Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779.Allgemeine kauft, oder selbige auf den Kauf macht,so gränzt er schon nahe ans Handelsgewerb, es fehlt ihm nur noch daran, daß er seine Nahrungsquelle aus der Kunst ins Tausch- gewerb verwandle. §. 289. So entsteht schon im Kunstgewer- §. 290. Ein solcher Mann, der sich eine kauft,
Allgemeine kauft, oder ſelbige auf den Kauf macht,ſo graͤnzt er ſchon nahe ans Handelsgewerb, es fehlt ihm nur noch daran, daß er ſeine Nahrungsquelle aus der Kunſt ins Tauſch- gewerb verwandle. §. 289. So entſteht ſchon im Kunſtgewer- §. 290. Ein ſolcher Mann, der ſich eine kauft,
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Allgemeine
kauft, oder ſelbige auf den Kauf macht,
ſo graͤnzt er ſchon nahe ans Handelsgewerb,
es fehlt ihm nur noch daran, daß er ſeine
Nahrungsquelle aus der Kunſt ins Tauſch-
gewerb verwandle.
§. 289. So entſteht ſchon im Kunſtgewer-
be der Urkeim des Tauſchgewerbes. Wer
ſich eine gewiſſe Menge oͤkonomiſcher Guͤter
gegen andere eintauſcht, und ſolche an dem
Orte, wo ſie fehlen, wieder vertauſcht, ſo,
daß er dieſes Tauſchgewerb zur Nahrungs-
quelle macht, der iſt ſchon ein Kaufmann;
da nun der wohlhabende Handwerker oͤfters
allerhand Kleinigkeiten, die mit ſeinem Ge-
werbe verwandt ſind, feil hat: ſo iſt er ſchon
in ſo weit ein Kaufmann, als der Gewinn des
Tauſchgewerbes betraͤchtlich iſt.
§. 290. Ein ſolcher Mann, der ſich eine
Menge von Befriedigungsmitteln, die in
ſeiner Gegend fehlen, bekannt macht, ſelbi-
ge alsdann, wo ſie uͤberfluͤſſig, das iſt: feil
ſind, einkauft, und ſie im kleinen wieder
an diejenigen, welche ſie unmittelbar zur Be-
friedigung ihrer Beduͤrfniſſe verwenden, ver-
kauft,
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