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Jahn, Friedrich Ludwig: Deutsches Volksthum. Lübeck, 1810.

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sten bekleiden, ohne Staatsbürger zu
werden.
4) Und das Staatsbürgerrecht wird nur er¬
theilt nach vorhergegangener Prüfung
(vor den Regierungen) über die Kennt¬
niß der Rechte und Pflichten des Bürgers.

Ohne solche oder ähnliche Anstalten verlangt
der Staat Unmöglichkeiten. Der Koran hat
gut reden: "Selig sind die glauben! Die aber
nicht glauben, denen soll man auch nicht predi¬
gen, denn sie werden doch nicht glauben." Wer
geliebt sein will, muß sich liebenswürdig zeigen;
wer erwartet daß Andere für ihn würken sollen,
muß doch ihre Theilnahme an ihm rege ma¬
chen; wer auf Ehre und Achtung Ansprüche
hegt, darf doch nicht öffentlich sich entgegenge¬
setzte Handlungen zu Schulden kommen lassen.
Für den Staat giebt es hier keine Befreiungen,
keine Bevorrechtungen, die allgemeinen Gesetze
der menschlichen Natur sind älter als er, ja er
selbst ist nur durch ihr Anerkennen.

e) Vaterländische Geschichte.

Eine lebendige Geschichte des Vaterlandes,
die ins Leben wieder hineinführt. Jede Geschichte

ſten bekleiden, ohne Staatsbürger zu
werden.
4) Und das Staatsbürgerrecht wird nur er¬
theilt nach vorhergegangener Prüfung
(vor den Regierungen) über die Kennt¬
niß der Rechte und Pflichten des Bürgers.

Ohne ſolche oder ähnliche Anſtalten verlangt
der Staat Unmöglichkeiten. Der Koran hat
gut reden: „Selig ſind die glauben! Die aber
nicht glauben, denen ſoll man auch nicht predi¬
gen, denn ſie werden doch nicht glauben.“ Wer
geliebt ſein will, muß ſich liebenswürdig zeigen;
wer erwartet daß Andere für ihn würken ſollen,
muß doch ihre Theilnahme an ihm rege ma¬
chen; wer auf Ehre und Achtung Anſprüche
hegt, darf doch nicht öffentlich ſich entgegenge¬
ſetzte Handlungen zu Schulden kommen laſſen.
Für den Staat giebt es hier keine Befreiungen,
keine Bevorrechtungen, die allgemeinen Geſetze
der menſchlichen Natur ſind älter als er, ja er
ſelbſt iſt nur durch ihr Anerkennen.

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Eine lebendige Geſchichte des Vaterlandes,
die ins Leben wieder hineinführt. Jede Geſchichte

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[217/0247] 217 ſten bekleiden, ohne Staatsbürger zu werden. 4) Und das Staatsbürgerrecht wird nur er¬ theilt nach vorhergegangener Prüfung (vor den Regierungen) über die Kennt¬ niß der Rechte und Pflichten des Bürgers. Ohne ſolche oder ähnliche Anſtalten verlangt der Staat Unmöglichkeiten. Der Koran hat gut reden: „Selig ſind die glauben! Die aber nicht glauben, denen ſoll man auch nicht predi¬ gen, denn ſie werden doch nicht glauben.“ Wer geliebt ſein will, muß ſich liebenswürdig zeigen; wer erwartet daß Andere für ihn würken ſollen, muß doch ihre Theilnahme an ihm rege ma¬ chen; wer auf Ehre und Achtung Anſprüche hegt, darf doch nicht öffentlich ſich entgegenge¬ ſetzte Handlungen zu Schulden kommen laſſen. Für den Staat giebt es hier keine Befreiungen, keine Bevorrechtungen, die allgemeinen Geſetze der menſchlichen Natur ſind älter als er, ja er ſelbſt iſt nur durch ihr Anerkennen. e) Vaterländiſche Geſchichte. Eine lebendige Geſchichte des Vaterlandes, die ins Leben wieder hineinführt. Jede Geſchichte

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Zitationshilfe: Jahn, Friedrich Ludwig: Deutsches Volksthum. Lübeck, 1810, S. 217. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jahn_volksthum_1810/247>, abgerufen am 14.05.2024.