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Jahn, Friedrich Ludwig: Deutsches Volksthum. Lübeck, 1810.

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nicht schiffbar sind, tragen doch schon Schwim¬
mer.

Dr. D. Lavater über den Nutzen und die Ge¬
fahren des Badens der Jugend an freien
Orten, nebst Vorschlägen wie diese letztern zu
mindern. Zürich 1804.

Bei den Römern war das Schwimmen
hochgeachtet, von den Übungen des Marsfeldes
ging die Jugend in die Tiber (Veget. L. I.
cap. 10.). Nur Römische Süßlinge mieden
den Fluß (Hor. Od. Lib. I. 8.), es war eines
hochherzigen Jünglings Ruhm, der beste Wett¬
schwimmer zu sein (Hor. Od. L. III. 7.).
Anders in Deutschland. Noch kurz vor dem
siebenjährigen Kriege wurden in den Schulen
mit Ruthenstreichen die Knaben bestraft, die der
Versuchung des Wasserbades nicht hatten wider¬
stehen können. Ein Sandbad wie den Hühnern
war ihnen wahrscheinlich erlaubt. Noch im
Anfang des Umwälzungskrieges verbot ein Su¬
perintendent und Aufseher einer großen Preußi¬
schen gelehrten Schule seinen Freitischgängern
das Baden: "Bei Verlust meines Tisches."
Wie soll aus solcher Zucht ein Sertorius und

nicht ſchiffbar ſind, tragen doch ſchon Schwim¬
mer.

Dr. D. Lavater über den Nutzen und die Ge¬
fahren des Badens der Jugend an freien
Orten, nebſt Vorſchlägen wie dieſe letztern zu
mindern. Zürich 1804.

Bei den Römern war das Schwimmen
hochgeachtet, von den Übungen des Marsfeldes
ging die Jugend in die Tiber (Veget. L. I.
cap. 10.). Nur Römiſche Süßlinge mieden
den Fluß (Hor. Od. Lib. I. 8.), es war eines
hochherzigen Jünglings Ruhm, der beſte Wett¬
ſchwimmer zu ſein (Hor. Od. L. III. 7.).
Anders in Deutſchland. Noch kurz vor dem
ſiebenjährigen Kriege wurden in den Schulen
mit Ruthenſtreichen die Knaben beſtraft, die der
Verſuchung des Waſſerbades nicht hatten wider¬
ſtehen können. Ein Sandbad wie den Hühnern
war ihnen wahrſcheinlich erlaubt. Noch im
Anfang des Umwälzungskrieges verbot ein Su¬
perintendent und Aufſeher einer großen Preußi¬
ſchen gelehrten Schule ſeinen Freitiſchgängern
das Baden: „Bei Verluſt meines Tiſches.“
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[244/0274] 244 nicht ſchiffbar ſind, tragen doch ſchon Schwim¬ mer. Dr. D. Lavater über den Nutzen und die Ge¬ fahren des Badens der Jugend an freien Orten, nebſt Vorſchlägen wie dieſe letztern zu mindern. Zürich 1804. Bei den Römern war das Schwimmen hochgeachtet, von den Übungen des Marsfeldes ging die Jugend in die Tiber (Veget. L. I. cap. 10.). Nur Römiſche Süßlinge mieden den Fluß (Hor. Od. Lib. I. 8.), es war eines hochherzigen Jünglings Ruhm, der beſte Wett¬ ſchwimmer zu ſein (Hor. Od. L. III. 7.). Anders in Deutſchland. Noch kurz vor dem ſiebenjährigen Kriege wurden in den Schulen mit Ruthenſtreichen die Knaben beſtraft, die der Verſuchung des Waſſerbades nicht hatten wider¬ ſtehen können. Ein Sandbad wie den Hühnern war ihnen wahrſcheinlich erlaubt. Noch im Anfang des Umwälzungskrieges verbot ein Su¬ perintendent und Aufſeher einer großen Preußi¬ ſchen gelehrten Schule ſeinen Freitiſchgängern das Baden: „Bei Verluſt meines Tiſches.“ Wie ſoll aus ſolcher Zucht ein Sertorius und

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Zitationshilfe: Jahn, Friedrich Ludwig: Deutsches Volksthum. Lübeck, 1810, S. 244. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jahn_volksthum_1810/274>, abgerufen am 15.08.2024.