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Jhering, Rudolf von: Geist des römischen Rechts auf den verschiedenen Stufen seiner Entwicklung. Teil 2, Bd. 2. Leipzig, 1858.

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Vorrede.

Meine in der Vorrede zu der ersten Abtheilung des zweiten
Bandes ausgesprochene Hoffnung, in Jahresfrist die zweite
Abtheilung und mit ihr den Schluß des zweiten Systems
bringen zu können, hat leider in dem Maße Schiffbruch gelitten,
daß ich selbst jetzt noch mich nur mit einer Stückzahlung begnü-
gen muß; mit der gegenwärtigen Abtheilung ist der zweite
Band, das zweite System wird aber erst mit dem dritten
Bande geschlossen sein.

Der Druck der bisherigen Abtheilung hat bereits vor mehr
als drittehalb Jahren begonnen -- ein Umstand, der mich
gegenüber der laufenden Literatur in eine üble, je länger, je
mehr sich steigernde üble Position versetzt hat. Könnte ich noch
daran zweifeln, daß das Beste von dem, was wir zu finden
glauben und das unsrige nennen, in der Atmosphäre schwebt
-- eine reife Frucht am Baume der Zeit, die wir nur brechen,
nicht erzeugen -- die Bemerkung daß manche von den in der
gegenwärtigen Abtheilung ausgesprochenen Ideen, die ich zur
Zeit des Drucks noch in jenem Sinne meine eignen glaubte
nennen zu dürfen, seitdem auch in andern Schriften auftau-
chen, würde genügen meine Zweifel zu heben.

Mögen diejenigen Schriftsteller, die sich mir gegenüber in
dieser Lage zu befinden glauben, in diesem Umstand die Erklä-
rung suchen, warum sie an den betreffenden Stellen meines

Vorrede.

Meine in der Vorrede zu der erſten Abtheilung des zweiten
Bandes ausgeſprochene Hoffnung, in Jahresfriſt die zweite
Abtheilung und mit ihr den Schluß des zweiten Syſtems
bringen zu können, hat leider in dem Maße Schiffbruch gelitten,
daß ich ſelbſt jetzt noch mich nur mit einer Stückzahlung begnü-
gen muß; mit der gegenwärtigen Abtheilung iſt der zweite
Band, das zweite Syſtem wird aber erſt mit dem dritten
Bande geſchloſſen ſein.

Der Druck der bisherigen Abtheilung hat bereits vor mehr
als drittehalb Jahren begonnen — ein Umſtand, der mich
gegenüber der laufenden Literatur in eine üble, je länger, je
mehr ſich ſteigernde üble Poſition verſetzt hat. Könnte ich noch
daran zweifeln, daß das Beſte von dem, was wir zu finden
glauben und das unſrige nennen, in der Atmoſphäre ſchwebt
— eine reife Frucht am Baume der Zeit, die wir nur brechen,
nicht erzeugen — die Bemerkung daß manche von den in der
gegenwärtigen Abtheilung ausgeſprochenen Ideen, die ich zur
Zeit des Drucks noch in jenem Sinne meine eignen glaubte
nennen zu dürfen, ſeitdem auch in andern Schriften auftau-
chen, würde genügen meine Zweifel zu heben.

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Zitationshilfe: Jhering, Rudolf von: Geist des römischen Rechts auf den verschiedenen Stufen seiner Entwicklung. Teil 2, Bd. 2. Leipzig, 1858, S. [III]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jhering_recht0202_1858/9>, abgerufen am 21.11.2024.