Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779.Handlungshaushaltung §. 345. Assekurationsgeschäfte sind für ei- §. 346. Auch die Wechselgeschäfte sind für §. 347. Wer mit Wechselgeschäften um- dern
Handlungshaushaltung §. 345. Aſſekurationsgeſchaͤfte ſind fuͤr ei- §. 346. Auch die Wechſelgeſchaͤfte ſind fuͤr §. 347. Wer mit Wechſelgeſchaͤften um- dern
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Handlungshaushaltung
§. 345. Aſſekurationsgeſchaͤfte ſind fuͤr ei-
nen mittelmaͤſigen Kaufmann voͤllig unerlaubt,
ja es ſollten niemals, auch die reichſten Ka-
pitaliſten nicht, Aſſuͤradeurs werden. Es iſt
gar leicht moͤglich, daß durch ein paar auf
einander folgende Ungluͤcksfaͤlle der reichſte
Mann zum Bettler wird. Das nuͤzlichſte
waͤre, wenn der Staat groſe Aſſekurations-
banken anlegte, oder wenn die anderen oͤffent-
lichen Caſſen ſich dieſem Geſchaͤfte unterzoͤgen.
§. 346. Auch die Wechſelgeſchaͤfte ſind fuͤr
einen anfangenden Kaufmann bedenklich:
denn es laufen ſehr viele Wechſelbriefe in der
Handlung um, aber nicht alle ſind ſicher:
ſehr leicht kann man einmal Wechſelbriefe
von groſen Summen in Haͤnden haben, de-
ren Ausſteller nicht mehr bezahlen koͤnnen,
man will damit bezahlen, und ſie werden
proteſtirt, und doch hat man ſein gutes Geld
dafuͤr ausgegeben, und ſo wird man leicht
zu Grunde gerichtet.
§. 347. Wer mit Wechſelgeſchaͤften um-
gehen will, der muß nicht allein alles wohl
verſtehen, was zu dieſem Handel gehoͤrt, ſon-
dern
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