Jhering, Rudolf von: Geist des römischen Rechts auf den verschiedenen Stufen seiner Entwicklung. Teil 2, Bd. 1. Leipzig, 1854.Zweit. Buch. Erst. Abschn. II. Die Grundtriebe. III. Der Freiheitstrieb. bester Absicht über dies Bedenken hinweg, und seine Hand-lungsweise fand allgemeine Billigung. 435) Dem Herkommen nach konnte nur der Consul einen Diktator ernennen; die Augurn aber verstatteten es auch den Militärtribunen. 436) Nur der Senat sollte einen Triumph bewilligen; als er aber aus Chi- kane dem Postumius den verdienten Triumph verweigert hatte, dekretirte dieser ihn sich selbst, und ein Theil der Tribunen un- terstützte ihn. 437) Die Tribunen machten wie die mit imperium versehenen Magistrate das Recht geltend, während der Dauer ihres Amts nicht vor Gericht gezogen zu werden, und das Her- kommen hatte sich allerdings dahin gebildet; allein in einzelnen Fällen, wo ein Tribun sich in höchst verwerflicher Weise auf dies Privilegium berufen, ließen seine eigenen Collegen ihn im Stich und dekretirten, daß das Herkommen hier nicht beachtet werden solle. 438) Hinsichtlich der Abstimmung im Senat war seit altersher eine bestimmte Ordnung hergebracht, allein dies hinderte nicht, daß manche Consuln sich darüber hinwegsetz- ten. 439) Ebenso nahm der Senat, wo es nöthig schien, keinen Anstand, das Herkommen zu verlassen, 440) ja selbst der Ponti- fex maximus mußte sich auf Wunsch des Volkes mit widerstre- bendem Herzen dazu entschließen. 441) Eine unmotivirte Abwei- chung vom Herkommen, eine eigentliche Mißachtung desselben 435) Liv. XXIV, 9. Tempus ac necessitas belli ac discrimen sum- mae rerum faciebant, ne quis aut in exemplum exquireret etc. 436) Liv. IV, 31. 437) Liv. X, 37. novo exemplo. 438) Val. Max. VI, 1, 7. VI, 5, 5. 439) Gell. XIV, 7. In dem Fall, von dem Gellius spricht, geschah es per ambitionem gratiamque, allein das Recht dazu ward darum dem Con- sul nicht bestritten. 440) Val. Max. II, 7. §. 15. tribuno plebis adversante, ne adversus morem majorum animadverteret. Liv. XXIV, 9 u. a. 441) Liv. IX, 46. quum more majorum negaret nisi consulem
ant imperatorem posse templum dedicare. Zweit. Buch. Erſt. Abſchn. II. Die Grundtriebe. III. Der Freiheitstrieb. beſter Abſicht über dies Bedenken hinweg, und ſeine Hand-lungsweiſe fand allgemeine Billigung. 435) Dem Herkommen nach konnte nur der Conſul einen Diktator ernennen; die Augurn aber verſtatteten es auch den Militärtribunen. 436) Nur der Senat ſollte einen Triumph bewilligen; als er aber aus Chi- kane dem Poſtumius den verdienten Triumph verweigert hatte, dekretirte dieſer ihn ſich ſelbſt, und ein Theil der Tribunen un- terſtützte ihn. 437) Die Tribunen machten wie die mit imperium verſehenen Magiſtrate das Recht geltend, während der Dauer ihres Amts nicht vor Gericht gezogen zu werden, und das Her- kommen hatte ſich allerdings dahin gebildet; allein in einzelnen Fällen, wo ein Tribun ſich in höchſt verwerflicher Weiſe auf dies Privilegium berufen, ließen ſeine eigenen Collegen ihn im Stich und dekretirten, daß das Herkommen hier nicht beachtet werden ſolle. 