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Jhering, Rudolf von: Geist des römischen Rechts auf den verschiedenen Stufen seiner Entwicklung. Teil 2, Bd. 2. Leipzig, 1858.

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Vorrede.
Buchs nicht genannt sind; *) ich habe sonst überall, wo ich
Ideen, die nicht bereits Gemeingut geworden sind, bewußter
Weise von Andern entlehnt habe, das fremde Eigenthum ge-
wissenhaft respectirt.

Die gegenwärtige Abtheilung bricht mitten in der römischen
Technik ab, aber das Hauptstück derselben: das Haften an der
Aeußerlichkeit, ist wenigstens innerlich und äußerlich abge-
schlossen. Was mir jetzt noch bleibt, ist vor allem die Schil-
derung der analytischen Methode der ältern Jurisprudenz.
Wann der dritte Band erscheinen wird, darüber will ich,
gewitzigt durch meine bisherige Erfahrungen, keinerlei Zusiche-
rung ertheilen. Je länger ich an meinem Werke arbeite, desto
mehr überzeuge ich mich, daß die Ergiebigkeit eines Stoffs und
die Länge der Zeit, die er mich muthmaßlich in Anspruch neh-
men wird, sich im Voraus gar nicht berechnen lassen. Die
Ausarbeitung für den Druck hat mir fast immer an einem Ge-
genstand, der mich seit Jahren beschäftigt hatte, die eine oder
andere neue Seite und zugleich Schwierigkeiten erschlossen, die
ich früher kaum geahnt hatte. Ein solches Thema, wie das
meinige, läßt sich nie erschöpfen, und hätte ich nicht in richtiger
Erkenntniß davon mir zum Grundsatz gemacht, einen fertig
gewordenen Paragraphen sofort in die Druckerei zu senden, ich
würde auch bei aller Arbeit nie mit demselben fertig geworden
sein. Ich habe in der Vorrede zum ersten Bande den "Geist des

*) So finden sich z. B. in Kuntze Der Wendepunkt der Rechtswissen-
schaft Leipz. 1856 S. 74 fl. einige Anklänge an Ideen, die ich in §. 41 aus-
gesprochen habe. Die allgemeine Theorie der Technik (§. 37--41) war bereits
im Frühjahr 1856 vor dem Erscheinen jener Schrift gedruckt, und die Quint-
essenz derselben hatte ich schon in dem Einleitungsaufsatz zu den von Gerber
und mir herausgegebenen Jahrbüchern gegeben -- freilich in zu gedrungener
Weise, als daß sie Schriftstellern von der Fassungskraft eines Herrn Hof-
rath Lang in Würzburg oder vorlauten Anfängern wie Herrn Muther in Kö-
nigsberg, der in dem "Durch arbeiten eines Collegienheftes" eine "productive"
Leistung finden will, nicht ein Geheimniß hätten bleiben müssen.

Vorrede.
Buchs nicht genannt ſind; *) ich habe ſonſt überall, wo ich
Ideen, die nicht bereits Gemeingut geworden ſind, bewußter
Weiſe von Andern entlehnt habe, das fremde Eigenthum ge-
wiſſenhaft reſpectirt.

Die gegenwärtige Abtheilung bricht mitten in der römiſchen
Technik ab, aber das Hauptſtück derſelben: das Haften an der
Aeußerlichkeit, iſt wenigſtens innerlich und äußerlich abge-
ſchloſſen. Was mir jetzt noch bleibt, iſt vor allem die Schil-
derung der analytiſchen Methode der ältern Jurisprudenz.
Wann der dritte Band erſcheinen wird, darüber will ich,
gewitzigt durch meine bisherige Erfahrungen, keinerlei Zuſiche-
rung ertheilen. Je länger ich an meinem Werke arbeite, deſto
mehr überzeuge ich mich, daß die Ergiebigkeit eines Stoffs und
die Länge der Zeit, die er mich muthmaßlich in Anſpruch neh-
men wird, ſich im Voraus gar nicht berechnen laſſen. Die
Ausarbeitung für den Druck hat mir faſt immer an einem Ge-
genſtand, der mich ſeit Jahren beſchäftigt hatte, die eine oder
andere neue Seite und zugleich Schwierigkeiten erſchloſſen, die
ich früher kaum geahnt hatte. Ein ſolches Thema, wie das
meinige, läßt ſich nie erſchöpfen, und hätte ich nicht in richtiger
Erkenntniß davon mir zum Grundſatz gemacht, einen fertig
gewordenen Paragraphen ſofort in die Druckerei zu ſenden, ich
würde auch bei aller Arbeit nie mit demſelben fertig geworden
ſein. Ich habe in der Vorrede zum erſten Bande den „Geiſt des

