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Jhering, Rudolf von: Geist des römischen Rechts auf den verschiedenen Stufen seiner Entwicklung. Teil 2, Bd. 1. Leipzig, 1854.

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A. Stellung d. Ind. Die Wohlfahrtsfrage. Oeffentl. Maßregeln. §. 34.
Uebersicht der hauptsächlichsten Maßregeln folgen, die der Staat
zu dem Zweck ergriff, und die uns also auf den Ausgangspunkt
unserer Darstellung, die römische Wohlfahrtspolizei, zurück-
bringen.

1) Anweisung von Ländereien an die besitzlose Masse,
sei es durch Anlegung von Colonien oder durch Assignation aus
dem ager publicus. Unter allen Mitteln stand dieses in socialer
wie politischer Beziehung oben an; es schaffte einen Theil der
besitzlosen und unruhigen Masse aus der Stadt und gewährte
diesem die Basis einer sittlichen Existenz. Die Römer betrach-
teten insbesondere die Ausführung einer Colonie als eine Art
von Aderlaß,393) und es ist die Frage, ob der sociale Orga-
nismus Roms ohne das System solcher periodischer Aderlässe
nicht bereits früher seinem innern Fehler erlegen wäre. Die An-
wendung dieses Mittels reicht in die ältesten Zeiten hinauf,394)
und da während der Dauer der Republik die Eroberungen mit
der Vermehrung des Proletariats gleichen Schritt hielten, so
war ein stets wiederholter Gebrauch möglich, ohne daß das
Mittel erschöpft worden wäre.

Eine andere hierhin gehörige Maßregel war

2) die Einführung des Soldes.

Je weiter sich die Kriege von Rom entfernten, und je länger
folgeweise ihre Dauer ward, um so mehr steigerte sich der Druck,
mit dem dieselben gerade auf dem ärmern Theil des Volks la-
steten. Vermochte man auch die Verhältnisse, in denen dies sei-
nen Grund hatte, nicht zu ändern, so konnte man doch durch
jene Maßregel dies Mißverhältniß etwas ausgleichen oder we-

393) Liv. X, 6: Romae quoque plebem quietam et exoneratam de-
ducta in colonias multitudo praestabat. V, 24 ... multiplex seditio
erat, cujus leniendae causa coloniam in Volscos, quo 3000 civium Rom.
scriberentur, deducendam censuerant.
Wachsmuth die ältere Geschichte des
röm. Staats. S. 326 u. fl.
394) Engelbregt de legib. agrariis ante Gracchos. Lugd. Batav.
1842. p. 31.

A. Stellung d. Ind. Die Wohlfahrtsfrage. Oeffentl. Maßregeln. §. 34.
Ueberſicht der hauptſächlichſten Maßregeln folgen, die der Staat
zu dem Zweck ergriff, und die uns alſo auf den Ausgangspunkt
unſerer Darſtellung, die römiſche Wohlfahrtspolizei, zurück-
bringen.

1) Anweiſung von Ländereien an die beſitzloſe Maſſe,
ſei es durch Anlegung von Colonien oder durch Aſſignation aus
dem ager publicus. Unter allen Mitteln ſtand dieſes in ſocialer
wie politiſcher Beziehung oben an; es ſchaffte einen Theil der
beſitzloſen und unruhigen Maſſe aus der Stadt und gewährte
dieſem die Baſis einer ſittlichen Exiſtenz. Die Römer betrach-
teten insbeſondere die Ausführung einer Colonie als eine Art
von Aderlaß,393) und es iſt die Frage, ob der ſociale Orga-
nismus Roms ohne das Syſtem ſolcher periodiſcher Aderläſſe
nicht bereits früher ſeinem innern Fehler erlegen wäre. Die An-
wendung dieſes Mittels reicht in die älteſten Zeiten hinauf,394)
und da während der Dauer der Republik die Eroberungen mit
der Vermehrung des Proletariats gleichen Schritt hielten, ſo
war ein ſtets wiederholter Gebrauch möglich, ohne daß das
Mittel erſchöpft worden wäre.

