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Jahn, Friedrich Ludwig: Deutsches Volksthum. Lübeck, 1810.

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genug ein Held im Dulden zu sein. Aber so
ist es leider! Die Selbständigkeit befiehlt man
wohl heraus, aber nicht so bald wieder hinein.
Wenige Gesetze und weise, und auf deren Be¬
folgung strenge gehalten -- giebt die besten
Menschen. Millionen wissen Moses zehn Ge¬
bote auswendig und nichts weiter, leben damit
als ruhige Bürger, und sterben zufrieden in der
Einfalt. Millionen wissen aber gar nichts von
Recht und Pflicht, und erfahren erst die Sünde
durch die Strafe.

c) Markregierung.

Markpfleger und Räthe, wozu Forstmei¬
ster, Bautenaufseher, u. s. w. -- Auch hier
ständische Beiräthe.

d) Kreisregierung.

Kreisvorsteher und Beisitzer, die noch ande¬
re Ämter mit verwalten können, als Arzt u. s.
w. -- Ständische zugeordnete Rathgeber.

e) Gemeinderegierung.

Alle ersten Burgemeister, und Schulzen vom
Staat bestätigt; Rathsherren und Schöppen
mögen sich die Gemeinden jährlich wählen.
Übrigens sollten alle Stadtsiegel eine Mauer¬

genug ein Held im Dulden zu ſein. Aber ſo
iſt es leider! Die Selbſtändigkeit befiehlt man
wohl heraus, aber nicht ſo bald wieder hinein.
Wenige Geſetze und weiſe, und auf deren Be¬
folgung ſtrenge gehalten — giebt die beſten
Menſchen. Millionen wiſſen Moſes zehn Ge¬
bote auswendig und nichts weiter, leben damit
als ruhige Bürger, und ſterben zufrieden in der
Einfalt. Millionen wiſſen aber gar nichts von
Recht und Pflicht, und erfahren erſt die Sünde
durch die Strafe.

c) Markregierung.

Markpfleger und Räthe, wozu Forſtmei¬
ſter, Bautenaufſeher, u. ſ. w. — Auch hier
ſtändiſche Beiräthe.

d) Kreisregierung.

Kreisvorſteher und Beiſitzer, die noch ande¬
re Ämter mit verwalten können, als Arzt u. ſ.
w. — Ständiſche zugeordnete Rathgeber.

e) Gemeinderegierung.

Alle erſten Burgemeiſter, und Schulzen vom
Staat beſtätigt; Rathsherren und Schöppen
mögen ſich die Gemeinden jährlich wählen.
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[56/0086] 56 genug ein Held im Dulden zu ſein. Aber ſo iſt es leider! Die Selbſtändigkeit befiehlt man wohl heraus, aber nicht ſo bald wieder hinein. Wenige Geſetze und weiſe, und auf deren Be¬ folgung ſtrenge gehalten — giebt die beſten Menſchen. Millionen wiſſen Moſes zehn Ge¬ bote auswendig und nichts weiter, leben damit als ruhige Bürger, und ſterben zufrieden in der Einfalt. Millionen wiſſen aber gar nichts von Recht und Pflicht, und erfahren erſt die Sünde durch die Strafe. c) Markregierung. Markpfleger und Räthe, wozu Forſtmei¬ ſter, Bautenaufſeher, u. ſ. w. — Auch hier ſtändiſche Beiräthe. d) Kreisregierung. Kreisvorſteher und Beiſitzer, die noch ande¬ re Ämter mit verwalten können, als Arzt u. ſ. w. — Ständiſche zugeordnete Rathgeber. e) Gemeinderegierung. Alle erſten Burgemeiſter, und Schulzen vom Staat beſtätigt; Rathsherren und Schöppen mögen ſich die Gemeinden jährlich wählen. Übrigens ſollten alle Stadtſiegel eine Mauer¬

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Zitationshilfe: Jahn, Friedrich Ludwig: Deutsches Volksthum. Lübeck, 1810, S. 56. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jahn_volksthum_1810/86>, abgerufen am 14.05.2024.