Jahn, Friedrich Ludwig: Deutsches Volksthum. Lübeck, 1810.ersetzt sie der Staat. Alle Reiter müssen vorher F. Die Schützen müssen sich selbst eine G. Die Flinter erhalten Flinten und H. Die Ärmern bekommen Piken, mit de¬ J. Die Landwehrsmannschaft ist nach der K. Die Landwehr ernennt alle Achthaber erſetzt ſie der Staat. Alle Reiter müſſen vorher F. Die Schützen müſſen ſich ſelbſt eine G. Die Flinter erhalten Flinten und H. Die Ärmern bekommen Piken, mit de¬ J. Die Landwehrsmannſchaft iſt nach der K. Die Landwehr ernennt alle Achthaber <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0346" n="316"/><fw type="pageNum" place="top">316<lb/></fw>erſetzt ſie der Staat. Alle Reiter müſſen vorher<lb/> eine Reitſchule beſuchen, ſpringen und fechten<lb/> lernen. Die Ritter müſſen hernach ſich mit der<lb/> Lanze einüben. (Verglichen Seite 248.)</p><lb/> <p>F. Die Schützen müſſen ſich ſelbſt eine<lb/> Büchſe anſchaffen, und im Scheibenſchießen erſt<lb/> bei einer Schau eine Probe ablegen.</p><lb/> <p>G. Die <hi rendition="#g">Flinter</hi> erhalten Flinten und<lb/> Flintenſpeere vom Staat, es muß aber jeder<lb/> auf ſeine Koſten ein Paar Pfund Pulver, und<lb/> dazu erforderliches Blei in Bereitſchaft haben.</p><lb/> <p>H. Die Ärmern bekommen Piken, mit de¬<lb/> nen ſie handthieren lernen.</p><lb/> <p>J. Die Landwehrsmannſchaft iſt nach der<lb/> Eintheilung des Grundgebiets in Heerſchaaren<lb/> (Legionen), Fahnen (Bataillone), Schaaren<lb/> u. ſ. w. abgetheilt. Beim Kriege ziehen die<lb/> Jüngern zuerſt ins Feld und immer ſo fort.</p><lb/> <p>K. Die Landwehr ernennt alle Achthaber<lb/> (Unterofficiere) und Hauptleute (Officiere) ſelbſt<lb/> bis zum Oberſten: Doch müſſen dieſe ſich einer<lb/> dreifachen Prüfung vor einem Kriegsrath unter¬<lb/> ziehn, zuerſt wenn ſie Achthaber, dann wenn ſie<lb/> Hauptleute, zuletzt wenn ſie Oberſten werden.</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [316/0346]
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erſetzt ſie der Staat. Alle Reiter müſſen vorher
eine Reitſchule beſuchen, ſpringen und fechten
lernen. Die Ritter müſſen hernach ſich mit der
Lanze einüben. (Verglichen Seite 248.)
F. Die Schützen müſſen ſich ſelbſt eine
Büchſe anſchaffen, und im Scheibenſchießen erſt
bei einer Schau eine Probe ablegen.
G. Die Flinter erhalten Flinten und
Flintenſpeere vom Staat, es muß aber jeder
auf ſeine Koſten ein Paar Pfund Pulver, und
dazu erforderliches Blei in Bereitſchaft haben.
H. Die Ärmern bekommen Piken, mit de¬
nen ſie handthieren lernen.
J. Die Landwehrsmannſchaft iſt nach der
Eintheilung des Grundgebiets in Heerſchaaren
(Legionen), Fahnen (Bataillone), Schaaren
u. ſ. w. abgetheilt. Beim Kriege ziehen die
Jüngern zuerſt ins Feld und immer ſo fort.
K. Die Landwehr ernennt alle Achthaber
(Unterofficiere) und Hauptleute (Officiere) ſelbſt
bis zum Oberſten: Doch müſſen dieſe ſich einer
dreifachen Prüfung vor einem Kriegsrath unter¬
ziehn, zuerſt wenn ſie Achthaber, dann wenn ſie
Hauptleute, zuletzt wenn ſie Oberſten werden.
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