Jean Paul: Dritte Abteilung Briefe. In: Jean Pauls Sämtliche Werke. Historisch-kritische Ausgabe. Abt. 3, Bd. 7. Berlin, 1954.4. An das Generalgouvernement in Frankfurt a. M. [Kopie]Ein höchstpreisliches Generalgou vernement geruhe, sich eine lang Einem höchstpreislichen Generalgouvernement brauche ich keine Mit solchen Hoffnungen und mit tiefem Respekt für ein höchst- Baireuth d. 4 Jenn. 1815 unterthänigst Jean Paul Friedrich Richter35 Legazionsrath 4. An das Generalgouvernement in Frankfurt a. M. [Kopie]Ein höchſtpreisliches Generalgou vernement geruhe, ſich eine lang Einem höchſtpreislichen Generalgouvernement brauche ich keine Mit ſolchen Hoffnungen und mit tiefem Reſpekt für ein höchſt- Baireuth d. 4 Jenn. 1815 unterthänigſt Jean Paul Friedrich Richter35 Legazionsrath <TEI> <text> <body> <pb facs="#f0007" n="2"/> <div type="letter" n="1"> <head>4. An das <hi rendition="#g">Generalgouvernement in Frankfurt</hi> a. M.</head><lb/> <note type="editorial">[Kopie]</note><lb/> <p>Ein höchſtpreisliches <hi rendition="#aq">Generalgou vernement</hi> geruhe, ſich eine lang<lb/> verſchobene Bitte vortragen zu laſſen. Im Jahre 1808 wurde mir<lb/> von des vorigen Großherzogs und Fürſten <hi rendition="#aq">Primas</hi> Königlicher Ho-<lb n="5"/> heit eine jährliche Penſion von 1000 fl. rh. bewilligt, welche ſpäter<lb/> auf die Civilliſte angewieſen wurde. Sie wurde lange Zeit alle<lb/> Monate, dann vierteljährig bezahlt. Das letzte Penſions-Quartal<lb/> wurde im Jahre 1813 Ende Dezembers von dem höchſtlöblichen<lb/> Gouvernement berichtigt, und alſo durch die That ſelber die Fort-<lb n="10"/> ſetzung der Penſion im Namen der hohen Verbündeten als Recht<lb/> anerkannt und verſprochen. In der am 1<hi rendition="#sup">ten</hi> Februar 1814 erlaſſenen<lb/> Bekanntmachung erklärte ein höchſtpreisliches Generalgouverne-<lb/> ment im Art. 6: „Alle Civilpenſionen von 600 fl. und darunter wer-<lb/> den vollſtändig, die übrigen aber überhaupt zur Hälfte, jedoch nach<lb n="15"/> namlichen in Art. 3 beſtimmten Maaßſtabe, bezahlt. Tauſend<lb/> Gulden ſind das Maximum, welches vor der Hand auf Penſionen<lb/> entrichtet wird ꝛc. ꝛc.“ Nach dem Art. 1. wurden alle auf die Civilliſte<lb/> angewieſene Gehalte, wenn ſie monatlich waren, ſogar ganz zu be-<lb/> zahlen verſprochen. Noch hab’ ich die Penſion für das Jahr 1814,<lb n="20"/> ungeachtet meiner an Herrn Staatsrath Steitz abgeſandten Anwei-<lb/> ſungen, weder ganz noch halb bezahlt erhalten.</p><lb/> <p>Einem höchſtpreislichen Generalgouvernement brauche ich keine<lb/> Gründe für die Gerechtigkeit meiner Bitte vorzutragen, da daſſelbe<lb/> ſie alle in der angeführten Verordnung ſelber ausgeſprochen hat.<lb n="25"/> Die Belohnung und Aufmunterung, welche der Fürſt Primas den<lb/> Wiſſenſchaften in einem von Deuſchland lange und mit nachſichtiger<lb/> Liebe geleſenen Schriftſteller geben wollte, werden die hohen verbün-<lb/> deten Mächte am wenigſten zurück nehmen, da Sie Wiſſenſchaft wie<lb/> Gerechtigkeit gleich ſehr beſchirmen und lieben und beide für Deutſch-<lb n="30"/> land mit den Waffen gleichſam zurück erobert haben.</p><lb/> <p>Mit ſolchen Hoffnungen und mit tiefem Reſpekt für ein höchſt-<lb/> preisliches Generalgouvernement verharrt</p><lb/> <closer> <dateline> <hi rendition="#left"><hi rendition="#aq">Baireuth</hi> d. 4 Jenn.<lb/> 1815</hi> </dateline> <salute> <hi rendition="#ZsameLine"> <hi rendition="#right">unterthänigſt<lb/> Jean Paul Friedrich Richter<lb n="35"/> Legazionsrath</hi> </hi> </salute> </closer> </div><lb/> </body> </text> </TEI> [2/0007]
