Jhering, Rudolf von: Geist des römischen Rechts auf den verschiedenen Stufen seiner Entwicklung. Teil 2, Bd. 2. Leipzig, 1858.3. Die juristische Construction. §. 41. Abhängigkeit des Pfandrechts von der Forderung, der Verzugs-zinsen von der Principalobligation, der Servitut vom Eigen- thum des herrschenden Grundstücks. Die übrigen Momente des juristischen Körpers, denen ich 2. Eigenschaften und Kräfte des juristischen Kör- 3. Phänomene im Leben des Körpers. Dahin gehö- 3. Die juriſtiſche Conſtruction. §. 41. Abhängigkeit des Pfandrechts von der Forderung, der Verzugs-zinſen von der Principalobligation, der Servitut vom Eigen- thum des herrſchenden Grundſtücks. Die übrigen Momente des juriſtiſchen Körpers, denen ich 2. Eigenſchaften und Kräfte des juriſtiſchen Kör- 3. Phänomene im Leben des Körpers. Dahin gehö- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <div n="6"> <div n="7"> <p><pb facs="#f0101" n="395"/><fw place="top" type="header">3. Die juriſtiſche Conſtruction. §. 41.</fw><lb/> Abhängigkeit des Pfandrechts von der Forderung, der Verzugs-<lb/> zinſen von der Principalobligation, der Servitut vom Eigen-<lb/> thum des herrſchenden Grundſtücks.</p><lb/> <p>Die übrigen Momente des juriſtiſchen Körpers, denen ich<lb/> mich jetzt zuwende, hängen mit dem ſo eben entwickelten und<lb/> unter ſich ſo eng zuſammen, und rückſichtlich mancher Punkte,<lb/> die im Folgenden erwähnt werden ſollen, iſt es ſo willkührlich<lb/> und gleichgültig, ob man ſie unter dieſen oder jenen Geſichts-<lb/> punkt bringt, daß ich nur aus Rückſicht auf den Leſer, um ihm<lb/> einige Hauptanhaltspunkte zu gewähren, mich zu einer Sonde-<lb/> rung derſelben entſchloſſen habe.</p><lb/> <p>2. <hi rendition="#g">Eigenſchaften und Kräfte des juriſtiſchen Kör-<lb/> pers</hi>. Ich nenne beiſpielsweiſe die Theilbarkeit und Untheil-<lb/> barkeit der Rechte, die Expanſionskraft derſelben (das Accres-<lb/> cenzrecht beim Eigenthum, Uſusfructus, Erbrecht — hier dehnt<lb/> das Recht ſich, ſo zu ſagen, über einen leer gewordenen Raum<lb/> aus), die Trennbarkeit und Untrennbarkeit von der Perſon (Ab-<lb/> hängigkeit vom Leben derſelben, Möglichkeit der Uebertragung<lb/> auf Andere u. ſ. w.), die Möglichkeit einer ſolidariſchen Verviel-<lb/> fältigung des Rechts an demſelben Gegenſtand (ſei es neben<lb/> einander, ſei es hinter einander z. B. beim Pfandrecht), die<lb/> Möglichkeit einer Beſchränkung oder Verminderung des regulä-<lb/> ren Inhalts des Rechts (Elaſticität; die Gränze wird bezeichnet<lb/> durch die <hi rendition="#aq">essentialia negotii,</hi> den beweglichen Theil ſtellen dar<lb/> die <hi rendition="#aq">naturalia</hi> und <hi rendition="#aq">accidentalia</hi>).</p><lb/> <p>3. <hi rendition="#g">Phänomene im Leben des Körpers</hi>. Dahin gehö-<lb/> ren vor allen die beiden, welche die Exiſtenz des Körpers ſelbſt<lb/> betreffen, die Entſtehung und der Untergang. Die Exiſtenzfrage<lb/> erledigt ſich aber nicht bloß durch eine Angabe der verſchiedenen<lb/> Entſtehungs- und Endigungsarten — dies iſt mehr die concrete,<lb/> ſpecielle Parthie der Aufgabe — ſondern ſie ſchließt eine Reihe<lb/> allgemeiner Erörterungen in ſich. Dahin zählen z. B. der Zu-<lb/> ſtand der Unentſchiedenheit des Seins (Pendenz; nicht bloß bei<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [395/0101]
3. Die juriſtiſche Conſtruction. §. 41.
Abhängigkeit des Pfandrechts von der Forderung, der Verzugs-
zinſen von der Principalobligation, der Servitut vom Eigen-
thum des herrſchenden Grundſtücks.
Die übrigen Momente des juriſtiſchen Körpers, denen ich
mich jetzt zuwende, hängen mit dem ſo eben entwickelten und
unter ſich ſo eng zuſammen, und rückſichtlich mancher Punkte,
die im Folgenden erwähnt werden ſollen, iſt es ſo willkührlich
und gleichgültig, ob man ſie unter dieſen oder jenen Geſichts-
punkt bringt, daß ich nur aus Rückſicht auf den Leſer, um ihm
einige Hauptanhaltspunkte zu gewähren, mich zu einer Sonde-
rung derſelben entſchloſſen habe.
2. Eigenſchaften und Kräfte des juriſtiſchen Kör-
pers. Ich nenne beiſpielsweiſe die Theilbarkeit und Untheil-
barkeit der Rechte, die Expanſionskraft derſelben (das Accres-
cenzrecht beim Eigenthum, Uſusfructus, Erbrecht — hier dehnt
das Recht ſich, ſo zu ſagen, über einen leer gewordenen Raum
aus), die Trennbarkeit und Untrennbarkeit von der Perſon (Ab-
hängigkeit vom Leben derſelben, Möglichkeit der Uebertragung
auf Andere u. ſ. w.), die Möglichkeit einer ſolidariſchen Verviel-
fältigung des Rechts an demſelben Gegenſtand (ſei es neben
einander, ſei es hinter einander z. B. beim Pfandrecht), die
Möglichkeit einer Beſchränkung oder Verminderung des regulä-
ren Inhalts des Rechts (Elaſticität; die Gränze wird bezeichnet
durch die essentialia negotii, den beweglichen Theil ſtellen dar
die naturalia und accidentalia).
3. Phänomene im Leben des Körpers. Dahin gehö-
ren vor allen die beiden, welche die Exiſtenz des Körpers ſelbſt
betreffen, die Entſtehung und der Untergang. Die Exiſtenzfrage
erledigt ſich aber nicht bloß durch eine Angabe der verſchiedenen
Entſtehungs- und Endigungsarten — dies iſt mehr die concrete,
ſpecielle Parthie der Aufgabe — ſondern ſie ſchließt eine Reihe
allgemeiner Erörterungen in ſich. Dahin zählen z. B. der Zu-
ſtand der Unentſchiedenheit des Seins (Pendenz; nicht bloß bei
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