Erdbeschreibung, die wie ein Steckbrief lautet; als eine Eilbotenreise auf der Schnellpost. Eine "Staatslehre" muß darauf folgen; d. h. Jnbegriff vom Zweck und Wesen der bürgerli¬ chen Gesellschaft, und ihrer Nothwendigkeit. Wer in einem Staate mit Menschen leben, sich nicht als Waldbruder und Jnselsiedler abson¬ dern will, muß dieß wissen. Ein "Staats¬ recht" muß diesen Unterricht beschließen, eine Deutlichmachung der gesammten vaterländischen Gesetzgebung und des Geistes, der sie erhalten und vollkommnen soll.
Auf die beste Ausarbeitungen dieser Volks¬ bücher setze man Preise, und der Staat trage so viel von den Druckkosten, daß auch der un¬ bemittelte Staatsbürger nicht in Unwissenheit vergehe. Bei uns ist der Bürger nirgends mehr zu Hause, als im Ausland; und nirgends we¬ niger heimisch, als im Vaterlande. Es giebt eine Großstädterei die das Vaterland selbst für einen kleingeistigen und engherzigen Gedan¬ ken, und eines pflastertretenden Zierlings, in hö¬ heren Reichen webenden Hochgeistes unwürdig hält; der nichts recht ist als das Neue, die dieß
Erdbeſchreibung, die wie ein Steckbrief lautet; als eine Eilbotenreiſe auf der Schnellpoſt. Eine „Staatslehre“ muß darauf folgen; d. h. Jnbegriff vom Zweck und Weſen der bürgerli¬ chen Geſellſchaft, und ihrer Nothwendigkeit. Wer in einem Staate mit Menſchen leben, ſich nicht als Waldbruder und Jnſelſiedler abſon¬ dern will, muß dieß wiſſen. Ein „Staats¬ recht“ muß dieſen Unterricht beſchließen, eine Deutlichmachung der geſammten vaterländiſchen Geſetzgebung und des Geiſtes, der ſie erhalten und vollkommnen ſoll.
Auf die beſte Ausarbeitungen dieſer Volks¬ bücher ſetze man Preiſe, und der Staat trage ſo viel von den Druckkoſten, daß auch der un¬ bemittelte Staatsbürger nicht in Unwiſſenheit vergehe. Bei uns iſt der Bürger nirgends mehr zu Hauſe, als im Ausland; und nirgends we¬ niger heimiſch, als im Vaterlande. Es giebt eine Großſtädterei die das Vaterland ſelbſt für einen kleingeiſtigen und engherzigen Gedan¬ ken, und eines pflaſtertretenden Zierlings, in hö¬ heren Reichen webenden Hochgeiſtes unwürdig hält; der nichts recht iſt als das Neue, die dieß
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0243"n="213"/><fwtype="pageNum"place="top">213<lb/></fw>Erdbeſchreibung, die wie ein Steckbrief lautet;<lb/>
als eine Eilbotenreiſe auf der Schnellpoſt. Eine<lb/>„<hirendition="#g">Staatslehre“</hi> muß darauf folgen; d. h.<lb/>
Jnbegriff vom Zweck und Weſen der bürgerli¬<lb/>
chen Geſellſchaft, und ihrer Nothwendigkeit.<lb/>
Wer in einem Staate mit Menſchen leben, ſich<lb/>
nicht als Waldbruder und Jnſelſiedler abſon¬<lb/>
dern will, muß dieß wiſſen. Ein „<hirendition="#g">Staats¬<lb/>
recht“</hi> muß dieſen Unterricht beſchließen, eine<lb/>
Deutlichmachung der geſammten vaterländiſchen<lb/>
Geſetzgebung und des Geiſtes, der ſie erhalten<lb/>
und vollkommnen ſoll.</p><lb/><p>Auf die beſte Ausarbeitungen dieſer <hirendition="#g">Volks¬<lb/>
bücher</hi>ſetze man Preiſe, und der Staat trage<lb/>ſo viel von den Druckkoſten, daß auch der un¬<lb/>
bemittelte Staatsbürger nicht in Unwiſſenheit<lb/>
vergehe. Bei uns iſt der Bürger nirgends mehr<lb/>
zu Hauſe, als im Ausland; und nirgends we¬<lb/>
niger heimiſch, als im Vaterlande. Es giebt<lb/>
eine <hirendition="#g">Großſtädterei</hi> die das Vaterland ſelbſt<lb/>
für einen kleingeiſtigen und engherzigen Gedan¬<lb/>
ken, und eines pflaſtertretenden Zierlings, in hö¬<lb/>
heren Reichen webenden Hochgeiſtes unwürdig<lb/>
hält; der nichts recht iſt als das Neue, die dieß<lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[213/0243]
213
Erdbeſchreibung, die wie ein Steckbrief lautet;
als eine Eilbotenreiſe auf der Schnellpoſt. Eine
„Staatslehre“ muß darauf folgen; d. h.
Jnbegriff vom Zweck und Weſen der bürgerli¬
chen Geſellſchaft, und ihrer Nothwendigkeit.
Wer in einem Staate mit Menſchen leben, ſich
nicht als Waldbruder und Jnſelſiedler abſon¬
dern will, muß dieß wiſſen. Ein „Staats¬
recht“ muß dieſen Unterricht beſchließen, eine
Deutlichmachung der geſammten vaterländiſchen
Geſetzgebung und des Geiſtes, der ſie erhalten
und vollkommnen ſoll.
Auf die beſte Ausarbeitungen dieſer Volks¬
bücher ſetze man Preiſe, und der Staat trage
ſo viel von den Druckkoſten, daß auch der un¬
bemittelte Staatsbürger nicht in Unwiſſenheit
vergehe. Bei uns iſt der Bürger nirgends mehr
zu Hauſe, als im Ausland; und nirgends we¬
niger heimiſch, als im Vaterlande. Es giebt
eine Großſtädterei die das Vaterland ſelbſt
für einen kleingeiſtigen und engherzigen Gedan¬
ken, und eines pflaſtertretenden Zierlings, in hö¬
heren Reichen webenden Hochgeiſtes unwürdig
hält; der nichts recht iſt als das Neue, die dieß
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Sie haben einen Fehler gefunden?
Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform
DTAQ melden.
Kommentar zur DTA-Ausgabe
Dieses Werk wurde von OCR-Software automatisch erfasst und anschließend
gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien
von Muttersprachlern nachkontrolliert. Es wurde gemäß dem
DTA-Basisformat in XML/TEI P5 kodiert.
Jahn, Friedrich Ludwig: Deutsches Volksthum. Lübeck, 1810, S. 213. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jahn_volksthum_1810/243>, abgerufen am 27.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.