*) So finden ſich z. B. in Kuntze Der Wendepunkt der Rechtswiſſen-
ſchaft Leipz. 1856 S. 74 fl. einige Anklänge an Ideen, die ich in §. 41 aus-
geſprochen habe. Die allgemeine Theorie der Technik (§. 37—41) war bereits
im Frühjahr 1856 vor dem Erſcheinen jener Schrift gedruckt, und die Quint-
eſſenz derſelben hatte ich ſchon in dem Einleitungsaufſatz zu den von Gerber
und mir herausgegebenen Jahrbüchern gegeben — freilich in zu gedrungener
Weiſe, als daß ſie Schriftſtellern von der Faſſungskraft eines Herrn Hof-
rath Lang in Würzburg oder vorlauten Anfängern wie Herrn Muther in Kö-
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[IV/0010] Vorrede. Buchs nicht genannt ſind; *) ich habe ſonſt überall, wo ich Ideen, die nicht bereits Gemeingut geworden ſind, bewußter Weiſe von Andern entlehnt habe, das fremde Eigenthum ge- wiſſenhaft reſpectirt. Die gegenwärtige Abtheilung bricht mitten in der römiſchen Technik ab, aber das Hauptſtück derſelben: das Haften an der Aeußerlichkeit, iſt wenigſtens innerlich und äußerlich abge- ſchloſſen. Was mir jetzt noch bleibt, iſt vor allem die Schil- derung der analytiſchen Methode der ältern Jurisprudenz. Wann der dritte Band erſcheinen wird, darüber will ich, gewitzigt durch meine bisherige Erfahrungen, keinerlei Zuſiche- rung ertheilen. Je länger ich an meinem Werke arbeite, deſto mehr überzeuge ich mich, daß die Ergiebigkeit eines Stoffs und die Länge der Zeit, die er mich muthmaßlich in Anſpruch neh- men wird, ſich im Voraus gar nicht berechnen laſſen. Die Ausarbeitung für den Druck hat mir faſt immer an einem Ge- genſtand, der mich ſeit Jahren beſchäftigt hatte, die eine oder andere neue Seite und zugleich Schwierigkeiten erſchloſſen, die ich früher kaum geahnt hatte. Ein ſolches Thema, wie das meinige, läßt ſich nie erſchöpfen, und hätte ich nicht in richtiger Erkenntniß davon mir zum Grundſatz gemacht, einen fertig gewordenen Paragraphen ſofort in die Druckerei zu ſenden, ich würde auch bei aller Arbeit nie mit demſelben fertig geworden ſein. Ich habe in der Vorrede zum erſten Bande den „Geiſt des *) So finden ſich z. B. in Kuntze Der Wendepunkt der Rechtswiſſen- ſchaft Leipz. 1856 S. 74 fl. einige Anklänge an Ideen, die ich in §. 41 aus- geſprochen habe. Die allgemeine Theorie der Technik (§. 37—41) war bereits im Frühjahr 1856 vor dem Erſcheinen jener Schrift gedruckt, und die Quint- eſſenz derſelben hatte ich ſchon in dem Einleitungsaufſatz zu den von Gerber und mir herausgegebenen Jahrbüchern gegeben — freilich in zu gedrungener Weiſe, als daß ſie Schriftſtellern von der Faſſungskraft eines Herrn Hof- rath Lang in Würzburg oder vorlauten Anfängern wie Herrn Muther in Kö- nigsberg, der in dem „Durch arbeiten eines Collegienheftes“ eine „productive“ Leiſtung finden will, nicht ein Geheimniß hätten bleiben müſſen.

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Zitationshilfe: Jhering, Rudolf von: Geist des römischen Rechts auf den verschiedenen Stufen seiner Entwicklung. Teil 2, Bd. 2. Leipzig, 1858, S. IV. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jhering_recht0202_1858/10>, abgerufen am 27.04.2024.