024.