Jhering, Rudolf von: Geist des römischen Rechts auf den verschiedenen Stufen seiner Entwicklung. Teil 2, Bd. 1. Leipzig, 1854.Inhalt des zweiten Theils. II. Das römische System. S. 134--320. A. Die Stellung des Individuums. S. 134--267. 1. Die Freiheit und Macht das Ziel des subjektiven Willens. §. 31. Die römische Herrschsucht im Allgemeinen -- die politische und persön- liche Freiheit -- die abstracte privatrechtliche Freiheit und die effektive Gebundenheit des Subjekts. (Die Sitte und die Macht der öffent- lichen Meinung in Rom.) -- Das System der privatrechtlichen Auto- nomie in seinen einzelnen Theilen. S. 134--164. 2. Die hausherrliche Gewalt insbesondere. §. 32. Das Haus ein Asyl -- äußere und innere Abgeschlossenheit desselben -- die drei Gewalten des Hauses (über Sklaven, Kinder, Frauen) -- abstract-rechtlicher Inhalt derselben -- wirkliche Gestalt derselben im römischen Leben. -- Der Einfluß der Familie. S. 164--222. 3. Die Freiheit eine Eigenschaft der Institute und eine Schranke des subjektiven Willens. §. 33. Die Gefahr der Selbstvernichtung eine Klippe der subjektiven Freiheit -- der Objektivismus in der Auffassung der Pflicht (die Freiheit eine Pflicht) -- Nachweis derselben im römischen Recht, namentlich am Eigenthum (Servituten). S. 222--239. 4. Die Wohlfahrtsfrage und der Staat. §. 34. Theilnahme des Staats für das Wohl des Individuums -- die sogenannte sociale Frage -- Quellen des Pauperismus (der Sklave der böse Feind der römischen Gesellschaft) -- die Stellung der höheren Stände (sociale Verpflichtung derselben) -- Maßregeln von Seiten des Staats. S. 239--267. B. Der Macht- und Freiheitstrieb innerhalb der Magi- stratur. §. 35. Das freie Walten der Persönlichkeit in Verhältnissen des öffentlichen Rechts -- die Machtstellung der römischen Magistrate -- die Garantien gegen den Mißbrauch der Amtsgewalt -- die staatsrecht- liche Praxis -- Bedeutung der Persönlichkeit für die Magistratur. S. 267--303. Inhalt des zweiten Theils. II. Das römiſche Syſtem. S. 134—320. A. Die Stellung des Individuums. S. 134—267. 1. Die Freiheit und Macht das Ziel des ſubjektiven Willens. §. 31. Die römiſche Herrſchſucht im Allgemeinen — die politiſche und perſön- liche Freiheit — die abſtracte privatrechtliche Freiheit und die effektive Gebundenheit des Subjekts. (Die Sitte und die Macht der öffent- lichen Meinung in Rom.) — Das Syſtem der privatrechtlichen Auto- nomie in ſeinen einzelnen Theilen. S. 134—164. 2. Die hausherrliche Gewalt insbeſondere. §. 32. Das Haus ein Aſyl — äußere und innere Abgeſchloſſenheit deſſelben — die drei Gewalten des Hauſes (über Sklaven, Kinder, Frauen) — abſtract-rechtlicher Inhalt derſelben — wirkliche Geſtalt derſelben im römiſchen Leben. — Der Einfluß der Familie. S. 164—222. 3. Die Freiheit eine Eigenſchaft der Inſtitute und eine Schranke des ſubjektiven Willens. §. 33. Die Gefahr der Selbſtvernichtung eine Klippe der ſubjektiven Freiheit — der Objektivismus in der Auffaſſung der Pflicht (die Freiheit eine Pflicht) — Nachweis derſelben im römiſchen Recht, namentlich am Eigenthum (Servituten). S. 222—239. 4. Die Wohlfahrtsfrage und der Staat. §. 34. Theilnahme des Staats für das Wohl des Individuums — die ſogenannte ſociale Frage — Quellen des Pauperismus (der Sklave der böſe Feind der römiſchen Geſellſchaft) — die Stellung der höheren Stände (ſociale Verpflichtung derſelben) — Maßregeln von Seiten des Staats. S. 239—267. B. Der Macht- und Freiheitstrieb innerhalb der Magi- ſtratur. §. 35. Das freie Walten der Perſönlichkeit in Verhältniſſen des öffentlichen Rechts — die Machtſtellung der römiſchen Magiſtrate — die Garantien gegen den Mißbrauch der Amtsgewalt — die ſtaatsrecht- liche Praxis — Bedeutung der Perſönlichkeit für die Magiſtratur. 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Inhalt des zweiten Theils.
II. Das römiſche Syſtem. S. 134—320.
A. Die Stellung des Individuums. S. 134—267.
1. Die Freiheit und Macht das Ziel des ſubjektiven
Willens.
§. 31. Die römiſche Herrſchſucht im Allgemeinen — die politiſche und perſön-
liche Freiheit — die abſtracte privatrechtliche Freiheit und die effektive
Gebundenheit des Subjekts. (Die Sitte und die Macht der öffent-
lichen Meinung in Rom.) — Das Syſtem der privatrechtlichen Auto-
nomie in ſeinen einzelnen Theilen. S. 134—164.
2. Die hausherrliche Gewalt insbeſondere.
§. 32. Das Haus ein Aſyl — äußere und innere Abgeſchloſſenheit deſſelben
— die drei Gewalten des Hauſes (über Sklaven, Kinder, Frauen) —
abſtract-rechtlicher Inhalt derſelben — wirkliche Geſtalt derſelben im
römiſchen Leben. — Der Einfluß der Familie. S. 164—222.
3. Die Freiheit eine Eigenſchaft der Inſtitute und eine
Schranke des ſubjektiven Willens.
§. 33. Die Gefahr der Selbſtvernichtung eine Klippe der ſubjektiven Freiheit
— der Objektivismus in der Auffaſſung der Pflicht (die Freiheit eine
Pflicht) — Nachweis derſelben im römiſchen Recht, namentlich am
Eigenthum (Servituten). S. 222—239.
4. Die Wohlfahrtsfrage und der Staat.
§. 34. Theilnahme des Staats für das Wohl des Individuums — die
ſogenannte ſociale Frage — Quellen des Pauperismus (der Sklave
der böſe Feind der römiſchen Geſellſchaft) — die Stellung der
höheren Stände (ſociale Verpflichtung derſelben) — Maßregeln von
Seiten des Staats. S. 239—267.
B. Der Macht- und Freiheitstrieb innerhalb der Magi-
ſtratur.
§. 35. Das freie Walten der Perſönlichkeit in Verhältniſſen des öffentlichen
Rechts — die Machtſtellung der römiſchen Magiſtrate — die
Garantien gegen den Mißbrauch der Amtsgewalt — die ſtaatsrecht-
liche Praxis — Bedeutung der Perſönlichkeit für die Magiſtratur.
S. 267—303.
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