Eine andere hierhin gehörige Maßregel war

2) die Einführung des Soldes.

Je weiter ſich die Kriege von Rom entfernten, und je länger
folgeweiſe ihre Dauer ward, um ſo mehr ſteigerte ſich der Druck,
mit dem dieſelben gerade auf dem ärmern Theil des Volks la-
ſteten. Vermochte man auch die Verhältniſſe, in denen dies ſei-
nen Grund hatte, nicht zu ändern, ſo konnte man doch durch
jene Maßregel dies Mißverhältniß etwas ausgleichen oder we-

393) Liv. X, 6: Romae quoque plebem quietam et exoneratam de-
ducta in colonias multitudo praestabat. V, 24 … multiplex seditio
erat, cujus leniendae causa coloniam in Volscos, quo 3000 civium Rom.
scriberentur, deducendam censuerant.
Wachsmuth die ältere Geſchichte des
röm. Staats. S. 326 u. fl.
394) Engelbregt de legib. agrariis ante Gracchos. Lugd. Batav.
1842. p. 31.
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[261/0275] A. Stellung d. Ind. Die Wohlfahrtsfrage. Oeffentl. Maßregeln. §. 34. Ueberſicht der hauptſächlichſten Maßregeln folgen, die der Staat zu dem Zweck ergriff, und die uns alſo auf den Ausgangspunkt unſerer Darſtellung, die römiſche Wohlfahrtspolizei, zurück- bringen. 1) Anweiſung von Ländereien an die beſitzloſe Maſſe, ſei es durch Anlegung von Colonien oder durch Aſſignation aus dem ager publicus. Unter allen Mitteln ſtand dieſes in ſocialer wie politiſcher Beziehung oben an; es ſchaffte einen Theil der beſitzloſen und unruhigen Maſſe aus der Stadt und gewährte dieſem die Baſis einer ſittlichen Exiſtenz. Die Römer betrach- teten insbeſondere die Ausführung einer Colonie als eine Art von Aderlaß, 393) und es iſt die Frage, ob der ſociale Orga- nismus Roms ohne das Syſtem ſolcher periodiſcher Aderläſſe nicht bereits früher ſeinem innern Fehler erlegen wäre. Die An- wendung dieſes Mittels reicht in die älteſten Zeiten hinauf, 394) und da während der Dauer der Republik die Eroberungen mit der Vermehrung des Proletariats gleichen Schritt hielten, ſo war ein ſtets wiederholter Gebrauch möglich, ohne daß das Mittel erſchöpft worden wäre. Eine andere hierhin gehörige Maßregel war 2) die Einführung des Soldes. Je weiter ſich die Kriege von Rom entfernten, und je länger folgeweiſe ihre Dauer ward, um ſo mehr ſteigerte ſich der Druck, mit dem dieſelben gerade auf dem ärmern Theil des Volks la- ſteten. Vermochte man auch die Verhältniſſe, in denen dies ſei- nen Grund hatte, nicht zu ändern, ſo konnte man doch durch jene Maßregel dies Mißverhältniß etwas ausgleichen oder we- 393) Liv. X, 6: Romae quoque plebem quietam et exoneratam de- ducta in colonias multitudo praestabat. V, 24 … multiplex seditio erat, cujus leniendae causa coloniam in Volscos, quo 3000 civium Rom. scriberentur, deducendam censuerant. Wachsmuth die ältere Geſchichte des röm. Staats. S. 326 u. fl. 394) Engelbregt de legib. agrariis ante Gracchos. Lugd. Batav. 1842. p. 31.

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Zitationshilfe: Jhering, Rudolf von: Geist des römischen Rechts auf den verschiedenen Stufen seiner Entwicklung. Teil 2, Bd. 1. Leipzig, 1854, S. 261. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jhering_recht0201_1854/275>, abgerufen am 21.11.2024.