Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779.Handlungswissenschaft verunglücken, so kann ein Mann, der Geldgenug hat, und sich mit dem Versicherungs- wesen abgibt, vieles dabei gewinnen, aber auch bald arm werden. §. 298. Nicht allein die Schifffahrt, son- §. 299. Ein beträchtlicher Theil der Schiff- §. 300. Der Wechselhandel wirft an und bessere K 2
Handlungswiſſenſchaft verungluͤcken, ſo kann ein Mann, der Geldgenug hat, und ſich mit dem Verſicherungs- weſen abgibt, vieles dabei gewinnen, aber auch bald arm werden. §. 298. Nicht allein die Schifffahrt, ſon- §. 299. Ein betraͤchtlicher Theil der Schiff- §. 300. Der Wechſelhandel wirft an und beſſere K 2
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Handlungswiſſenſchaft
verungluͤcken, ſo kann ein Mann, der Geld
genug hat, und ſich mit dem Verſicherungs-
weſen abgibt, vieles dabei gewinnen, aber
auch bald arm werden.
§. 298. Nicht allein die Schifffahrt, ſon-
dern auch andere gefaͤhrliche Unternehmungen
und Gefahren koͤnnen geſichert werden. Der-
jenige Handelsmann, welcher das Verſiche-
rungsweſen unternimmt, heißt Aſſuͤradeur
oder Verſicherer; wer ſich verſichern laͤßt,
heißt der Aſſuͤrirte; die Guͤter heiſen Aſſuͤ-
rirte Guͤter, und dieſe fuͤnfte Klaſſe der
Tauſchgewerbe heißt: das Verſicherungs-
gewerb (Aſſekuration) oder auch Aſſuͤranz.
§. 299. Ein betraͤchtlicher Theil der Schiff-
fahrt gruͤndet ſich auf die Fiſcherei, Wallfi-
ſche, Seehunde und dergleichen, Cabliau,
Stockfiſche, Heringe, u. a. m. desgleichen
auch die Korallen-Perlen- und Bernſteinfi-
ſcherei gehoͤren unter ein eigenes Handelsge-
werb, und machen die ſechſte Klaſſe der
Tauſchgewerbe, die Fiſcherei aus.
§. 300. Der Wechſelhandel wirft an und
fuͤr ſich ſelbſt Ertrag aus, weil auf gewiſſe
beſſere
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