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Jhering, Rudolf von: Geist des römischen Rechts auf den verschiedenen Stufen seiner Entwicklung. Teil 1. Leipzig, 1852.

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Vorrede.
meiner Kräfte gearbeitet zu haben und kann in dieser Beziehung
mit Ruhe dem Spruch der Kritik entgegensehen. Möge letztere
die von mir gewonnenen Resultate verwerfen, meine Methode
bekämpfen -- ich darf in dieser Beziehung um so weniger auf
Schonung hoffen, als ich selbst bei meinen Angriffen gegen die
herrschende Methode sie nicht geübt und jeden Anspruch auf eine
milde Kritik verwirkt habe -- aber die Ueberzeugung wird sich,
hoffe ich, dem Leser aufdrängen, daß nicht Abneigung gegen
ernste und mühsame Arbeit mich dem "Geist" des römischen
Rechts in die Arme geführt hat.

Der Gedanke, der mich bei meinem Werk angespornt hat,
ist die Hoffnung auf Anerkennung, nicht meiner selbst, sondern
des römischen Rechts. Das Gefühl der höchsten Bewunderung
und Verehrung, das ich vor dieser grandiosen Schöpfung em-
pfinde, habe ich Andern mitzutheilen gestrebt, und mein Buch
ist namentlich für solche Leser berechnet, die mit dem römischen
Recht noch nicht vertraut sind, also für Studierende der Rechts-
wissenschaft und wissenschaftlich gebildete Laien. Möchte mein
Werk bei diesem Leserkreise Verbreitung finden und im Stande
sein, jenes Gefühl, aus dem es entsprungen ist, auch in Andern
zu erwecken.

Ich bitte den Leser, zwei sinnentstellende Druckfehler zu ver-
bessern; auf Seite 10 Zeile 12 von oben steht Kapitel statt
Kapital, Seite 102 Zeile 14 von oben sichtliches Mini-
mum statt sittliches Minimum. Daß ich auf S. 94 Zeile 3
von unten Servius Tullius statt Tullus Hostilius geschrieben,
ist ein ziemlich unschädliches Versehn.

Gießen 29. April 1852.

Vorrede.
meiner Kräfte gearbeitet zu haben und kann in dieſer Beziehung
mit Ruhe dem Spruch der Kritik entgegenſehen. Möge letztere
die von mir gewonnenen Reſultate verwerfen, meine Methode
bekämpfen — ich darf in dieſer Beziehung um ſo weniger auf
Schonung hoffen, als ich ſelbſt bei meinen Angriffen gegen die
herrſchende Methode ſie nicht geübt und jeden Anſpruch auf eine
milde Kritik verwirkt habe — aber die Ueberzeugung wird ſich,
hoffe ich, dem Leſer aufdrängen, daß nicht Abneigung gegen
ernſte und mühſame Arbeit mich dem „Geiſt“ des römiſchen
Rechts in die Arme geführt hat.

Der Gedanke, der mich bei meinem Werk angeſpornt hat,
iſt die Hoffnung auf Anerkennung, nicht meiner ſelbſt, ſondern
des römiſchen Rechts. Das Gefühl der höchſten Bewunderung
und Verehrung, das ich vor dieſer grandioſen Schöpfung em-
pfinde, habe ich Andern mitzutheilen geſtrebt, und mein Buch
iſt namentlich für ſolche Leſer berechnet, die mit dem römiſchen
Recht noch nicht vertraut ſind, alſo für Studierende der Rechts-
wiſſenſchaft und wiſſenſchaftlich gebildete Laien. Möchte mein
Werk bei dieſem Leſerkreiſe Verbreitung finden und im Stande
ſein, jenes Gefühl, aus dem es entſprungen iſt, auch in Andern
zu erwecken.

Ich bitte den Leſer, zwei ſinnentſtellende Druckfehler zu ver-
beſſern; auf Seite 10 Zeile 12 von oben ſteht Kapitel ſtatt
Kapital, Seite 102 Zeile 14 von oben ſichtliches Mini-
mum ſtatt ſittliches Minimum. Daß ich auf S. 94 Zeile 3
von unten Servius Tullius ſtatt Tullus Hoſtilius geſchrieben,
iſt ein ziemlich unſchädliches Verſehn.

Gießen 29. April 1852.

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[VIII/0014] Vorrede. meiner Kräfte gearbeitet zu haben und kann in dieſer Beziehung mit Ruhe dem Spruch der Kritik entgegenſehen. Möge letztere die von mir gewonnenen Reſultate verwerfen, meine Methode bekämpfen — ich darf in dieſer Beziehung um ſo weniger auf Schonung hoffen, als ich ſelbſt bei meinen Angriffen gegen die herrſchende Methode ſie nicht geübt und jeden Anſpruch auf eine milde Kritik verwirkt habe — aber die Ueberzeugung wird ſich, hoffe ich, dem Leſer aufdrängen, daß nicht Abneigung gegen ernſte und mühſame Arbeit mich dem „Geiſt“ des römiſchen Rechts in die Arme geführt hat. Der Gedanke, der mich bei meinem Werk angeſpornt hat, iſt die Hoffnung auf Anerkennung, nicht meiner ſelbſt, ſondern des römiſchen Rechts. Das Gefühl der höchſten Bewunderung und Verehrung, das ich vor dieſer grandioſen Schöpfung em- pfinde, habe ich Andern mitzutheilen geſtrebt, und mein Buch iſt namentlich für ſolche Leſer berechnet, die mit dem römiſchen Recht noch nicht vertraut ſind, alſo für Studierende der Rechts- wiſſenſchaft und wiſſenſchaftlich gebildete Laien. Möchte mein Werk bei dieſem Leſerkreiſe Verbreitung finden und im Stande ſein, jenes Gefühl, aus dem es entſprungen iſt, auch in Andern zu erwecken. Ich bitte den Leſer, zwei ſinnentſtellende Druckfehler zu ver- beſſern; auf Seite 10 Zeile 12 von oben ſteht Kapitel ſtatt Kapital, Seite 102 Zeile 14 von oben ſichtliches Mini- mum ſtatt ſittliches Minimum. Daß ich auf S. 94 Zeile 3 von unten Servius Tullius ſtatt Tullus Hoſtilius geſchrieben, iſt ein ziemlich unſchädliches Verſehn. Gießen 29. April 1852.

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Zitationshilfe: Jhering, Rudolf von: Geist des römischen Rechts auf den verschiedenen Stufen seiner Entwicklung. Teil 1. Leipzig, 1852, S. VIII. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jhering_recht01_1852/14>, abgerufen am 29.04.2024.