Jhering, Rudolf von: Geist des römischen Rechts auf den verschiedenen Stufen seiner Entwicklung. Teil 2, Bd. 1. Leipzig, 1854.Zweit. Buch. Erst. Abschn. II. Die Grundtriebe. III. Der Freiheitstrieb. bleiben, und so steigerte sich der Aufwand schon frühzeitig390)zu einer ungeheuren Höhe.391) Auch von andern Beamten und selbst von Privatpersonen Wir kehren jetzt zu unserer obigen Frage zurück: nämlich 390) Wie Cicero de off. II, 16 sagt: intelligo in nostra civitate in- veterasse jam bonis temporibus, ut splendor aedilitatum ab opti- mis viris postuletur. 391) Dies ist bekannt, und darf ich mich auf einige Beispiele beschränken: Getraide- und Oellieferung ans Volk zu einem enorm niedrigen Preise Liv. XXXIII, 42. Plin. H. N. XV, 1, Anlegung von 170 Bädern auf eigne Kosten, Plin. H. N. XXXVI, 15, von Theatern Vellej. Paterc. II, 130 (munera Pompeji) u. s. w. In vielen Fällen, wo die römischen Berichter- statter der Anlagen und Leistungen gedenken, durch die ein Aedil sich den Dank und die Anerkennung des Volks erworben habe, bemerken sie nicht, ob er es auf eigne Kosten gethan, wir werden annehmen dürfen, daß letzteres gemeint und das Verdienstliche vorzugsweise hierin gesetzt worden sei. 392) Getraidespenden Liv. IV, 13, viscerationes (Vertheilung von
Fleisch) Liv. VIII, 22; XXXIX, 46. Auct. de vir. illustr. c. 32. Aus- lösen von Schuldknechten. Dionys. IV, 9, 10. Liv. VI, 20. Eine Menge von Beispielen, die auf Inschriften vorkommen, s. bei Kuhn über die Munera der römischen Gemeinden in der Zeitschrift für Alterthumswiss. von Cäsar. 1854. H. 1. S. 11--15. Zweit. Buch. Erſt. Abſchn. II. Die Grundtriebe. III. Der Freiheitstrieb. bleiben, und ſo ſteigerte ſich der Aufwand ſchon frühzeitig390)zu einer ungeheuren Höhe.391) Auch von andern Beamten und ſelbſt von Privatperſonen Wir kehren jetzt zu unſerer obigen Frage zurück: nämlich 390) Wie Cicero de off. II, 16 ſagt: intelligo in nostra civitate in- veterasse jam bonis temporibus, ut splendor aedilitatum ab opti- mis viris postuletur. 391) Dies iſt bekannt, und darf ich mich auf einige Beiſpiele beſchränken: Getraide- und Oellieferung ans Volk zu einem enorm niedrigen Preiſe Liv. XXXIII, 42. Plin. H. N. XV, 1, Anlegung von 170 Bädern auf eigne Koſten, Plin. H. N. XXXVI, 15, von Theatern Vellej. Paterc. II, 130 (munera Pompeji) u. ſ. w. In vielen Fällen, wo die römiſchen Berichter- ſtatter der Anlagen und Leiſtungen gedenken, durch die ein Aedil ſich den Dank und die Anerkennung des Volks erworben habe, bemerken ſie nicht, ob er es auf eigne Koſten gethan, wir werden annehmen dürfen, daß letzteres gemeint und das Verdienſtliche vorzugsweiſe hierin geſetzt worden ſei. 392) Getraideſpenden Liv. IV, 13, viscerationes (Vertheilung von
Fleiſch) Liv. VIII, 22; XXXIX, 46. Auct. de vir. illustr. c. 32. Aus- löſen von Schuldknechten. Dionys. IV, 9, 10. Liv. VI, 20. Eine Menge von Beiſpielen, die auf Inſchriften vorkommen, ſ. bei Kuhn über die Munera der römiſchen Gemeinden in der Zeitſchrift für Alterthumswiſſ. von Cäſar. 1854. H. 1. S. 11—15. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <div n="6"> <div n="7"> <p><pb facs="#f0274" n="260"/><fw place="top" type="header">Zweit. Buch. Erſt. Abſchn. <hi rendition="#aq">II.</hi> Die Grundtriebe. <hi rendition="#aq">III.</hi> Der Freiheitstrieb.</fw><lb/> bleiben, und ſo ſteigerte ſich der Aufwand ſchon frühzeitig<note place="foot" n="390)">Wie <hi rendition="#aq">Cicero de off. II,</hi> 16 ſagt: <hi rendition="#aq">intelligo in nostra civitate in-<lb/> veterasse jam <hi rendition="#g">bonis temporibus,</hi> ut splendor aedilitatum ab <hi rendition="#g">opti-<lb/> mis</hi> viris postuletur.</hi></note><lb/> zu einer ungeheuren Höhe.<note place="foot" n="391)">Dies iſt bekannt, und darf ich mich auf einige Beiſpiele beſchränken:<lb/> Getraide- und Oellieferung ans Volk zu einem enorm niedrigen Preiſe<lb/><hi rendition="#aq">Liv. XXXIII, 42. Plin. H. N. XV, 1,</hi> Anlegung von 170 Bädern auf eigne<lb/> Koſten, <hi rendition="#aq">Plin. H. N. XXXVI, 15,</hi> von Theatern <hi rendition="#aq">Vellej. Paterc. II, 130<lb/> (munera Pompeji)</hi> u. ſ. w. In vielen Fällen, wo die römiſchen Berichter-<lb/> ſtatter der Anlagen und Leiſtungen gedenken, durch die ein Aedil ſich den Dank<lb/> und die Anerkennung des Volks erworben habe, bemerken ſie nicht, ob er es<lb/> auf eigne Koſten gethan, wir werden annehmen dürfen, daß letzteres gemeint<lb/> und das Verdienſtliche vorzugsweiſe hierin geſetzt worden ſei.