Jahn, Friedrich Ludwig: Deutsches Volksthum. Lübeck, 1810.L. Der König ernennt für jede Heerschaar M. Eben so hängen von ihm alle Unter¬ N. Hauptleute werden nur nach Urtheil O. Jn Friedenszeiten erhält die Landwehr P. Hauptleute, die unbemittelt und sehr Q. Es giebt eine Garde-Heerschaar, da¬ R. Körperliche Züchtigungen kennt L. Der König ernennt für jede Heerſchaar M. Eben ſo hängen von ihm alle Unter¬ N. Hauptleute werden nur nach Urtheil O. Jn Friedenszeiten erhält die Landwehr P. Hauptleute, die unbemittelt und ſehr Q. Es giebt eine Garde-Heerſchaar, da¬ R. Körperliche Züchtigungen kennt <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0347" n="317"/> <fw type="pageNum" place="top">317<lb/></fw> <p>L. Der König ernennt für jede Heerſchaar<lb/> einen Heermeiſter (General), Aufſichts- und<lb/> Heerſtabs-Hauptleute und Kriegsbaumeiſter.</p><lb/> <p>M. Eben ſo hängen von ihm alle Unter¬<lb/> und Oberfeldherren und Heerführer ab.</p><lb/> <p>N. Hauptleute werden nur nach Urtheil<lb/> und Recht eines niedergeſetzten Kriegsgerichts<lb/> entſetzt.</p><lb/> <p>O. Jn Friedenszeiten erhält die Landwehr<lb/> nur während der Übungszeit Schießbedarf, und<lb/> nur die Unbemittelten dann auch Sold.</p><lb/> <p>P. Hauptleute, die unbemittelt und ſehr<lb/> geſchickt ſind, erhalten nach den Umſtänden: Zu¬<lb/> ſchuß, halben und ganzen Sold.</p><lb/> <p>Q. Es giebt eine Garde-Heerſchaar, da¬<lb/> zu kommt eine Ausleſe von jeder Truppenart.</p><lb/> <p>R. <hi rendition="#g">Körperliche Züchtigungen</hi> kennt<lb/> die Landwehr nicht. Sie <hi rendition="#g">ſind Undeutſch</hi>.<lb/><hi rendition="#aq">Caeterum</hi> — <hi rendition="#aq">neque vincire</hi>, <hi rendition="#aq">ne verberare<lb/> quidem permissum</hi>. (<hi rendition="#aq">Tac</hi>. <hi rendition="#aq">de mor</hi>. <hi rendition="#aq">Germ</hi>. <hi rendition="#aq">VI</hi>.)<lb/> Der Stock gehört in die Schule, die Ruthe in<lb/> die Kinderſtube. „Wer ſich vor Ruthe und<lb/> Stock fürchten lernt, kann nicht dem Dräuen<lb/> des blitzenden Schwertes begegnen“ urtheilt der<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [317/0347]
317
L. Der König ernennt für jede Heerſchaar
einen Heermeiſter (General), Aufſichts- und
Heerſtabs-Hauptleute und Kriegsbaumeiſter.
M. Eben ſo hängen von ihm alle Unter¬
und Oberfeldherren und Heerführer ab.
N. Hauptleute werden nur nach Urtheil
und Recht eines niedergeſetzten Kriegsgerichts
entſetzt.
O. Jn Friedenszeiten erhält die Landwehr
nur während der Übungszeit Schießbedarf, und
nur die Unbemittelten dann auch Sold.
P. Hauptleute, die unbemittelt und ſehr
geſchickt ſind, erhalten nach den Umſtänden: Zu¬
ſchuß, halben und ganzen Sold.
Q. Es giebt eine Garde-Heerſchaar, da¬
zu kommt eine Ausleſe von jeder Truppenart.
R. Körperliche Züchtigungen kennt
die Landwehr nicht. Sie ſind Undeutſch.
Caeterum — neque vincire, ne verberare
quidem permissum. (Tac. de mor. Germ. VI.)
Der Stock gehört in die Schule, die Ruthe in
die Kinderſtube. „Wer ſich vor Ruthe und
Stock fürchten lernt, kann nicht dem Dräuen
des blitzenden Schwertes begegnen“ urtheilt der
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