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Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779.

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Handlungswissenschaft
in Handlungssachen merkwürdiges ereignet,
zu erkundigen und zu notiren. Wenn daher
ein Kaufmann Waaren oder Wechsel feil hat,
oder selbige verlangt, so wendet er sich an
einen solchen Mann, welcher am beßten weis,
wo er etwas lassen, und wo er etwas bekom-
men soll, auch sind ihm die Preise bekannt.
Durch denselben werden auch Contrakte ge-
schlossen, und er ist eigentlich der wahre Be-
diente der Handlung; er heißt ein Makler,
und sein Geschäft die Makelei. Der Lohn,
welchen er für seine Mühe bekommt, heißt
Abzug (Courtage). Diese ist die dritte
Klasse der Hilfsgeschäfte.

§. 311. Es gibt verschiedene Geschäfte,
welche der Kaufmann in fremden Orten durch
andere besorgen läßt. Entweder läßt er durch
jemand seine Waaren weiter versenden, so,
daß derjenige, welcher diese Besorgung hat,
weder einkauft, noch verkauft, sondern nur
befrachtet, und andere Abgaben entrichtet.
Dieser Mann heißt ein Versender (Spedi-
teur), und sein Geschäft heißt Versendung
(Spedition). Diese macht die vierte Klasse der
Hilfsgeschäfte aus.

§. 312.
K 5

Handlungswiſſenſchaft
in Handlungsſachen merkwuͤrdiges ereignet,
zu erkundigen und zu notiren. Wenn daher
ein Kaufmann Waaren oder Wechſel feil hat,
oder ſelbige verlangt, ſo wendet er ſich an
einen ſolchen Mann, welcher am beßten weis,
wo er etwas laſſen, und wo er etwas bekom-
men ſoll, auch ſind ihm die Preiſe bekannt.
Durch denſelben werden auch Contrakte ge-
ſchloſſen, und er iſt eigentlich der wahre Be-
diente der Handlung; er heißt ein Makler,
und ſein Geſchaͤft die Makelei. Der Lohn,
welchen er fuͤr ſeine Muͤhe bekommt, heißt
Abzug (Courtage). Dieſe iſt die dritte
Klaſſe der Hilfsgeſchaͤfte.

§. 311. Es gibt verſchiedene Geſchaͤfte,
welche der Kaufmann in fremden Orten durch
andere beſorgen laͤßt. Entweder laͤßt er durch
jemand ſeine Waaren weiter verſenden, ſo,
daß derjenige, welcher dieſe Beſorgung hat,
weder einkauft, noch verkauft, ſondern nur
befrachtet, und andere Abgaben entrichtet.
Dieſer Mann heißt ein Verſender (Spedi-
teur), und ſein Geſchaͤft heißt Verſendung
(Spedition). Dieſe macht die vierte Klaſſe der
Hilfsgeſchaͤfte aus.

§. 312.
K 5
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[153/0173] Handlungswiſſenſchaft in Handlungsſachen merkwuͤrdiges ereignet, zu erkundigen und zu notiren. Wenn daher ein Kaufmann Waaren oder Wechſel feil hat, oder ſelbige verlangt, ſo wendet er ſich an einen ſolchen Mann, welcher am beßten weis, wo er etwas laſſen, und wo er etwas bekom- men ſoll, auch ſind ihm die Preiſe bekannt. Durch denſelben werden auch Contrakte ge- ſchloſſen, und er iſt eigentlich der wahre Be- diente der Handlung; er heißt ein Makler, und ſein Geſchaͤft die Makelei. Der Lohn, welchen er fuͤr ſeine Muͤhe bekommt, heißt Abzug (Courtage). Dieſe iſt die dritte Klaſſe der Hilfsgeſchaͤfte. §. 311. Es gibt verſchiedene Geſchaͤfte, welche der Kaufmann in fremden Orten durch andere beſorgen laͤßt. Entweder laͤßt er durch jemand ſeine Waaren weiter verſenden, ſo, daß derjenige, welcher dieſe Beſorgung hat, weder einkauft, noch verkauft, ſondern nur befrachtet, und andere Abgaben entrichtet. Dieſer Mann heißt ein Verſender (Spedi- teur), und ſein Geſchaͤft heißt Verſendung (Spedition). Dieſe macht die vierte Klaſſe der Hilfsgeſchaͤfte aus. §. 312. K 5

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Zitationshilfe: Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779, S. 153. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jungstilling_versuch_1779/173>, abgerufen am 24.11.2024.