438) Hinſichtlich der Abſtimmung im Senat war ſeit altersher eine beſtimmte Ordnung hergebracht, allein dies hinderte nicht, daß manche Conſuln ſich darüber hinwegſetz- ten. 439) Ebenſo nahm der Senat, wo es nöthig ſchien, keinen Anſtand, das Herkommen zu verlaſſen, 440) ja ſelbſt der Ponti- fex maximus mußte ſich auf Wunſch des Volkes mit widerſtre- bendem Herzen dazu entſchließen. 441) Eine unmotivirte Abwei- chung vom Herkommen, eine eigentliche Mißachtung deſſelben 435) Liv. XXIV, 9. Tempus ac necessitas belli ac discrimen sum- mae rerum faciebant, ne quis aut in exemplum exquireret etc. 436) Liv. IV, 31. 437) Liv. X, 37. novo exemplo. 438) Val. Max. VI, 1, 7. VI, 5, 5. 439) Gell. XIV, 7. In dem Fall, von dem Gellius ſpricht, geſchah es per ambitionem gratiamque, allein das Recht dazu ward darum dem Con- ſul nicht beſtritten. 440) Val. Max. II, 7. §. 15. tribuno plebis adversante, ne adversus morem majorum animadverteret. Liv. XXIV, 9 u. a. 441) Liv. IX, 46. quum more majorum negaret nisi consulem
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Zweit. Buch. Erſt. Abſchn. II. Die Grundtriebe. III. Der Freiheitstrieb.
beſter Abſicht über dies Bedenken hinweg, und ſeine Hand-
lungsweiſe fand allgemeine Billigung. 435) Dem Herkommen
nach konnte nur der Conſul einen Diktator ernennen; die
Augurn aber verſtatteten es auch den Militärtribunen. 436) Nur
der Senat ſollte einen Triumph bewilligen; als er aber aus Chi-
kane dem Poſtumius den verdienten Triumph verweigert hatte,
dekretirte dieſer ihn ſich ſelbſt, und ein Theil der Tribunen un-
terſtützte ihn. 437) Die Tribunen machten wie die mit imperium
verſehenen Magiſtrate das Recht geltend, während der Dauer
ihres Amts nicht vor Gericht gezogen zu werden, und das Her-
kommen hatte ſich allerdings dahin gebildet; allein in einzelnen
Fällen, wo ein Tribun ſich in höchſt verwerflicher Weiſe auf
dies Privilegium berufen, ließen ſeine eigenen Collegen ihn im
Stich und dekretirten, daß das Herkommen hier nicht beachtet
werden ſolle. 438) Hinſichtlich der Abſtimmung im Senat war
ſeit altersher eine beſtimmte Ordnung hergebracht, allein dies
hinderte nicht, daß manche Conſuln ſich darüber hinwegſetz-
ten. 439) Ebenſo nahm der Senat, wo es nöthig ſchien, keinen
Anſtand, das Herkommen zu verlaſſen, 440) ja ſelbſt der Ponti-
fex maximus mußte ſich auf Wunſch des Volkes mit widerſtre-
bendem Herzen dazu entſchließen. 441) Eine unmotivirte Abwei-
chung vom Herkommen, eine eigentliche Mißachtung deſſelben
435) Liv. XXIV, 9. Tempus ac necessitas belli ac discrimen sum-
mae rerum faciebant, ne quis aut in exemplum exquireret etc.
436) Liv. IV, 31.
437) Liv. X, 37. novo exemplo.
438) Val. Max. VI, 1, 7. VI, 5, 5.
439) Gell. XIV, 7. In dem Fall, von dem Gellius ſpricht, geſchah es
per ambitionem gratiamque, allein das Recht dazu ward darum dem Con-
ſul nicht beſtritten.
440) Val. Max. II, 7. §. 15. tribuno plebis adversante, ne
adversus morem majorum animadverteret. Liv. XXIV, 9 u. a.
441) Liv. IX, 46. quum more majorum negaret nisi consulem
ant imperatorem posse templum dedicare.
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