4. An das Generalgouvernement in Frankfurt a. M.
Ein höchſtpreisliches Generalgou vernement geruhe, ſich eine lang
verſchobene Bitte vortragen zu laſſen. Im Jahre 1808 wurde mir
von des vorigen Großherzogs und Fürſten Primas Königlicher Ho- 5
heit eine jährliche Penſion von 1000 fl. rh. bewilligt, welche ſpäter
auf die Civilliſte angewieſen wurde. Sie wurde lange Zeit alle
Monate, dann vierteljährig bezahlt. Das letzte Penſions-Quartal
wurde im Jahre 1813 Ende Dezembers von dem höchſtlöblichen
Gouvernement berichtigt, und alſo durch die That ſelber die Fort- 10
ſetzung der Penſion im Namen der hohen Verbündeten als Recht
anerkannt und verſprochen. In der am 1ten Februar 1814 erlaſſenen
Bekanntmachung erklärte ein höchſtpreisliches Generalgouverne-
ment im Art. 6: „Alle Civilpenſionen von 600 fl. und darunter wer-
den vollſtändig, die übrigen aber überhaupt zur Hälfte, jedoch nach 15
namlichen in Art. 3 beſtimmten Maaßſtabe, bezahlt. Tauſend
Gulden ſind das Maximum, welches vor der Hand auf Penſionen
entrichtet wird ꝛc. ꝛc.“ Nach dem Art. 1. wurden alle auf die Civilliſte
angewieſene Gehalte, wenn ſie monatlich waren, ſogar ganz zu be-
zahlen verſprochen. Noch hab’ ich die Penſion für das Jahr 1814, 20
ungeachtet meiner an Herrn Staatsrath Steitz abgeſandten Anwei-
ſungen, weder ganz noch halb bezahlt erhalten.
Einem höchſtpreislichen Generalgouvernement brauche ich keine
Gründe für die Gerechtigkeit meiner Bitte vorzutragen, da daſſelbe
ſie alle in der angeführten Verordnung ſelber ausgeſprochen hat. 25
Die Belohnung und Aufmunterung, welche der Fürſt Primas den
Wiſſenſchaften in einem von Deuſchland lange und mit nachſichtiger
Liebe geleſenen Schriftſteller geben wollte, werden die hohen verbün-
deten Mächte am wenigſten zurück nehmen, da Sie Wiſſenſchaft wie
Gerechtigkeit gleich ſehr beſchirmen und lieben und beide für Deutſch- 30
land mit den Waffen gleichſam zurück erobert haben.
Mit ſolchen Hoffnungen und mit tiefem Reſpekt für ein höchſt-
preisliches Generalgouvernement verharrt
Baireuth d. 4 Jenn.
1815 unterthänigſt
Jean Paul Friedrich Richter 35
Legazionsrath
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(2016-11-22T15:19:52Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Markus Bernauer, Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2016-11-22T15:19:52Z)
Weitere Informationen:Die digitale Edition der Briefe Jean Pauls im Deutschen Textarchiv basiert auf der von Eduard Berend herausgegebenen III. Abteilung der Historisch-kritischen Ausgabe mit den Briefen Jean Pauls. Die Bände werden im Faksimile und in getreuer Umschrift ohne Korrekturen vollständig zugänglich gemacht. Nicht aufgenommen, da in der hier gewählten Präsentation kaum nutzbar, sind Berends umfangreiche Register über die III. Abteilung in Band III/9, die in das elektronische Gesamtregister über die Briefe von und an Jean Paul eingegangen sind. Das bedeutet: Aufbewahrungsorte von Handschriften sowie veraltete Literaturverweise blieben ebenso bestehen wie die Nummern der von Jean Paul beantworteten Briefe oder der an ihn gerichteten Antworten, Nummern, die sich auf die Regesten in den digitalisierten Bänden beziehen und nicht auf die neue IV. Abteilung mit den Briefen an Jean Paul (s. dort die Konkordanzen). Eine andere, briefzentrierte digitale Edition der Briefe Jean Pauls ist derzeit als Gemeinschaftsprojekt der Jean-Paul-Edition und der Initiative TELOTA in Vorbereitung. Die Metadaten dieser Ausgabe sowie veraltete Verweise in den Erläuterungen werden dort so weit als möglich aktualisiert. Die Digitalisierung wurde durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) gefördert.
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