</note></p><lb/> <p>Auch von andern Beamten und ſelbſt von Privatperſonen<lb/> werden uns Beiſpiele einer großartigen Munificenz gegen das<lb/> Volk erwähnt.<note place="foot" n="392)">Getraideſpenden <hi rendition="#aq">Liv. IV, 13, viscerationes</hi> (Vertheilung von<lb/> Fleiſch) <hi rendition="#aq">Liv. VIII, 22; XXXIX, 46. Auct. de vir. illustr. c. 32.</hi> Aus-<lb/> löſen von Schuldknechten. <hi rendition="#aq">Dionys. IV, 9, 10. Liv. VI, 20.</hi> Eine Menge<lb/> von Beiſpielen, die auf Inſchriften vorkommen, ſ. bei Kuhn über die Munera<lb/> der römiſchen Gemeinden in der Zeitſchrift für Alterthumswiſſ. von Cäſar.<lb/> 1854. H. 1. S. 11—15.</note> Gegen das Ende der Republik finden wir<lb/> das Syſtem des ariſtokratiſchen Aufwandes in ſeiner vollen<lb/> Blüthe, wir werden daſſelbe im folgenden Buch berühren; ein<lb/> näheres Eingehen auf daſſelbe iſt für unſern gegenwärtigen<lb/> Zweck nicht geboten.</p><lb/> <p>Wir kehren jetzt zu unſerer obigen Frage zurück: nämlich<lb/> was geſchah von Seiten des Staats, um das materielle Loos<lb/> der untern Klaſſen zu erleichtern? Das Uebel, an dem die Ge-<lb/> ſellſchaft litt, war das Inſtitut der Sklaven. Eine gründliche<lb/> Abhülfe deſſelben d. h. die Abſchaffung dieſes Inſtituts war<lb/> unmöglich, Rom hätte nicht der alten Welt angehören müſſen.<lb/> Dagegen gewährten die römiſchen Eroberungen dem Staat die<lb/> Mittel, dies Uebel, deſſen Quellen man nicht verſtopfen konnte,<lb/> wenigſtens zu beſchwichtigen oder zu lindern. Es ſoll jetzt eine<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [260/0274]
Zweit. Buch. Erſt. Abſchn. II. Die Grundtriebe. III. Der Freiheitstrieb.
bleiben, und ſo ſteigerte ſich der Aufwand ſchon frühzeitig 390)
zu einer ungeheuren Höhe. 391)
Auch von andern Beamten und ſelbſt von Privatperſonen
werden uns Beiſpiele einer großartigen Munificenz gegen das
Volk erwähnt. 392) Gegen das Ende der Republik finden wir
das Syſtem des ariſtokratiſchen Aufwandes in ſeiner vollen
Blüthe, wir werden daſſelbe im folgenden Buch berühren; ein
näheres Eingehen auf daſſelbe iſt für unſern gegenwärtigen
Zweck nicht geboten.
Wir kehren jetzt zu unſerer obigen Frage zurück: nämlich
was geſchah von Seiten des Staats, um das materielle Loos
der untern Klaſſen zu erleichtern? Das Uebel, an dem die Ge-
ſellſchaft litt, war das Inſtitut der Sklaven. Eine gründliche
Abhülfe deſſelben d. h. die Abſchaffung dieſes Inſtituts war
unmöglich, Rom hätte nicht der alten Welt angehören müſſen.
Dagegen gewährten die römiſchen Eroberungen dem Staat die
Mittel, dies Uebel, deſſen Quellen man nicht verſtopfen konnte,
wenigſtens zu beſchwichtigen oder zu lindern. Es ſoll jetzt eine
390) Wie Cicero de off. II, 16 ſagt: intelligo in nostra civitate in-
veterasse jam bonis temporibus, ut splendor aedilitatum ab opti-
mis viris postuletur.
391) Dies iſt bekannt, und darf ich mich auf einige Beiſpiele beſchränken:
Getraide- und Oellieferung ans Volk zu einem enorm niedrigen Preiſe
Liv. XXXIII, 42. Plin. H. N. XV, 1, Anlegung von 170 Bädern auf eigne
Koſten, Plin. H. N. XXXVI, 15, von Theatern Vellej. Paterc. II, 130
(munera Pompeji) u. ſ. w. In vielen Fällen, wo die römiſchen Berichter-
ſtatter der Anlagen und Leiſtungen gedenken, durch die ein Aedil ſich den Dank
und die Anerkennung des Volks erworben habe, bemerken ſie nicht, ob er es
auf eigne Koſten gethan, wir werden annehmen dürfen, daß letzteres gemeint
und das Verdienſtliche vorzugsweiſe hierin geſetzt worden ſei.
392) Getraideſpenden Liv. IV, 13, viscerationes (Vertheilung von
Fleiſch) Liv. VIII, 22; XXXIX, 46. Auct. de vir. illustr. c. 32. Aus-
löſen von Schuldknechten. Dionys. IV, 9, 10. Liv. VI, 20. Eine Menge
von Beiſpielen, die auf Inſchriften vorkommen, ſ. bei Kuhn über die Munera
der römiſchen Gemeinden in der Zeitſchrift für Alterthumswiſſ. von Cäſar.
1854. H. 1. S. 11—15.
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