Jhering, Rudolf von: Geist des römischen Rechts auf den verschiedenen Stufen seiner Entwicklung. Teil 2, Bd. 1. Leipzig, 1854.A. Stellung des Indiv. Hausherrl. Gewalt. Sklaven. §. 32. seinem Sklaven zu leihen, anstatt ihm einfach das Geld, daser nöthig hatte, wegzunehmen. Daß die Lage der Sklaven keine so bemitleidenswerthe war, Ein anderer Punkt, der den Geist, in dem die Sklaverei bei 266) So wird es erklärlich, was Suet. de grammaticis c. 21 berichtet, daß der Grammatiker Cajus Melissus permansit in statu servitutis praesen- temque conditionem verae origini (er war frei geboren, aber von seinen Eltern ausgesetzt worden) anteposuit. 267) z. B. zur Zeit der Bürgerkriege die Sklaven der Proscribirten. Val. Max. VIII. 8 de fide servorum. 268) Siehe z. B. was Columella I. 8 von sich berichtet.
A. Stellung des Indiv. Hausherrl. Gewalt. Sklaven. §. 32. ſeinem Sklaven zu leihen, anſtatt ihm einfach das Geld, daser nöthig hatte, wegzunehmen. Daß die Lage der Sklaven keine ſo bemitleidenswerthe war, Ein anderer Punkt, der den Geiſt, in dem die Sklaverei bei 266) So wird es erklärlich, was Suet. de grammaticis c. 21 berichtet, daß der Grammatiker Cajus Melissus permansit in statu servitutis praesen- temque conditionem verae origini (er war frei geboren, aber von ſeinen Eltern ausgeſetzt worden) anteposuit. 267) z. B. zur Zeit der Bürgerkriege die Sklaven der Proſcribirten. Val. Max. VIII. 8 de fide servorum. 268) Siehe z. B. was Columella I. 8 von ſich berichtet.
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A. Stellung des Indiv. Hausherrl. Gewalt. Sklaven. §. 32.
ſeinem Sklaven zu leihen, anſtatt ihm einfach das Geld, das
er nöthig hatte, wegzunehmen.
Daß die Lage der Sklaven keine ſo bemitleidenswerthe war,
wie man ſich denkt, geht ſchließlich noch aus dem großen Vertrauen
hervor, das man ihnen erwies, indem man ſie z. B. mit Geldſen-
dungen und andern werthvollen Transporten über See und in
weite Ferne ſchickte. Wenn das Loos der Sklaven ein ſo gräßli-
ches geweſen, ſo hätte man das in der That doch nicht wagen
können. 266) Es geht dies ferner hervor aus den rührendſten Zü-
gen der Anhänglichkeit, die die Sklaven ihren Herrn bewieſen
und zwar in Verhältniſſen bewieſen, wo effektiv die Macht der Her-
ren über ſie gebrochen war, ſie ſelbſt alſo völlig frei waren. 267)
Ein anderer Punkt, der den Geiſt, in dem die Sklaverei bei
den Römern gehandhabt wurde, charakteriſirt, iſt die Häufigkeit
der Freilaſſungen. Für die folgende Periode iſt das Material
für dieſe Frage ſehr reichhaltig, für die gegenwärtige dürftig.
Es war in ſpäterer Zeit herkömmlich, unter gewiſſen Voraus-
ſetzungen dem Sklaven die Freiheit zu ſchenken, 268) ja es galt als
Ehrenpunkt, recht viel Freigelaſſene zu haben; es artete die Ge-
neigtheit zur Freilaſſung in eine wahre Sucht aus, der die
Geſetzgebung entgegentreten mußte. Welch bedeutenden Bruch-
theil der römiſchen Bevölkerung in ſpäterer Zeit die Freigelaſſe-
nen bildeten, geht aus manchen Zügen hervor. Ich will einen
namhaft machen. Unter den 21 Grammatikern, die Sueton in
ſeiner Schrift de grammaticis (c. 3—24) aufführt, befinden
ſich nicht weniger als 13, bei denen ausdrücklich erwähnt wird,
daß ſie Freigelaſſene geweſen ſeien. Er berichtet ebendaſelbſt
266) So wird es erklärlich, was Suet. de grammaticis c. 21 berichtet, daß
der Grammatiker Cajus Melissus permansit in statu servitutis praesen-
temque conditionem verae origini (er war frei geboren, aber von ſeinen
Eltern ausgeſetzt worden) anteposuit.
267) z. B. zur Zeit der Bürgerkriege die Sklaven der Proſcribirten. Val.
Max. VIII. 8 de fide servorum.
268) Siehe z. B. was Columella I. 8 von ſich berichtet.
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