Jhering, Rudolf von: Geist des römischen Rechts auf den verschiedenen Stufen seiner Entwicklung. Teil 2, Bd. 2. Leipzig, 1858.Zweites Buch. Erster Abschn. III. Die jurist. Technik. B. Des ält. Rechts. formel aufstellt, wie z. B. die lex Rubria (Proceßordnung fürdas cisalpinische Gallien) es thut, allein für die ältere Zeit ist dies weder bezeugt, noch irgendwie wahrscheinlich. Mittel- bar wurden freilich die ältern Gesetze eine wichtige Quelle der Formeln, indem sie, wie unten gezeigt werden soll, für eine gewisse Art derselben die Legisactionen das Material her- gaben. Sind sie Producte des Lebens? Die Frage ist zu unbe- 814) L. 2 §. 6 de O. J. (1. 2) S. 418 ff., Note 540. 815) L. 2 §. 7 de O. J. (1. 2).
Zweites Buch. Erſter Abſchn. III. Die juriſt. Technik. B. Des ält. Rechts. formel aufſtellt, wie z. B. die lex Rubria (Proceßordnung fürdas cisalpiniſche Gallien) es thut, allein für die ältere Zeit iſt dies weder bezeugt, noch irgendwie wahrſcheinlich. Mittel- bar wurden freilich die ältern Geſetze eine wichtige Quelle der Formeln, indem ſie, wie unten gezeigt werden ſoll, für eine gewiſſe Art derſelben die Legisactionen das Material her- gaben. Sind ſie Producte des Lebens? Die Frage iſt zu unbe- 814) L. 2 §. 6 de O. J. (1. 2) S. 418 ff., Note 540. 815) L. 2 §. 7 de O. J. (1. 2).
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Zweites Buch. Erſter Abſchn. III. Die juriſt. Technik. B. Des ält. Rechts.
formel aufſtellt, wie z. B. die lex Rubria (Proceßordnung für
das cisalpiniſche Gallien) es thut, allein für die ältere Zeit iſt
dies weder bezeugt, noch irgendwie wahrſcheinlich. Mittel-
bar wurden freilich die ältern Geſetze eine wichtige Quelle
der Formeln, indem ſie, wie unten gezeigt werden ſoll, für
eine gewiſſe Art derſelben die Legisactionen das Material her-
gaben.
Sind ſie Producte des Lebens? Die Frage iſt zu unbe-
ſtimmt, man kann ſie bejahen und verneinen, je nachdem man
ſie verſteht. Verneinen — inſofern mit dieſem Ausdruck
jene urſprüngliche Bildung gemeint iſt, wie wir ſie S. 603 bei
den formellen Handlungen angenommen haben, bejahen,
inſofern das Leben vielfach Formulare in Formeln verwandelt
(S. 313). Abgeſehen von den bloßen Schlagworten, denen
man eine ſolche Entſtehungsweiſe immerhin zuſchreiben möge,
tragen die eigentlichen Formeln ſo ſehr das Gepräge des Ge-
machten, des Abſichtlichen, es herrſcht in dem ganzen Syſtem
eine ſolche Uebereinſtimmung, Conſequenz, Berechnung, Kunſt,
daß man blind ſein müßte, um den juriſtiſchen Urſprung
derſelben zu verkennen. Und rückſichtlich der einen Hälfte: der
auf den Proceß ſich beziehenden, wird uns dieſe Entſtehungsart
ausdrücklich bezeugt. Nach Erlaß der XII Tafeln und im An-
ſchluß an ſie, heißt es, hätten die Pontifices die Klagformeln
componirt, und bei ihrem Collegium hätte ſich das Depot be-
funden. 814) Appius Claudius habe den ganzen Vorrath in eine
Sammlung gebracht, zu der, nachdem ſie von deſſen Schreiber
Flavius veröffentlicht worden ſei (jus Flavianum), ſpäterhin
ein anderer Juriſt, Aelius, noch Nachträge veröffentlicht habe
(jus Aelianum). 815) Wenn Pomponius dieſer letztern That-
ſache den Ausdruck gibt: Aelius habe dieſe ganze Sammlung
814) L. 2 §. 6 de O. J. (1. 2) S. 418 ff., Note 540.
815) L. 2 §. 7 de O. J. (1. 2).
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