Jhering, Rudolf von: Geist des römischen Rechts auf den verschiedenen Stufen seiner Entwicklung. Teil 3, Bd. 1. Leipzig, 1865.Zweites Buch. Erster Abschn. III. Die Technik. A. Die Analytik. alles, was diesseits von ihnen liegt, durch die Form, die dasRechtsgeschäft von der Vorverhandlung scheidet, für immer ab- schütteln und sich ganz auf sich selbst und das, was in ihnen zu Tage tritt, beschränken -- offensichtlich gegen die Zukunft, indem sie in dem Moment ihres Auftretens auch sofort in allen ihren Theilen erstarren und unabänderlich werden, keine spätern Zusätze und Nachträge dulden, keine Unentschiedenheit und Un- bestimmtheit, keine Frage, die ihre Lösung erst von der Zu- kunft zu erwarten hätte, keinen Aufschub der Wirkung, son- dern ganz, wie sie sind, gestellt auf den sichern, realen Boden der Gegenwart, und sofort ihre Kraft bethätigend. Das die Structur und Physiognomie des alten Rechtsge- Zweites Buch. Erſter Abſchn. III. Die Technik. A. Die Analytik. alles, was dieſſeits von ihnen liegt, durch die Form, die dasRechtsgeſchäft von der Vorverhandlung ſcheidet, für immer ab- ſchütteln und ſich ganz auf ſich ſelbſt und das, was in ihnen zu Tage tritt, beſchränken — offenſichtlich gegen die Zukunft, indem ſie in dem Moment ihres Auftretens auch ſofort in allen ihren Theilen erſtarren und unabänderlich werden, keine ſpätern Zuſätze und Nachträge dulden, keine Unentſchiedenheit und Un- beſtimmtheit, keine Frage, die ihre Löſung erſt von der Zu- kunft zu erwarten hätte, keinen Aufſchub der Wirkung, ſon- dern ganz, wie ſie ſind, geſtellt auf den ſichern, realen Boden der Gegenwart, und ſofort ihre Kraft bethätigend. Das die Structur und Phyſiognomie des alten Rechtsge- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <div n="6"> <div n="7"> <div n="8"> <div n="9"> <p><pb facs="#f0184" n="168"/><fw place="top" type="header">Zweites Buch. Erſter Abſchn. <hi rendition="#aq">III.</hi> Die Technik. <hi rendition="#aq">A.</hi> Die Analytik.</fw><lb/> alles, was dieſſeits von ihnen liegt, durch die <hi rendition="#g">Form</hi>, die das<lb/> Rechtsgeſchäft von der Vorverhandlung ſcheidet, für immer ab-<lb/> ſchütteln und ſich ganz auf ſich ſelbſt und das, was in ihnen zu<lb/> Tage tritt, beſchränken — offenſichtlich gegen die <hi rendition="#g">Zukunft</hi>,<lb/> indem ſie in dem Moment ihres Auftretens auch ſofort in allen<lb/> ihren Theilen erſtarren und unabänderlich werden, keine ſpätern<lb/> Zuſätze und Nachträge dulden, keine Unentſchiedenheit und Un-<lb/> beſtimmtheit, keine Frage, die ihre Löſung erſt von der Zu-<lb/> kunft zu erwarten hätte, keinen Aufſchub der Wirkung, ſon-<lb/> dern ganz, wie ſie ſind, geſtellt auf den ſichern, realen Boden<lb/> der Gegenwart, und ſofort ihre Kraft bethätigend.</p><lb/> <p>Das die Structur und Phyſiognomie des alten Rechtsge-<lb/> ſchäfts! Gewiß ein würdiges Seitenſtück zur alten Actio, beide<lb/> würdig der Bezeichnung von <hi rendition="#g">Individuen und plaſtiſchen<lb/> Geſtalten</hi>. Derſelbe Zug juriſtiſcher Disciplin geht durch beide<lb/> hindurch — jener Zug, an den faſt jedes Bruchſtück des alten<lb/> Rechts uns erinnert. Ob dieſe Disciplin auf <hi rendition="#g">dieſem</hi> Gebiet des<lb/> Rechts ſchwerer vom Leben empfunden, ob die knappen Formen<lb/> und ſtreng abgemeſſenen Bahnen, in die ſie den Verkehr zwang,<lb/> die freie Regung und Bewegung deſſelben mehr gehindert, als<lb/> die entſprechenden Einrichtungen des Proceſſes — nun, das<lb/> glaube ich nach dem, was ich über dieſe Frage bei Gelegenheit<lb/> des letztern und an andern Stellen (B. 2 S. 442, 530) bemerkt<lb/> habe, billig dem Urtheil des Leſers überlaſſen zu dürfen.</p> </div> </div> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [168/0184]
Zweites Buch. Erſter Abſchn. III. Die Technik. A. Die Analytik.
alles, was dieſſeits von ihnen liegt, durch die Form, die das
Rechtsgeſchäft von der Vorverhandlung ſcheidet, für immer ab-
ſchütteln und ſich ganz auf ſich ſelbſt und das, was in ihnen zu
Tage tritt, beſchränken — offenſichtlich gegen die Zukunft,
indem ſie in dem Moment ihres Auftretens auch ſofort in allen
ihren Theilen erſtarren und unabänderlich werden, keine ſpätern
Zuſätze und Nachträge dulden, keine Unentſchiedenheit und Un-
beſtimmtheit, keine Frage, die ihre Löſung erſt von der Zu-
kunft zu erwarten hätte, keinen Aufſchub der Wirkung, ſon-
dern ganz, wie ſie ſind, geſtellt auf den ſichern, realen Boden
der Gegenwart, und ſofort ihre Kraft bethätigend.
Das die Structur und Phyſiognomie des alten Rechtsge-
ſchäfts! Gewiß ein würdiges Seitenſtück zur alten Actio, beide
würdig der Bezeichnung von Individuen und plaſtiſchen
Geſtalten. Derſelbe Zug juriſtiſcher Disciplin geht durch beide
hindurch — jener Zug, an den faſt jedes Bruchſtück des alten
Rechts uns erinnert. Ob dieſe Disciplin auf dieſem Gebiet des
Rechts ſchwerer vom Leben empfunden, ob die knappen Formen
und ſtreng abgemeſſenen Bahnen, in die ſie den Verkehr zwang,
die freie Regung und Bewegung deſſelben mehr gehindert, als
die entſprechenden Einrichtungen des Proceſſes — nun, das
glaube ich nach dem, was ich über dieſe Frage bei Gelegenheit
des letztern und an andern Stellen (B. 2 S. 442, 530) bemerkt
habe, billig dem Urtheil des Leſers überlaſſen zu dürfen.
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